Aus einem Dialog im sozialen Netz

Frage von T.: „Was macht eigentlich die Justiz in dieser Sache? Dass die SPD-Selbstaufklärung nicht funktioniert, war uns doch allen klar. Aber man muss doch gewährleisten können, dass dies nie wieder passieren kann und auch die Verantwortlichen müssen gefunden werden. Und das sind nicht nur Frings und Wissmann. Dazu gehört ein System, das die beiden mit ihren Geschäften hat zulassen können. Aber spätestens seit der Love-Parade wissen wir, dass kommunale Unkräfte nicht zur Verantwortung gezogen werden.“

 Meine Antwort: „Das mit der Verantwortung sehe ich anders. Es gibt ein aktuelles BGH-Urteil zum Oberbürgermeister aus Halle (Saale) aus dem sich ergibt, dass der Unrechtstatbestand (§ 266 StGB) durchaus Anwendung findet, wenn die Stadtführung eine falsche Entscheidung trifft, die das Stadtsäckel beeinträchtigt. Es erfordert nur eine gewisse Hartnäckigkeit an die demokratischen Kräfte zu appellieren. Wer zu früh aufgibt, macht Platz für die anderen. Thomas Kliche ist überzeugt, dass die es noch schlechter machen. Und: Man muss fest an die Demokratie glauben. Am Ende der Krise kann „Gesellschaft politischer und damit verantwortungsbewusster“ umzugehen gelernt haben.“
Wer ist federführend?
Meine Antwort 2: „Die Aufklärung des Jugendamtskandal-Ausschusses AFJH hat eigentlich ganz gut funktioniert. Man will auf Seiten der Verwaltung, SPD und anderen nur die Wahrheit nicht zur Kenntnis nehmen, die Geschf. Peter Weingarten (St. Augustinus) ausgesprochen hat. Das betrifft das System. Burkhard Wüllscheidt (GRÜNE) hat jüngst im AFJH auch angesprochen. Diese Aufarbeitung des Sachverhalts, der diese Strukturen möglich gemacht hat, braucht Zeit.“

Anmerkung zur letzten Sitzung des Aufklärungsausschusses AFJH.

Diese Zeit will die SPD dem AFJH offenbar nicht zugestehen, wenn sie auf ein schnelles Ende der Arbeit des AFJH drängt, wobei der Abschlussbericht für den AFJH von der Verwaltung im Entwurf schon geschrieben wird. Es wird, wie von B. Wüllscheidt (GRÜNE) gefordert, nicht erst eine Gliederung dem AFJH vorgelegt. Daran besteht seitens der SPD und der Verwaltung kein Interesse. Die Zeit sei dafür nicht da. So werden Fakten geschaffen, die Aufklärung der systemischen Grundlagen verhindern. Wer mit wem kommuniziert, und wie das besser gemacht werden könnte, daran hapert es doch im Jugendamt.“

Miteinander Reden wäre gut

Das zeigt auch der Fall Yussuf.
Wie das korrigiert wird, ist doch auch eine Geldfrage. Da drückt das Stärkungspaktgesetz auf die Kommunale Handlungsfreiheit. Den Zusammenhang muss man einfach auch erkennen. Nur leider hat offenbar genau dieser Handlungsdruck zum Handeln geführt, das den Skandal der Überbelegung ausmacht.

Das Gesetz zur Änderung der Leistungs- Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (§§ 75 ff. SGB VIII) hat bei den Beteiligten möglicherweise Stress ausgelöst, die Vorgaben auf kommunaler Ebene umzusetzen. Der Druck eine gesetzliche Vorgabe einzuhalten, ist aber nicht selten Auslöser für strukturelle Korruption. Das ist in der Kriminalwissenschaft ein bekanntes Phänomen. Die Lösung kommt meist nach einem planvollen Durchdenken der Möglichkeiten. Das geschieht ja nicht völlig kopflos.
Leider endet es kopflos, wenn die Strukturen nicht, wie von den GRÜNEN und der CDU gewünscht, analysiert und planvoll aufgearbeitet werden.

Mit Zeitargument liesse sich auch Abschaffung der Demokratie fordern

Gelsenkirchen. Mit ihrem Kommentar in der WAZ-Gelsenkirchen hat Inge Ansahl eine Begründung gegeben, mit der die Demokratie insgesamt abgeschafft werden könnte: Zu zeitintensiv und damit zu teuer!

SPD: AFJH dreht sich im Kreis!

Hansen/Ansahl – Zeitintensiver und teurer AFJH

Kann sich die Stadt einen ordentlich arbeitenden Aufklärungsausschuss nicht leisten?

Zur Antragsbegründung von Jürgen Hansen (PIRATEN) – im Sinne der Mehrheitsfraktion SPD – die Beendigung der Arbeit des Aufklärungsausschusses AFJH in der Ratssitzung am 07.07.2016 zu beantragen, schreibt sie:

Allein die ellenlange Debatte darüber bestätigte ihn: Der Ausschuss bindet unverhältnismäßig Zeit.“

Wenn diese Begründung schlüssig sein sollte, lässt sich damit auch die Abschaffung der Demokratie insgesamt rechtfertigen. Denn Demokratie ist, wie Bundespräsident und Bundestagspräsident feststellen, eine Störung; allerdings eine planvolle und gewünschte Störung der operativen Abläufe.

Wenn WAZ-Redakteurin Inge Ansahl dem Polit-Provokateur Jürgen Hansen (und der SPD) darin zustimmt, dass die Störung durch den AFJH unverhältnismäßig ist, weil der Aufwand für die Verwaltung enorm und nicht mehr bezahlbar sei („Zeit ist Geld“ um 18:30 Uhr), dann verkennen beide den Sinn und Nutzen von demokratischen Aufklärungsprozessen für die demokratische Öffentlichkeit.

Vorzeitiges Aus des AFJH wäre undemokratisch und unverhältnismäßig

Strukturen offenlegen, analysieren, bewerten, resümieren

Ich behaupte dagegen, mit Peter Tertocha von den GRÜNEN, dass ganz im Gegenteil die Sitzungen des AFJH sehr viel häufiger hätten stattfinden müssen; und sie werden auch noch länger fortdauern müssen, wie Burkhard Wüllscheidt von den GRÜNEN anmerkte; um die Arbeit im Ausschuss ordentlich abzuschliessen, um den Nutzen für die Öffentlichkeit zu erzielen, der den Aufwand dazu ins rechte Verhältnis setzt.

Tatsächlich wird erst im Umkehrschluss ein Schuh draus: Der vorzeitige Abbruch der Arbeit des AFJH wäre unverhältnismäßig, weil erst der ordentliche Abschluss des AFJH den betriebenen Aufwand insgesamt in ein angemessenes Verhältnis setzt!

Kurios: Die Debatte um ein vorzeitiges Ende des AFJH nutzt dem AFJH

Allerdings muss ich einräumen, dass die Diskussion um ein vorzeitiges Ende des AFJH dem Ausschuss und seiner Arbeit selbst viel Aufmerksamkeit bringt, die er immer gebraucht hätte. Wenn es diese Öffentliche Aufmerksamkeit in der Form nicht ständig gab, liegt das unter anderem daran, dass eine Zeitung wie die WAZ nicht in der Lage ist, die Themen an die Öffentlichkeit zu bringen, wie das notwendig wäre.

Die WAZ und ihr grundgesetzlicher Auftrag

Ein Beispiel: Wenn die Stadtoberen wie Oberbürgermeister Frank Baranowski und Ex-Beigeordneter Joachim Hampe in der Anhörung im AFJH am 14.04.2016 eine Bemerkung zu ihrer Verantwortung machen, ist das meiner Ansicht nach eine Berichterstattung wert. In der WAZ steht dazu inhaltlich kaum etwas bis gar nichts.

Tatsächlich müsste an dieser Stelle eine breite öffentliche Debatte angestoßen werden, was nach Ansicht der gesellschaftlichen Gepflogenheiten, nach der Verkehrssitte, die von der  Rechtsprechung mit definiert wird, als ein ausreichend verantwortungsvolles Verhalten von Führung zu fordern ist, wenn das Jugendamt so dermaßen aus dem Ruder gelaufen ist, wie man das jetzt sehen kann. Reicht es aus, wenn ein Referat in seinen Strukturen so wenig kontrolliert wurde, wie das hier der Fall ist? Diese öffentliche Debatte muss eine örtliche Zeitung, die als Fünfte Gewalt mit Art. 5 GG einen dahingehenden besonderen institutionellen Auftrag hat, sich für die gesellschaftlichen Verhältnisse zu interessieren und den Finger in die Wunden zu legen, damit im Rahmen dieser verantwortlichen Aufgabenerfüllung von Presse Missstände mit Hilfe der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit abgestellt werden.

So viel zur – verlängerten – Bedeutung des AFJH und der WAZ für die örtliche Demokratie.

Den Vorhang zu, alle Fragen…

Gelsenkirchen. Die gestrige Sitzung des AFJH ab 17 Uhr brachte neben dem angekündigten Vorabrücktritt von Klaus Arnecke (AUF) – aus Protest gegen die Verhältnisse im AFJH (er will ab der nächsten Sitzung nicht mehr mitmachen!) – einen weiteren interessanten Aspekt hervor, der mit dem Schließungsantrag des Noch-Piraten Jürgen Hansen in einer paukenschlagartigen Inszenierung im Zusammenspiel der politischen Mehrheits-SPD und der Verwaltung mündete. Jürgen Hansen hat im Verlaufe der Sitzung mehrfach das Bedürfnis seinen Antrag auf Schließung des AFJH mit der Bemerkung zum Hinweis auf seine Parteimitgliedschaft als Pirat zu begleiten: „Ich bin noch Pirat; nicht das sie denken, ich wäre inzwischen Mitglied der SPD!“

Bewertung – Erste Wahrheit des Tages

Die Inszenierung Hansens, so Burkhard Wüllscheidt (GRÜNE), „mit Anleihen aus dem Populismus“,  gipfelte an der Stelle in eine Darstellung der ersten Wahrheit des Tages, als Jürgen Hansen feixend – und mit einer Handbewegung zur Innentasche seines Jackets – klarstellt, dass er „noch kein Parteibuch der SPD“ habe.

Die SPD bereitet den Antrag zur Schließung des AFJH an mehreren Stellen im Sitzungsverlauf ihrer Kommentare mit der Einheitsformel vor, die Klaus Haertel: „Wir drehen uns im Kreis“, vortrug. Sie unterstützt insgesamt vehement das Anliegen des Rats-Novizen Hansen. Die SPD fordert mit Klaus Haertel, Jürgen Micheel und Silke Ossowski an mehreren Stellen und schlussendlich den Abschlussbericht so bald als möglich fertig zu stellen. Betreuungsdezernent Dr. Schmitt verlautbart hierzu: „Vieles ist diesbezüglich seitens der Verwaltung möglich. Versprechen kann ich allerdings nichts.“

Zwischendrin wundert sich B. Wüllscheidt darüber, dass der Abschlussbericht der Verwaltung schon so weit gediehen zu sein scheint, dass er so bald schon vorgelegt werden könnte.

Zweite Wahrheit – das Zusammenspiel offenbarend

Die Inszenierung offenbart das Zusammenspiel zwischen SPD-Mehrheitsfraktion – Verwaltung und (Pirat) Hansen. (2. Wahrheit des Tages)

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen
Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ B.B.

Die WAZ berichtet ebenfalls über das zur Seite Springen der SPD; ein weiterer Bericht soll folgen.

Ein gehetzter Abschluss…Was sind die Gründe?

Die Suche nach den Gründen

Bei der Suche nach den Gründen für den abrupten und vehementen Wunsch der SPD-Mehrheitsfraktion nach Abbruch der Arbeit des AFJH sind noch alle Fragen offen; da wird es noch einiger Überlegungen bedürfen. Das wird einen weiteren Bericht erst in naher Zukunft möglich machen.

Der ein oder andere Fakt hierzu wurde jedenfalls gestern bereits herausgearbeitet:

  1. Woher kommt der Sinneswandel von Jürgen Hansen, da er in der letzten Sitzung noch den brisanten Vorschlag für eine Einladung von Peter Post (SPD) gemacht hatte, den die SPD mit ihrer Mehrheit ablehnte? (Feststellung Burkhard Wüllscheidt, GRÜNE)
  2. Der vorzeitige Abbruch der Arbeit des AFJH fördert einen Konflikt mit der Berufungsverhandlung am 23.06.2016 vor dem LAG Hamm zutage, so Dr. Schmitt. Ein Abschlussbericht zum 01.07.2016 steht mit diesem Termin seiner Ansicht nach in Konkurrenz. Dahingehende Bedenken erfordern weitere Überlegungen der Handhabung.
  3. Die CDU lenkt überraschend ein und bietet an, den Termin der nächsten AFJH-Sitzung am 01.07.2016 aufzuheben. Der Abschlussbericht könne als Entwurf den Fraktionen danach in den frühen Sommer hinein zugesandt werden. Eine Besprechung könne in der Septembersitzung stattfinden. (Anm.: Termin am 23.09.2016, 11 Uhr)

Angesichts der Bedeutung der Berufungsverhandlung am 23.06.2016 ist es meines Erachtens sehr erstaunlich, dass man sich ansatzweise über eine Aufhebung des AFJH-Termins vom 01.07.2016 unterhielt. Liegt hier ansatzweise ein Grund für den Wunsch nach einem schnellen Ende begraben? Der Abschlussbericht, so Dr. Schmitt, wird durchaus Elemente aus dem Berufungsverfahren aufnehmen. Das bietet genügend Raum für Spekulationen. Die Tore dazu stehen weit offen.

AUF gibt auf!

Gelsenkirchen. Klaus Arnecke (AUF) will den AFJH-Jugendamtskandalausschuss verlassen, so die Meldung in der WAZ. Wahlweise soll heute ein Antrag zur Auflösung des AFJH gestellt werden.

Beides wäre nicht regelkonform.

Seine Auflösung kann der AFJH nicht beschliessen – der RAT nur bedingt

Eine Auflösung des AFJH kann nicht beantragt werden. Zumindest könnte der AFJH darüber nicht abstimmen. Der AFJH ist ein Ratsausschuss. Nur der Rat kann darüber befinden, ob die Arbeit des AFJH erledigt ist oder keinen Sinn mehr macht. Selbst das nur unter bestimmten Umständen, die formuliert werden müssten. Arnecke und AUF meinen, die Arbeit des AFJH werde unterminiert. Dann sollten sie diesen Protest in Worte fassen.

Ein Fernbleiben von der Sitzung ist als Kritikform das letzte Mittel

Die Rechtssprechung hat ein abgestuftes Verfahren für Protestler formuliert. Das entspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip der Verfassung.

1. Erst muss der Protestler seine Kritik formulieren und sie im Ausschuss, dem Rat und dem OB vortragen.

2. Dann kann er bei der Bezirksregierung Beschwerde einlegen.

3. Parallel dazu beim Verwaltungsgericht sich gegen die „restriktive Auslegung“ (hier: von § 55 Abs. 3 GO NRW unter Missachtung der Fünftelregelung, die Einschränkungen durch die Sitzungsführung des Vorsitzenden) wehren. Wahlweise geht das, je nach Grad der Intensität der Schwere des Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht, angesichts der Bedeutung der Beeinträchtigung für die Öffentlichkeit auch direkt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das meint die innere Ordnung in § 56 Abs. 2 GO NRW. Diese muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Einfach abhauen ist keine übliche demokratische und rechtsstaatliche Gepflogenheit, die als Kritikform anerkannt wäre, wenn die anderen Mittel nicht angewendet wurden.

Merke: Erst alle Mittel der anerkannten Kritik anbringen. Dann kann man unter Protest gehen.

Vom Zustand des AFJH

Gelsenkirchen/Düsseldorf/Gießen. Die Aufgabeandrohung der Ratsgruppe AUF, wie in der WAZ berichtet, sich aus dem AFJH-Kommunalen Untersuchungsausschuss zurück zu ziehen, wirft weitere Fragen auf. 

Die Gemeindeordnung hat mit § 55 Abs. 3 GO NRW einem kommunalen Untersuchungsausschuss die Kompetenz zugewiesen, eine umfassende Aufklärung von Verwaltungstätigkeiten zu umrissenen Fragestellungen abzuarbeiten. Diese Organkompetenz bringt es mit sich, dass dem Ausschuss nicht lediglich die Rechte der einzelnen Mitglieder zustehen, sondern selbst originäre Rechte („sui generis“) erwachsen. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Sachverhalt, den der Rat aufzuklären wünscht.

Dies hat zuletzt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27.03.2015 deutlich gemacht.

Ein kommunaler Aufklärungsausschuss kann auch nicht beschließen, sich selber aufzulösen. Seine Arbeit endet, wenn die Aufgabe erledigt ist.

Rechtsstatus des AFJH

Wenn in Gelsenkirchen dem Ausschuss (AFJH) das je eigene Recht als Minderheitenrecht des Ausschusses aberkannt wird, in dem sich Verwaltung und Oberbürgermeister bei den Anfragen lediglich auf die Einzelrechte der Ausschussmitglieder kaprizieren, ist der AFJH und seine Aufklärungsarbeit in Schieflage. Wenn zum Beispiel die Akteneinsichtsanträge der Ratsmitglieder je nach individuellem Rechtsverhältnis (Fraktion, Gruppe, Einzelmandant) beschieden werden, sowie die Mehrheits-SPD Einladungen von Gästen (z.B. Peter Post) mit Mehrheitsentscheidung ablehnen kann, wird damit die Stellung des Auschusses AFJH ignoriert, Inhaber origniärer Kompetenzen im Interesse der Minderheit zur Kontrolle der Verwaltungsübermacht im Zusammenspiel mit der Mehrheitsfraktion zu sein.

Ein Ratsausschuss zur Aufklärung von Verwaltungsmisständen hat eigene Rechte

AFJH und der fehlende Kampf um seine Rechte

Der Ausschuss sollte vielmehr alle Möglichkeiten nutzen können, die aus seiner Installierung erwachsen. Dazu gehört zumindest die Fünftelregel, die einzig Burkhard Wüllscheidt (GRÜNE) vor der Installierung des AFJH in streitiger Debatte versucht hat durchzusetzen. Da haben die anderen Mitglieder der Opposition noch auf den Bäumen gelegen und gepennt. Anders lässt sich deren Sprachlosigkeit zu diesem Thema zu diesem Zeitpunkt nicht erklären.

Wenn es in der OB-Info vom 20.05.2015 (S. 2 oben) im Vorfeld zum Beispiel heißt:

„Die Bezirksregierung Münster führt in einer aktuellen Bewertung aus: Ein kommunaler „Untersuchungsausschuss“ reiht sich in die Liste der herkömmlichen Ausschüsse ein und kann nur die Kompetenzen besitzen, die nach der Gemeindeordnung für Ausschüsse vorgesehen sind.“, 

müssen eigentlich die Alarmglocken bei allen klingeln. Leider war das nur bei den GRÜNEN der Fall. Sie kämpften allein auf weiter Flur für die Quorumsregelung, denn sie wissen offenbar, der Aufklärungsausschuss ist ein Sonderausschuss mit Sonderrechten zum Schutz der Minderheit gegen die Mehrheit.

Der AFJH muss um sein Recht kämpfen

Auf meine dahingehenden Info-Emails an die Oppositions-Fraktionen im Frühsommer 2015 hat im Grunde auch niemand reagiert. In den Mails habe ich die Fraktionen darüber informiert, dass ich einen Rechtsanwalt ausfindig gemacht habe, der die Sache der Ausgestaltung der Rechte des AFJH vor dem Verwaltungsgericht (erfolgreich) vertreten könnte.

Die restriktive Anwendung der Akteneinsichtsanträge durch OB und Verwaltung, wie auch die fehlende Gewährleistung der Rechte des AFJH insgesamt (Fünftelregelung/Quorum), würden von einem Verwaltungsgericht sicher anders beurteilt werden, als von der Verwaltung inklusive Bezirksregierung.

Dazu gehört auch die seltsame „Zweifelsregelung“, mit der Betreuungsdezernent Dr. Schmitt zum Beispiel den Bericht von Peter Tertocha (GRÜNE), und andere Mitteilungen, in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen verbannt, ohne darüber einen Beschluss herbeigeführt zu haben. (vgl. aktuelle Entscheidungen des VG Gießen)

Arbeit im AFJH für die Öffentlichkeitsarbeit

Auch hiergegen kann sich ein Stadtverordneter wehren, wie die o.g. Entscheidungen zeigen. Das wäre auch im Sinne der Öffentlichkeit; zumal die Stadtverordneten „in ihrem Recht auf Öffentlichkeitsarbeit verletzt“ sind.

Ein Zusammenschluss der Opposition wäre hilfreich, so meine damalige Info, weil der Anwalt auf Stundenbasis arbeiten würde. Bei den angesichts der Problematik veranschlagten zwanzig Arbeitsstunden, wäre ein erklecklicher Betrag vorab zu leisten. Das kann sich ein Einzelmandatsträger wie Jürgen Hansen (PIRATEN) sicher nicht einfach so leisten, obwohl er als Betroffener – der Vorschlag zur Einladung von Peter Post stammt von ihm – sicher Grund genug zu klagen hätte.

Stufenweise Kritik

Das Aufbegehren von Klaus Arnecke (AUF) kann eine Möglichkeit sein, die Kritik im Rathaus neu zu platzieren. Einfach aus dem Ausschuss aussteigen ist von der Rechtsprechung als Kritik jedoch erst einmal nicht vorgesehen; wenn nicht die Kritik in den jeweiligen Abstufungen, die von den Gerichten als opportun angesehen wird, als rechtsstaatliche und demokratische Mittel im Verhältnis zum Grund ihres Protestes an die jeweils zuständige Beschwerdestelle zum jeweiligen Zeitpunkt herangetragen wurde.

Aussteigen ist sicher das letzte Mittel, wenn gar nichts gefruchtet hat. Das setzt voraus, dass Kritik vorab geübt wurde. Wenn diese Übung in der Praxis in der ersten Stufe erfolglos war, kann die zweite Stufe beschritten werden. Am Ende könnte unter Umständen ein Ausstieg stehen. Ich möchte jedoch bezweifeln, dass die Voraussetzungen dafür (jetzt schon) gegeben sind.

Natürlich setzt das voraus, dass eine Fraktion wie die CDU mit ihrer Aussage auch mal ernst macht und nicht nur proklamiert Zeugen müssten eingeladen und befragt werden können.

Bei der Ablehnung der SPD gegenüber einer Einladung von Peter Post habe ich keinen Protest ihrerseits vernommen. Das ist betrüblich, aber kein Grund für eine komplette Resignation.

Antikorruption: Wir brauchen einen „KOB“ in Gelsenkirchen!

Gelsenkirchen/Wien. Antikorruption, bestehend aus Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, setzt auf der Mikro-Ebene und auf der Makro-Ebene an.

Mikro-Ebene                                      Makro-Ebene
               Vertrauen                                       Rule of Law/Kontrolle

In seiner Abhandlung „Dialog mit der Zivilgesellschaft – ein Mittel zur Korruptionsprävention?“ plädiert Erwin Felzmann für die Beteiligung von Laien an der Kontrolle.

Felzmanns Begründung ist direkt einleuchtend: Laien, so argumentiert Felzmann, agieren verantwortungsbewusster in Sachen Wohl des Staates. Er zeigt dies an der Praxis des Menschenrechtsbeirates in Wien auf, der mittels ehrenamtlichen Kommissionen und Arbeitsgruppen – ohne Mehrheiten – zu sehr guten Ergebnissen komme. Eine entsprechende Umsetzung bei der Antikorruption durch Einsatz von begleitenden Zivilkontrollen in korruptionsgefährdeten Bereichen – privat, als auch öffentlich – sei daher ein gutes Mittel.

In Umsetzung dieser Idee schlage ich vor, dass in Gelsenkirchen ein Korruptionspräventions- und bekämpfungs – Beirat (KOB), mit je fünf Mitgliedern aus der oppositionellen Politik und fünf Mitgliedern von ehrenamtlichen Laien ohne politischen Hintergrund, gebildet wird. Den Vorsitz übernimmt ein Mitglied von Transparency Ruhr, mit Wohnsitz in Gelsenkirchen ohne Parteizugehörigkeit.

Empfehlung: Weitere Infos in früheren Artikeln –  auch zur Notwendigkeit einer Korruptionsbeauftragten in Gelsenkirchen.