Ist das Vertrauen der Öffentlichkeit zu 110 % gestört?

Gelsenkirchen/Hamm/Erfurt. Das Vertrauen in die Rechtspflege ist ein schützenswertes Gut. Genauso wie die Wahrung der Autorität der Gerichte. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 1984 und die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte sprechen eine deutliche Sprache.

Demokratie: Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!

Wie sich diese Sprache in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm ausdrücken wird, ist, angesichts der ersten Reaktion von Zuschauern nach Urteilsverkündigung, interessant zu erfahren. In der kurzen mündlichen Begründung des Vorsitzenden Richter (VRLAG) Eckhard Limberg findet sich kein für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer Ansatz dahingehend, dass der stellvertretende Jugendamtsleiter Frings nicht wieder im Jugendamt arbeiten sollte. Das wäre für die Öffentlichkeit ein unerträglicher Gedanke. Fragt sich, wie das Landesarbeitsgericht die Tatsache bewertet, dass aufgrund zweier Anzeigen, so die Aussagen von Ass. Herbert, die Staatsanwaltschaft gegen Hr. Frings ermittelt. Wenn ich das richtig verstanden habe, u.a. wegen der unzureichenden pädagogischen Betreuung der Jugendlichen in Pecs, wie von der ARD-Sendung MONITOR im Ansatz dargestellt.

Ein kleiner „Rolladeneffekt“ bei T. Frings im LAG-Termin

Andererseits hat sich Hr. Frings, nach eigener Aussage im Termin des LAG, an der Unterbringung in Heimen beteiligt, um seinen Mitarbeitern zu helfen, deren Warteliste abzuarbeiten. Das, so wollte Assessor Herbert für die Stadt Gelsenkirchen, es unbedingt festgehalten wissen, habe er bislang bestritten. Aufgrund der neu eingebrachten Zeugenaussagen, wonach Hr. Frings mit Frau Gresch vom St. Josef-Heim diesbezüglich in Kontakt stand, gab es den sogenannten „Rolladeneffekt“ – die Fassade fiel ein wenig; die Wahrheit eroberte sich in ihm ein wenig Raum. Etwas Schamesröte in seinem Gesicht verriet: Jetzt sagt er die Wahrheit.

Assessor Herbert: Herr Frings hat hier gerade etwas unstreitig gestellt

Hr. Frings sagte also aus. Mit seiner Aussage, so Ass. Herbert, habe er damit etwas „unstreitig gestellt“, was bisher von der Klägerseite bestritten wurde. Die darauf bezogene Bemerkung von Frings-Anwalt Klima, eine solche Stellungnahme hätte es schon vorher gegeben, wenn denn die Stadt Gelsenkirchen diesbezüglich nur so nachdrücklich in der ersten Verhandlung taktisch klug agiert und insistiert hätte; so wie heute.

Zugeständnis ohne arbeitsrechtliche Wirkung?

Einheitlichkeit der Rechtsordnung vor Schutz der Öffentlichkeit?

Für die Öffentlichkeit findet die Aussage von Hr. Frings in der mündlichen Urteilsbegründung von VRLAG Limberg nur leider nicht eine erkennbare Bewertung. Wieso? Sollte das, was da zugestanden wurde, normal sein? Das Verfahren, seine Durchführung und sein Ergebnis berührt insofern das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine funktionierende Verwaltungs- und Justizarbeit. Können die Verfahrensgrundsätze dergestalt sein, dass am Ende ein für die Öffentlichkeit nicht hinnehmbares Ergebnis herauskommt, das aber im Prinzip den Grundsätzen der Arbeitsgerichtsverfahren entspricht, aber nicht der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, weil es zu einem unerträglichen Ergebnis führt?

Das Unverständnis in der Öffentlichkeit über den Ausgang des Berufungsverfahrens ist groß.

Kann die Rechtssicherheit ein ebenso schützenswertes Rechtsgut sein, wie das schwelende schwindende Vertrauen in Verwaltung und Justiz?

Wird im Ergebnis dem Arbeitgeber mit der Weiterbeschäftigung von Hr. Frings quasi eine Strafe für sein nicht rechtzeitiges Handeln auferlegt, die aber am Ende die Bürgerinnen und Bürger – zumal die Kinder – bezahlen müssen, wenn sie mit Hr. Frings im Jugendamt wieder zu tun haben, und sich bei ihnen ein ungutes Gefühl einstellt, ob sie nun wirklich die richtige Hilfe erhalten oder in einem überbelegten Heim landen, was das Kindeswohl gefährden könnte?

Das, was sich an Befürchtungen ausdrücken lässt, hat das Arbeitsgerichtsverfahren für die Öffentlichkeit nicht klären können. Die Berichterstatter, wie Patrick Jedamzick und ich, können es auch nicht erklären, weil ihnen insofern nicht die zureichenden Informationen vorliegen. Das könnte sich ein wenig mit Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung ändern.

Warum das Gericht jedoch während der Verhandlung, so wie ich es verstanden habe, von einer „gewöhnlichen“ (?) 110 % Überbelegung (?) als offenbar „verkehrsüblich“ (?) ausgeht, kann nach den bisherigen Aussagen zur Überbelegung im Aufklärungsausschuss, z.B. von Seiten des LWL-Vertreters auf ausdrückliches Befragen von Günter Pruin, ganz und gar nicht einleuchten.

Fazit für die Öffentlichkeit: Zunehmendes Misstrauen gegen Justiz und Verwaltung

Konnte das Landesarbeitsgericht den Aspekt, welche Auswirkungen seine Entscheidung der Weiterbeschäftigung von Hr. Frings für die Öffentlichkeit haben wird, einfach ausblenden?

Bringt das Fernsehen noch einmal Licht ins Dunkel?

Ist das Landesarbeitsgericht überhaupt die richtige Instanz für die aufgeworfenen Fragestellungen? Wurde das Landesarbeitsgericht mit den richtigen Sachverhalten beschäftigt? Diese Fragen sind, neben weiteren Fragen, weiterhin offen. Vielleicht macht die ARD noch eine Nachberichterstattung und ändert damit alle bisherigen Schließungspläne zugunsten einer weiteren Aufklärung im zuständigen Ausschuss AFJH?

Wenn nicht, und falls der Aufklärungsausschuss demnächst per Ratsbeschluss wirklich am 07.07.2016 zugemacht wird, bleiben diese Fragen offen. Niemand wird sie beantworten und die Öffentlichkeit wird in ihrem Glauben an Recht und Gesetz einen weiteren Einschnitt erfahren, der das schwindende Vertrauen in die Verwaltung und Justiz bestärkt. Möglicherweise auch zu 110 %; denn genau in dieser Größenordnung scheint das Misstrauen mittlerweile in den Menschen „überbelegt“!?

Wissen und Verantwortung

Gelsenkirchen. Wer Wissen hat, hat auch Verantwortung.

Nun, da der neue Sozialdezernent der Stadt Gelsenkirchen Ludger Wolterhoff, der ab 01.09.2016 das Amt übernimmt, auch als katholischer Theologe bekannt ist, darf ich an dieser Stelle mal auf die katholische Dogmatik zurückgreifen.

Super-Buch vom Werden und Vergehen (corruptione)

„Seit Albertus Magnus (1200 – 1280) und sein Schüler Thomas von Aquino (pdf) (1225 oder 1226 bis 1274) eine umfassende Theorie entwickelt hatten vom Vertrag zwischen dem Satan bzw. einem Dämon und einem Menschen, von einer Gegenwelt des Teufels und seiner menschlichen Verbündeten, die es zu bekämpfen gelte“, ist die Frage der menschlichen Verantwortung das Gute zu tun virulent.

In Goethes Zauberlehrling finden wir einen weiteren Vertreter von Verantwortung, der aufzeigt, was passiert, wenn jemand der Versuchung erliegt, statt sich der Verantwortung bewusst zu sein, dass

„… da ich (dem Besen), wenn er einmal Wasserträger worden ist, seine vorige Gestalt nicht wieder geben kann, so würde er uns mit seiner ungebetenen Emsigkeit das ganze Haus unter Wasser setzen“
„Besen, Besen seis gewesen“, funktioniert oft nicht mehr. Ist die Grenze einmal überschritten, kann die Verantwortung für das Geschehene meist nur noch geleugnet oder bestraft werden.

Demokratie als Entlastung für den Einzelnen

Die notwendige Entlastung für eine Verantwortung aus tieferem Wissen kommt für die Einzelnen, so Friedhelm Schneidewind (Ethik, S. 8) aus der demokratischen Kontrolle.
Schön, wenn sie funktioniert. Dann können sich die wissenden Einzelnen die Verantwortung mit den Kontrolleuren teilen, die eine notwendige Grenzziehung des verantwortbaren Tuns gemeinsam entwickeln und in Praxis umsetzen, damit Gesellschaft verantwortlich gestaltet und das Leben einzelner Kinder und Jugendlicher, sowie die Interessen der Gemeinschaft an einer funktionierenden Verwaltung geschützt werden.
Demokratisches Haus unter Wasser: Nein, danke!
Eine nicht funktionierende Demokratie bürdet den Einzelnen die Verantwortung für ihr Tun ihm Nachhinein durch Bestrafung auf. Die gesellschaftliche Funktion der Strafe ist die, dass hier ein Signal gesetzt wird, sich an die Gesetzmäßigkeiten des demokratischen Kontrollsystems zu halten, damit der gesellschaftliche Rahmen und Schutz bewahrt wird. Bleibt die Straffunktion aus, ist dem Treiben kein Einhalt geboten.
Um im Bild zu bleiben, steht das demokratische Haus – im vorliegenden Fall tatsächlich das Jugendamt vom Keller her – unter Wasser. 

 

Die Entscheidung des LAG auf Basis der BAG-Rechtsprechung

Gelsenkirchen/Hamm/Erfurt. Das Berufungsgericht erwähnt ausdrücklich, sich bei seiner Entscheidung entlang der Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2015 zu orientieren. Bei näherem Hinsehen sind diese Grundsätze nicht so neu wie die Jahresangabe es vermuten lassen. Allerdings habe das BAG „am Rande eine deutliche, arbeitgeberfreundliche Position im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Anhörung eingenommen, die auch für Verdachtskündigungen im „normalen“ Arbeitsverhältnis interessant ist“, so Experten. Im Wesentlichen nimmt das BAG-Urteil Bezug auf eine ständige Rechtsprechung, wenn es in – 6 AZR 845/13, Rn 43 – unter a) heißt:

„Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bilden (BAG 20. Juni 2013 – 2 AZR 546/12 – Rn. 14, BAGE 145, 278; vgl. auch 21. November 2013 – 2 AZR 797/11 – Rn. 16, BAGE 146, 303). Eine auf einen solchen Verdacht gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2012 – 2 AZR 700/11 – Rn. 13, BAGE 143, 244). Der Verdacht muss auf konkrete – vom Kündigenden darzulegende und ggf. zu beweisende – Tatsachen gestützt sein. Der Verdacht muss ferner dringend sein. Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (BAG 25. Oktober 2012 – 2 AZR 700/11 – Rn. 14, aaO; 25. November 2010 – 2 AZR 801/09 – Rn. 16).“

Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit T. Frings im Jugendamt ist… nicht Teil des LAG-Urteils

Was sollen wir jetzt der Öffentlichkeit sagen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für objektiv unzumutbar hält, angesichts der Aussage, die sie im Rahmen der Anhörung von Peter Weingarten im Aufklärungsausschuss gehört hat? Was soll man einer Öffentlichkeit sagen, die gehört hat, wie Peter Weingarten berichtete, dass er mit Herrn Wissmann, Herrn Frings und einem anderen Mitarbeiter aus dem Jugendamt die Verhandlungen über die Leistungsentgelte führte, die ein bestimmtes Ziel verfolgten, das St. Josef-Heim aus seiner Unterbelegung heraus zu dem Gelsenkirchener Kinder- und Jugendheim zu machen? Was soll man der Öffentlichkeit sagen, die nunmehr weiß, dass die Stadt, so Pressesprecher Oliver Schäfer, eine Rückkehr von T. Frings ins Jugendamt für ausgeschlossen hält, aber nun für ihr Versäumnisse von vor zehn Jahren zahlen muss?

Keine Ahnung, warum die Stadt Peter Weingarten nicht als Zeugen genannt hat.

Zu viel gewusst hat keine Konsequenzen?!!

Ich weiß auch nicht, ob das geholfen hätte. Weil selbst dann, wenn der Ver­dacht „er­drückend“ wäre, d.h., dass es prak­tisch si­cher ist, dass der Ar­beit­neh­mer den Pflicht­ver­s­toß be­gan­gen hat, nur dass die­ser eben nicht vor Ge­richt mit „hun­dert­pro­zen­ti­ger“ Si­cher­heit be­wie­sen wer­den kann (drin­gen­der Ver­dacht), das ja schon bei der Stadt offenbar bereits längere Zeit bekannt war. Auf wessen Kenntnis man hier abstellen muss, ist mir allerdings noch völlig schleierhaft. Da wurde zu wenig im Aufklärungsausschuss zu nachgefragt und zu wenig drüber berichtet.

Wenn aber auch der Rest bekannt war, wie das Urteil aus Hamm jetzt deutlich macht, ja dann… ist die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass uns das ratlos macht, wenn die SPD jetzt alle weitere Aufklärungsarbeiten im Aufklärungsausschuss einstellen will. Denn eigentlich müsste man jetzt damit anfangen zu fragen, wer hat dafür die Verantwortung, dass trotz der frühen – umfangreichen ?!! –  Kenntnis nichts geschah, was alles verhindert hätte, was an Fehlentwicklungen einsetzte.

 

 

Arbeitsgerichtsprozesse mit Skandalgeschehen gehören reformiert

Düsseldorf/Hamm/Gelsenkirchen. Arbeitsgerichtsprozesse, die für die Öffentlichkeit die wichtige Chance der Ab- und Aufarbeitung eines Skandal-Geschehens haben, sollten reformiert werden. Für derartige Prozesse muss es für die Öffentlichkeit möglich sein, als Zuschauer dem Geschehen folgen zu können. Wie der Artikel von Patrick Jedamzick andeutet, ist der Sachverhalt nach Auskunft des Pressesprechers des LAG Hamm „außerordentlich komplex und vielschichtig“. Derartige Verfahren sollten deutlicher im Sinne des Befriedungsgedankens auf eine nachvollziehbare Verfahrensgestaltung hin ausgerichtet sein.

Die häufige Frage von Bürgerinnen und Bürgern, ob und dass Herr Frings „freigesprochen“ wurde, macht die Dimension des Arbeitsgerichtsprozesses für die Öffentlichkeit deutlich.

Das bedeutet meiner Meinung nach:

  1. Das ein Anwalt, der mit seinem Tisch nahe des Richters sitzt, nicht so leise und nuschelnd seine Stellungnahmen abgeben darf, wie das teilweise zu wichtigen Punkten RA Klima tat. Hier muss das Gericht eventl. den Anwalt auffordern, laut und deutlich zu sprechen. Oder er muss das Gesagte als Richter für die Öffentlichkeit zusammenfassend deutlich artikulieren. Was nützt mir ein Öffentlichkeitsprinzip für Gerichtsverfahren, wenn es auf diese Weise – leise, still und nuschelnd – umgangen werden kann.
  2. Bezugnahmen auf Stellungnahmen in Schriftsätzen sind für die Öffentlichkeit nicht im Ansatz nachvollziehbar. Im Rathaus muss eine schriftliche Äußerung vorgelesen werden. Das muss auch im Gerichtssaal gelten. Wir beziehen uns auf das auf Seite 779 Gesagte, muss bedeuten, dass das Gericht die Stelle kurz und verständlich referiert.
  3. Möglicherweise kann der im Gerichtssaal anwesende Pressedezernent, der mit leichter Sprache (Stichwort: einfach machen!) vertraut ist, in solchen Momenten die Position eines Moderators einnehmen.

    Justizia sollte die Öffentlichkeit sehend machen
  4. Das Nachlegen von Gründen, in Form der mittlerweile sang- und klanglosen Einführung der Zeugen etc., an der Öffentlichen Meinungsbildung durch Presse vorbei, war nicht nachvollziehbar. (Patrick: „Zu Beginn gab es dann aber eine kleine Überraschung: Es gibt nämlich Zeugenaussagen aus Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.“)
    Eine unklare Stellungnahme, welche Verfahren bei der Staatsanwaltschaft aufgrund von Anzeigen (welcher Stellen? – warum war das wichtig, ob die Stadt Anzeige erstattet hat, oder nicht?), zu vorliegenden Informationen geführt haben, die mittlerweile verwertet werden dürfen.
    Hier hätte für die Öffentlichkeit klar und deutlich moderiert werden müssen, was denn nun neu ist, und was das nach Ansicht der Stadt als Berufungsklägerin beweisen soll. Und warum man, nicht wie in dem zeitgleichen „Marienhospital Herne-Fall“ mehrere Kündigungen (dort: sieben) macht, sondern nur Kündigungsgründe nachschiebt.
  5. Was wollte der Vorsitzende Richter Limberg (VRLAG) mit seiner Befragung zur Geschäftsführereigenschaft bezwecken? Wieso, so der Anschein für die Öffentlichkeit, glaubt der Richter offenbar T. Frings, wenn der sagt, er sollte nur pro-forma Geschäftsführer sein, weil, so Anwalt Klima – habe ich da richtig gehört – in vertraulichem Ton (so unter uns) zum Richter sagte, dass es in diesen südeuropäischen Ländern so eine Angewohnheit sei, dies formal zu fordern. Wieso erklärt niemand diese Frage, was sie bezweckt und warum man Hr. Frings ohne Widerspruch von der Stadt das einfach so abnimmt, dass er nie tatsächlich Geschäftsführer war oder sein wollte, obwohl es objektiv in Neustart drunter und drüber ging (email- Wissmann), und er zugegebenermaßen in Ungarn war – um nach seiner Immobilie zu sehen???
    Da müsste das Gericht schon viel deutlicher mit der Befragung ansetzen, damit die Öffentlichkeit auch weiß, worum es jetzt gehen soll. Z.B. so: „Herr Frings ich befrage sie jetzt nach der Geschäftsführereigenschaft, weil sie …an diesem und jenem Punkt für die Frage relevant ist,…“ – halt irgendwie klarer halt. Nicht so eingeflochten nebenbei. Das scheint doch eine interessante Frage zu sein. Und wieso war es nur vorübergehend geplant das Hr. Frings als pseudo-Geschäftsführer auf dem Papier stehen sollte. Was war denn weiterhin geplant, und was ist anders gelaufen und wie und warum.? Alles für die

    Tea-time-Atmosphäre im Gerichtssaal

    Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Gibt es dazu Stellungnahmen in den Akten, die das verdeutlichen, die wir nicht kennen. Das gehört wirklich reformiert. Die Öffentlichkeit sollte vor der Befragung in Kenntnis gesetzt werden, was der Stand der Dinge zu einem wichtigen scheinenden Fragenkomplex ist, der irgendwie nur so nebenbei behandelt wurde, als sei er kaum von Bedeutung! Es hätte zu der Szene gepasst, wenn jemand hereingekommen wäre, und hätte Kaffee, Tee und Gebäck angeboten. Tatsächlich vernahm ich eine Art von Kaffeeklatsch-Atmosphäre: „Auch wissen Sie, die in Ungarn, das ist schon ein komisches Volk, …die haben eine Bürokratie,… das glauben Sie nicht!“ – Vielleicht ist das aber auch Teil des besonderen Befragungsstils des Richters. Mal auf vertraulich nachfragen, vielleicht verplappert sich einer. Kann ja sein. Wir wissen es nicht!!

Zwischen Gelsenkirchen und Hamm – Beginn einer neuen Zeit?

Gelsenkirchen/Hamm. Nachdem ich meiner Intution folgend rausgefunden habe, woher mir das Gesicht von Pressedezernent Johannes Jasper vom LAG Hamm so vertraut vor kam, möchte ich eine kleine Aphorismensammlung anlässlich des Wiedersehens mit dem Ex-Arbeitsgerichtsdirektor Johannes Jasper in den Jahren zwischen 14.03.2012 und 05.2014 erstellen.

Ich möchte mit dem letzten Satz aus dem WAZ-Artikel zu seinem Abschied aus Gelsenkirchen beginnen:

„Johannes Jasper: „Wenn man eine Chance hat, muss man sie nutzen. Ich weiß nicht, wann sich die Türen noch mal öffnen.“

Oder, um mit einer der beiden Gitarristinnen (die Andere war: Barbara Romanenko, Klassikgitarre) bei der Amtseinführung der neuen Arbeitsgerichtsdirektorin zu sprechen: Welcome to the new age.

Wenn ich diesen Beitrag als Überleitungsartikel angedacht habe, die zu einer erneuten Auseinandersetzung mit der Frage führt, warum gab es einen Arbeitsgerichtsprozess, wenn die SPD mit Günter Pruin meint, dass dieser nichts Neues gebracht habe?! Mit einem Mittel aus der juristischen Methodik werde ich dazu demnächst einen gesonderten Beitrag verfassen, der sich um die Beantwortung dieser Fragestellung bemüht.

Das Schlusswort heute gehört allerdings dem Hauptakteur dieses Übergangsartikels Johannes Jasper, der zum Job des Arbeitsrichters meint: „Das ist sehr kommunikativ. In der Güteverhandlung und auch im Kammertermin wird immer nach einer Lösung gesucht.“ 

Gut, in diesem Fall ist keine gefunden worden; zumindest keine die Öffentlichkeit zufriedenstellende.

Woran das lag, wenn man in der SPD vorher schon alles gewusst hat, das soll uns auch hier im Blog in Zukunft weiter beschäftigen. Denn für die Öffentlichkeit ist das vorliegende Ergebnis, dass T. Frings seinen Arbeitsplatz im Jugendamt zurück bekommen soll, nicht im Ansatz nachvollziehbar. Die Öffentlichkeit braucht aber Antworten auf den Jugendamtskandal. Wenn die SPD alles gewusst hat, wäre sie vielleicht jetzt mal an der Reihe alles aufzudecken, und nicht immer nur einzugestehen, es gewusst zu haben, wenn man einen Sachverhalt mühsam herausgearbeitet hat und ihn ihr vorwirft. Die Zeit der Besserwisserei, dass man vorher alles gewusst habe, ist vorbei. Ihr umfangreiches Faktenwissen muss die SPD endlich komplett auf den Tisch legen. Zukunft ist machbar und keine Illusion…

Erkenntniszuwachs durch das Arbeitsgerichtsverfahren Frings

Gelsenkirchen/Hamm. Die SPD, in Person von Günter Pruin, behauptet aktuell erneut, dass der Erkenntniszuwachs durch das Arbeitsgerichtsverfahren gering ist. Damit will sie den Aufhebungsvertrag, den die CDU als „Schweigevertrag“ apostrophiert, rechtfertigen. Das Gegenteil ist der Fall.

Im Gegenteil: Enormer Erkenntnisgewinn!

Korruptionsprävention?

Der Erkenntnisgewinn aus beiden Verfahren – vorbehaltlich des noch abzuwartenden schriftlichen Urteils des LAG Hamm – bis heute ist enorm. Es ist der am größten zu erwartende Erkenntnisgewinn, den man sich durch ein solches Verfahren überhaupt vorstellen kann.

Die jeweilige Hauptbegründung der beiden Arbeitsgerichte – derzeit durch das LAG nur mündlich vorliegend – lautet meiner Ansicht nach:

Die Stadt Gelsenkirchen hat bezüglich der von ihr vorgetragenen Kündigungsgründe in den wesentlichen Teilen alles bereits gewusst, weswegen sie jetzt – zehn Jahre später – nicht zur Kündigung berechtigt ist. In der Pressemitteilung von Pressedezernent Johannes Jasper beschreibt dieser die Ansicht des Gerichts dazu in Kürze so:

„So sei etwa der Stadt seit 2005 bekannt gewesen, dass die in Ungarn zum Zwecke der Betreuung von Jugendlichen genutzte Immobilie im Miteigentum des Klägers stehe.“

Johannes Jasper, VRLAG Hamm

Eine Veröffentlichung des Urteils in der NRW-Entscheidungsdatenbank habe ich bei Hr. Jasper beantragt.

Wenn die Stadt so früh bereits alle wesentlichen Grundlagen des Geschäfts kannte, bedeutet das für den Aufklärungsausschuss eine Intensivierung seiner Aufklärungsarbeit entlang dieses Themas. Hierbei geht es um die Organisation von Verantwortung bei der Stadt Gelsenkirchen. Welche Konsequenzen wurden aus dem Wissen gezogen? Wenn, so VRLAG Eckhard Limberg im Rahmen seiner sachverhaltsaufklärenden Befragung nach § 141 ZPO, nahezu alle Mitarbeiter der Stadt, die in Pecs waren, davon gewusst haben, was hat die Stadt Gelsenkirchen unternommen?

Die neue und alte Fragestellung, die sich daraus ergibt, würde bedeuten, dass die Stadt Gelsenkirchen sich stärker als bisher an ihre eigene Nase packt, und fragt, was haben wir als Stadt insgesamt falsch gemacht.

Dazu gehören Fragen wie:

Nachfragen ist Teil der Verantwortungsübernahme durch den Arbeitgeber
  • Wie ist unser Krisenmanagement?
  • Wie haben wir auf die uns vorliegenden Informationen reagiert?
  • Wie wurde das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW zum damaligen Zeitpunkt umgesetzt? Wer waren die dafür Verantwortlichen?
  • Wenn nicht, warum wurde es nicht umgesetzt?
  • Wann haben wir damit angefangen es umzusetzen? Wirklich erst nach dem Monitor-Bericht?
  • Warum wurde der auch schon im Monitor-Bericht aufgeworfenen Fragestellung, die durch das Interview von Dr. Beck auftaucht: „Ich/Wir wollten es dann nicht genauer wissen…“, nicht intensiver nachgegangen? Kann diese Haltung, die rein auf Vertrauen gründet, unter diesen Umständen ausreichen?
  • Wie sahen die Versprechen aus?
  • Warum wurde trotz der bekannten Eigentumsverhältnisse nicht weiter nachgefragt, wie der Rückzug aus dem Ungarn-Geschäft vollzogen worden ist?

Urteilsverkündung

Hamm. Auf Nachfrage von Frau Ansahl von der WAZ noch im Gerichtssaal, teilte Dr. Schmitt (Rechtsdezernent der Stadt Gelsenkirchen) mit, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statthaft sei.

Das Gesetz besagt in § 543 ZPO:

(2) Die Revision ist zuzulassen, wenn

1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

„Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 – V ZR 75/02, WM 2002, 1811 und V ZB 16/02, WM 2002, 1896, 1897; jeweils m.w.Nachw.)“

Entsprechend heißt es für die Arbeitsgerichtsverfahren in § 72a Arbeitsgerichtsgesetz zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde:
„Die Begründung muss enthalten:

1. die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage und deren Entscheidungserheblichkeit,
2. die Bezeichnung der Entscheidung, von der das Urteil des Landesarbeitsgerichts abweicht, oder
3. die Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes nach § 547 Nr. 1 bis 5 der Zivilprozessordnung oder der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Entscheidungserheblichkeit der Verletzung.

Wir dürfen auf das Urteil der Kammer gespannt sein. Immerhin hat VRLAG Eckhard Limberg als Dozent zur aktuellen Rechtsprechung einen gewissen Ruf. Zudem ist er Beisitzer im Präsidialrat des Richterbundes für den Bezirk Hamm.

Ergebnisse für den 23.06.16.

Aktenzeichen Tenor
11 Sa 23/16 Die Berufung der Beklagten (Stadt Gelsenkirchen) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 01.12.2015 – […] – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Auf dem Flur des LAG Hamm: Smalltalk mit Helge Kondring – Marienhospital gegen Hellmann entschieden!

Gelsenkirchen/Herne/Hamm. Der Fall, den der ehemalige Kollege von Winfried Szodruch* beim Landesarbeitsgericht Hamm an diesem Morgen des 23.06.2016 verfolgte, als ich ihn in einer Pause auf dem Flur traf, ist der des Marienhospitals Herne (Elisabeth-Stiftung im Bistum Paderborn) gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Hellmann. Die Sache wurde, laut Bericht von Helge Kondring in der WAZ Herne, nach sieben außerordentlichen Kündigungen mit einem Vergleich entschieden.

Es geht in diesem Fall auch um Vetternwirtschaft. Gemäß einem älteren WAZ-Bericht sollen die Söhne des Vize über eine Beratungsgesellschaft „abkassiert“ haben.

* Wächterpreis 1981 für St. Georg-Skandal-Berichte in Gelsenkirchen

 

 

 

WAZ-Forderung nach „Neustart“ fehlen notwendige Startbedingungen

Gelsenkirchen/Hamm/Lüneburg. Die Forderung der WAZ für einen „echten Neustart“ nach der gescheiterten Berufungsverhandlung hat einen Schönheitsfehler. Es fehlen die dazu erforderlichen Startbedingungen.

Wie da wären, im Vorhinein reinen Tisch zu machen (tabula rasa), und damit einer neuen Jugendamtsleitung eine echte Chance zu geben. Aber so? Ist der Status Quo, der, dass die neue Jugendamtsleiterin leider wieder abgesprungen ist. Die bereits vom Rat ernannte neue Jugendamtsleiterin Pia Steinrücke hat ihren Job nach Ernennung vor ihrem eigentlichen Dienstantritt aus unerfindlichen Gründen gar nicht angefangen. Sie hat die Ernennung in den Wind geschrieben und hingeschmissen. Bei der LZ klingt das so: „Bildungsdezernentin Pia Steinrücke sorgt in kurzer Zeit erneut für eine Überraschung“.

Ohne reinen Tisch kein Neustart

Über die Gründe lässt sich trefflich spekulieren. Naheliegend dürfte sein, dass Pia Steinrücke nach ersten tieferen Einblicken in ihre Arbeit erschrocken ist über die Zustände; und damit meine ich auch die mit Wasserschaden verschütt gegangenen Akten im Jugendamt, die für eine weitere Aufklärung vielleicht hilfreich gewesen wären.

Oder den Umgang von OB/Verwaltung und Politik mit den Aufklärungsanträgen im Aufklärungsausschuss (AFJH). Die Anträge auf Akteneinsicht der Aussschussmitglieder je nach Fraktions-, Gruppen- oder Einzelmandatsträgerstatus rechtlich zu gewichten, dürfte sicher ein zusätzliches Pfund auf der Waagschale der Entscheidungsfindung von Pia Steinrücke gewesen sein. Über den bestehenden Konflikt konnte sie ja grundsätzlich, wie jeder andere auch, auf diesem Blog nachlesen. Angesichts der Ausschussrechte nach § 55 Abs. 3 GO NRW, die bereits im Vorfeld der Errichtung des Ausschusses von den politischen Entscheidern der SPD-Mehrheitsfraktion abgelehnt wurden, und der bis heute schwelt, ist genügend aktuelles Konfliktpotential für die Zukunft vorhanden, die einen Neustart für eine Jugendamtsleiterin schwer behindert und ihre Arbeit in Zukunft mit Altlasten beschwert.

Weitere Details werden im Herbst ans Tageslicht gelangen, wenn die Klage eines Mitarbeiters des Jugendamts auf dem Richterpult beim Landgericht Essen liegt.

Einen Neustart kann man sich unter diesen Umständen nicht vorstellen. Möglich, dass Frau Ansahl in ihrem WAZ-Bericht etwas anderes meinte: Weitermachen wie bisher! Das wäre nachvollziehbar!

Aufklärungsausschuss zu, und so tun als wär nichts gewesen, reicht allerdings nicht. Tabula rasa, reinen Tisch machen, wäre schon eine wichtige Voraussetzung für einen Neustart, wenn er auch noch „echt“ sein soll, wie Inge Ansahl in der WAZ schreibt. Dazu braucht es unter den gegebenen Umständen schon eine Menge märchenhafter Fantasie, um sich derartiges vorstellen zu können.

 

 

 

 

 

Zurück zu W.F. Szodruch und der WAZ

Gelsenkirchen/Hamm. Also kehre ich zur Intention des ersten Teils meines Berichts über den heutigen LAG-Termin in Hamm zurück. Bevor mir Frau Ansahl mit ihrem Hofbericht-Kommentar dazwischen kam. Ich wollte gerade einen Vergleich mit dem WAZ-Journalisten W.F. Szodruch ziehen, da ich dessen alten Weggefährten im Landesarbeitsgericht wieder traf.

Nun also das Zitat nach einem Bericht in den Gelsenkirchener Geschichten zur Gedenkfeier der Familie anlässlich W.F. Szodruchs Tod:

„Die Schwachen kämpfen nicht, die Stärkeren kämpfen vielleicht eine Stunde, die noch stärker sind, kämpfen viele Jahre, die Stärksten kämpfen ihr Leben lang. Diese sind unentbehrlich.“

„Mit diesem Bertolt-Brecht-Zitat zeigte seine Familie den Tod Winfried Szodruchs –wfs – (17-2-1944 – 13-5-2012) an. Treffender könnte ein Zitat nicht sein.

für Winfried Szodruch im Jahr 1981 über die Missstände rund um St. Georg

Wfs wurde für seine journalistische Arbeit mehrfach ausgezeichnet: Im Januar 1982 erhielt er in seiner Eigenschaft als Lokalredakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Gelsenkirchen einen „Wächterpreis“ (1981) für seine Berichterstattung „über die Mißstände beim dortigen Sozialwerk St. Georg“. Dafür gebühre ihm und der Zeitung, die seine Tätigkeit ermöglichte, Ehre und Anerkennung, so die von Kurt Sontheimer geleitete Jury der Stiftung „Freiheit der Presse“.

Zum Sinn und Zweck der Preisverleihungen heißt es : „Mit diesen Preisen sollen herausragende publizistische Leistungen ausgezeichnet werden, die der verfassungspolitischen Funktion der Tagespresse entsprechen … Mißstände aufzudecken und kritisch zu behandeln. Preiswürdig sollen ferner solche Arbeiten sein, die sich um das Entdecken und die Abwehr sachfremder Einflüsse oder Einflussversuche auf die Presse mit Erfolg bemüht haben.“

Mit der derzeitigen Berichterstattung von Frau Ansahl ist die WAZ von einem vergleichbaren, preiswürdigen Journalismus meilenweit entfernt. Die heutige Intention von Autor und WAZ findet sich in ihrem Kommentar mit einem Wort: „verstummen“.