Stellvertretende Mitarbeiterbefragung vor dem Aufklärungsausschuss

Gelsenkirchen. Mit dem Dokument 14-20/1989 zur Sitzung des AFJH am 25.09.2015 haben zwei Mitarbeiter Auskunft erteilt zu einem Sachverhalt, zu dem Peter Tertocha in der Sitzung feststellt, die haben offenbar bescheid gewußt.

Peter Tertocha (GRÜNE): Tiefer Sumpf…

Nun ging der Sitzung ein Bericht von Stadtdirektor Dr. Beck voraus, in dem dieser über eine Mitarbeiterbefragung im Jugendamt Auskunft gab. Danach war bekannt, dass bei der Meldung „belegt“ von St. Josef, intern über Hr. Frings, Hr. Wissmann, oder über Fr. Gresch als Leiterin des Jugendheims, noch ein Platz zu bekommen war.

Durch den o.g. Bericht und die Mitarbeiterbefragung wird klar, die Überbelegungen waren Teil des Alltagsgeschäfts im Jugendamt. Und das über die Jahre, die Hr. Weingarten nannte. Seit 1998.

Wenn auf diese Art und Weise deutlich wird, dass – wie Hr. Weingarten mitteilt, das Jugendamt seinerseits eine Mitteilungspflicht aus AG-KJHG hat – die Mitarbeiter dieser Pflicht allesamt nicht nachgekommen sind, fragt sich, wie sie sich exkulpieren können. Durch eine einfache Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen möglicherweise nicht.

Es wäre wichtig, wie bei der Anhörung von Hr. Hausberg, der eindrucksvoll die Arbeitsbedingungen in St. Josef schilderte, sich ein Bild von den Verhältnissen im Jugendamt zu machen. Wie konnte es sein, dass die Mitarbeiter das Kindeswohl in Form der ständigen Überbelegungen im Heim so sehr aus den Augen verlieren? Wie waren die Arbeitsbedingungen, dass die Mitarbeiter derart pflichtvergessen reagierten?

Der AFJH bot Hr. Hausberg für seine diesbezüglich nahegehenden Ausführungen viel Raum. Es wurde interessiert nachgefragt, welche konkreten Bedingungen im einzelnen bei ihm welche Gedanken, Gefühle, Reaktionen auslösten. Wie er sich moralisch zurecht fand, unter dem Druck der äußeren Bedingungen. Warum er nicht früher reagierte. Warum er keine andere Möglichkeit sah, erst so spät seine Meldung zu machen. Ob er sich nicht mit Kollegen und der MAV zusammen tun konnte?

Diese Fragen der interessierten Ausschussmitglieder würde die Öffentlichkeit auch gern in Beziehung auf die Situation der Mitarbeiter im Jugendamt hören. Immerhin geht es im Anschluss darum, dafür zu sorgen, dass eine derart massive Kindeswohlgefährdung nie wieder vorkommt. Das ist ohne eine Aufarbeitung der Arbeitsbedingungen nicht vorstellbar.

…im Jugendamt – gemeinsam gesichtlos und uncouragiert?

Möglicherweise kann Dr. Beck diesbezüglich die Personalvertretung befragen, welche Beschwerden in all den Jahren vorgebracht wurden, und wie die Personalvertretung versucht hat, darauf zu reagieren. Im Ausschuss sitzt immerhin der ehemalige Vorsitzende der Personalvertretung Jürgen Micheel (mehr als 20 Jahre als Vorsitzender des Personalrates). Vielleicht kann der Ausschuss durch seine Befragung sich indirekt und anonym ein besseres Bild machen.

In der WAZ erschien im Jahr 2007 ein Bericht in dem Jürgen Micheel erwähnt wird. Der Artikel stammt von Lars-Oliver Christoph und behandelt die Arbeitsbedingungen von Schulsekretärinnen. Er hat den Titel: „Warum haben Sie nichts getan?“

Diese Frage müssen sich alle Mitarbeiter des Jugendamts und der Personalvertretung stellen, die mit der ständigen Überbelegung ihren Alltag berufsmäßig absolviert haben.

Das Lob des OB, eine gute Kultur der Mitbestimmung zu haben, muss sich in der Praxis bewährt haben. Wie konnte es unter solch guten Bedingungen zu einem derartigen Ausfall an Zivilcourage unter den Mitarbeitern im Jugendamt kommen?


Auf den WAZ-Artikel gibt es mit Datum vom 01.10.2015 eine Rückmeldung von Rechtsanwalt Dr. Heescher. (Offenbar Anwalt von Hr. Wissmann)

Antwort von Dr. Beck auf den Brief des Anwalts von Herrn Wissmann.

Wer wusste alles von den geschäftsmäßigen Überbelegungen in St. Josef?

Gelsenkirchen. Mit der Dokumentenvorlage 14-20/1989, sowie im Zuge der Aussage von Hr. Weingarten, war dem Jugendamt die Überbelegung des St. Josef Heims nicht nur bekannt, sondern darüber hinaus auch Gegenstand der Entgeltvereinbarungen.

Wenn Hr. Weingarten behauptet, nicht davon gewußt zu haben, dass dies rechtswidrig sei, da ihm das Jugendamt versichert habe, eine Meldung an das Landesjugendamt – LWL – sei nicht erforderlich, weil deren Meinung nicht maßgeblich sei; so ist dies jedenfalls in sich stimmig: Die Aussage von Hr. Weingarten, wonach das Jugendamt aufgrund der Überbelegungen diese nicht nur zu den Entgeltvereinbarungen genutzt habe, sondern auch seiner Meldepflicht nach § 21 Abs. 3 AG-KJHG nicht nachgekommen ist.

Der Träger selbst ist nach § 47 Nr. 2 SGB VIII (= KJHG) meldepflichtig.

Die Meldepflicht des Jugendamtes ergibt sich nach Aussage von Hr. Weingarten aus dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG). Darin heißt es:

„(3) Erlangt ein Jugendamt Kenntnis davon, daß eine in seinem Bezirk gelegene Einrichtung ohne Erlaubnis Kinder und Jugendliche aufnimmt oder daß Tatsachen vorliegen, die die Eignung der Einrichtung zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ausschließen, hat es bei Gefahr im Verzug unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu treffen und dem Landesjugendamt sowie dem zuständigen zentralen Träger der freien Jugendhilfe hiervon Mitteilung zu machen.“

Kinderheim nach Plan – nicht zum Kindeswohl geeignet

Mit der Antwort von Hr. Lehmkuhl – LWL – im Ausschuss, wonach permanente Überbelegungen eine Kindeswohlgefährdung darstellen, hat das Jugendamt gegen seine Meldepflicht, und seine Pflicht für das Kindeswohl einzutreten, verstoßen.

Da neben den Verhandlungsführern weitere Mitarbeiter des Jugendamtes, im Rahmen ihrer Aufgaben zur konkreten Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im St. Josef Heim ständig mit dem Thema der Überbelegung zu tun hatten, ist nun eigentlich eher zu fragen, wer davon im Jugendamt nicht gewußt hat, weil es ja die verabredete und damit übliche Geschäftspraxis zwischen den Vertragspartnern war, das Haus überzubelegen.

Diese Überbelegung gestaltete sich nach Mitteilung von Dr. Beck – als Vorabinfo zu Beginn der Ausschusssitzung unter AKTUELLES – so, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes bei einer „belegt“-Info von Seiten des Heimes, über den Weg von Frau Gresch oder die Herren Wissmann und Frings noch einen Platz für ihren Zögling bekamen. Dies habe seine Befragung von Mitarbeitern im Jugendamt ergeben.

Mit der Aussage von Hr. Hausberg, der schildert, wie die Mitarbeiterin des Landesjugendamt beim LWL im Jahr 2013 auf seine Meldung der Überbelegung reagiert haben soll, nämlich mit dem Hinweis, dass ihn das seinen Job kosten wird, dürfte klar sein, welche Erwartungshaltung die Mitarbeiter des Jugendamtes Gelsenkirchen in ihrem Entschluss getragen hat, die systematischen Überbelegungen des St. Josef Heims dem LWL nicht zu melden.

Da das Wissen um die Überbelegungen seit dem Aufdecken durch Monitor von den städtischen Mitarbeitern, vor allem aus der Führungsetage, verschwiegen wurde, ist die Frage, wer sich damit alles verdächtig gemacht hat, sicherlich keine Erkenntnis, die das Vertrauen in die Verwaltung zurück bringt. Die Tatsache, wonach offenbar die Verwaltung  bei den Neuanfang-Gesprächen für St. Josef, nach der Überbelegungsanzeige von Hr. Hausberg an den LWL, im Jahr 2014 mit weiteren Mitarbeitern an diesen Gesprächen beteiligt war, wirft einen weiteren Schatten auf die Transparenzbemühungen der Verwaltung zur Rück-Gewinnung von öffentlichem Vertrauen.

Leider habe ich die mögliche Schlussbefragung – falls sie denn stattgefunden hat – aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können. Wenn sie stattgefunden hat, würde mich das Ergebnis interessieren, wie das LWL die Bedeutung derartiger Vorkommnisse einschätzt, die Hr. Lehmkuhl bei der Erstbefragung als sehr selten bezeichnet hat.

Wie dem SGB VIII zu entnehmen ist, hat das Landesjugendamt als Erlaubnis erteilende Behörde bei Kindeswohlgefährdung auf einen Fortbestand der Einrichtung hinzuwirken. In § 45 Abs. 7 SGB VIII heißt es:

„wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden.“

Demnach ist es nicht die Aufgabe des LWL, aber durchaus der Stadt, für Offenlegung gegenüber einer Öffentlichkeit zu sorgen, die das Vertrauen mit weiterem Zuwarten nur noch mehr verliert. Das scheibchenweise Zugestehen dessen, was ohnehin in dem Aufklärungsprozess mühesam zutage befördert wurde, ist eventuell nicht die richtige Strategie für einen Neuanfang des Jugendamtes und der übrigen betroffenen Verwaltung, die von der dortigen Verkehrssitte schon seit geraumer Zeit Kenntnis hat.

„…im stillen Kämmerlein“ – Die SPD und der Mythos der Macht

Gelsenkirchen. Die SPD hat vollumfängliche Aufklärung versprochen. Irgendwann mal, als man ihr wieder einmal vorhielt, sie würde sich insoweit verweigern.

War Wittkes Informant mit im stillen Kämmerlein?

In der letzten Ausschusssitzung des AFJH hat sie sich zwei weitere Male einem Aufklärungsvorschlag – innerlich – verweigert. Einmal durch Nichtbeteiligung an der Abstimmung zur Frage, ob Hr. Wittke als Gast geladen werden soll. Das andere Mal durch die vorherige Bemerkung, es handele sich um einen Show-Antrag: „Denn wie soll Hr. Wittke mitbekommen haben, wenn ein paar Leute im stillen Kämmerlein was machen“, verkündete Dr. Haertel recht souverän und sachlich, mit quasi amtlichem Tonfall.

Was die SPD mit den Worten von Dr. Haertel im Rahmen einer inneren Kündigung des Aufklärungsauftrages aufrecht erhalten möchte, ist der Mythos, dass es sich beim Jugendamtskandal um ein paar Einzeltäter handelt. Daran anschließend muss gefragt werden, welches Interesse die SPD an dieser These hat?

Da die Fragen bereits die Antworten darstellen, ist weiterhin zu fragen, wieso sich zu einem recht frühen Zeitpunkt bereits eine Beteiligte auf Seiten der AWO (die Ehefrau des OB) geäußert hat, sie stände dem Ausschuss nicht für eine Befragung zur Verfügung.

Und weiter: Wieso muss Hr. Hansen seinen Antrag auf Einsicht in die Akte Meissner vollumfänglich begründen, als gebe es nicht genug Anlass anzunehmen der Ratsbeschluss sei eine ausreichende Grundlage Spuren nachzugehen, die alle offensichtlich betroffenen Personen hinterlassen haben.

Wieso muss eine Aufklärung in eine Richtung, die offensichtlich erfolgversprechend sein könnte, zusätzlich bei der Verwaltung, die ja ebenfalls implizit Gegenstand der Aufklärungsarbeit ist, erst beantragt werden?

Damokles Lehre: Macht ist vergänglich

Die ungeklärte Verfahrensfrage, welche Befugnisse des Ausschusses mittels erneuten Abstimmungen untergraben werden können, hängt wie ein Damoklesschwert über dem Erfolg der Ausschussarbeit. Das hat die SPD mit ihrer „inneren Weigerung“ sehr deutlich gemacht. In Anlehnung an das Roßhaar, das das Schwert hält, möchte ich meinen, dass die Macht des Ausschusses von der Geduld und dem guten Willen von SPD und Verwaltung abhängen.

Rechtlich gesehen bin ich allerdings davon überzeugt, dass der Gießener Beschluss des Verwaltungsgerichts von diesem Jahr, zu einem kommunalen Aufklärungsausschuss in Hessen, durchaus das Potenzial hat um grundsätzlich festzustellen, dass ein Ratsbeschluss dem Ausschuss Befugnisse gibt, die ihm mittels Mehrheitsbeschlüssen innerhalb des Ausschusses nicht wieder entzogen werden können. Nicht im Einzelnen, und nicht im Ganzen.

Wie lange im gleichen Atemzug die Öffentlichkeit mit einer SPD und einer Verwaltung Geduld haben, wenn sie bemerkt, dass sie den Ansprüchen an einen gemeinnützigen Führungsstil nicht genügt, lässt sich an den gestrigen Bürgermeisterwahlen erkennen. Die Überraschungserfolge in Essen und Oberhausen sind ein deutliches Zeichen in diese Richtung, dass die Macht auch einer SPD in Gelsenkirchen  vergänglich ist, wenn sie sich – im Zusammenspiel mit der Verwaltung – dem Gemeinsinn verweigert.

Der Untreue-Tatbestand brings

Gelsenkirchen. Wer sich § 266 Strafgesetzbuch zu Gemüte führt, erkennt leicht, dass die geschäftsmäßigen Entgeltvereinbarungen unter Berücksichtigung der Überbelegungen des St. Josef Heims über Jahre den Tatbestand der fortgesetzten Untreue erfüllen können.

Wird die Stadt wenigstens jetzt die Staatsanwaltschaft einschalten, denn bisher hat sie das – entgegen anderslautenden Beteuerungen – noch nicht getan, wie eine meiner IFG-Anfragen ergab?

Thema: Verfahrensgerechtigkeit

Herr Karl (CDU)

Gelsenkirchen. In der Ausschusssitzung am 25.09.2015 wurde bei einer SPD-Aktion deutlich, wie wichtig Verfahrensfragen sind. Der Vorsitzende Manfred Peters war kurz überfordert, weil ihn seine Parteigenossen offenbar in ihre Aktion nicht vorher eingeweiht hatten. Denn der Antrag der GRÜNEN, Herrn Wittke einzuladen, stand bereits im Vorfeld im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die SPD gab nach kurzem Statement an, sich an der Abstimmung zu dem Vorschlag nicht zu beteiligen. Mit der deutlichen Bemerkung seitens Dr. Haertel: „…nicht enthalten; wir beteiligen uns nicht.“ Herr Karl (CDU) stellte daraufhin den Antrag auf Beschlussfähigkeit des Ausschusses.

So viel vorweg. Die Beschlussfähigkeit wurde nicht beantwortet. Vorsitzender Peters hatte aber so viel Routine, dass er sich kurzerhand darüber hinwegsetzte. In dem Wissen, dass seine Parteifreunde ihm keinen Strick daraus drehen würden, gab er die Abstimmung frei. Das Ergebnis lautet: Hr. Wittke soll eingeladen werden.

Wie schon bei den Verfahrensrichtlinien des Ausschusses zeigte die SPD ihre eigenwillige Rechtsauffassung. Trotz der eindeutigen Hinweise des Rechtsdezernenten und zuständigen Ansprechpartners für Rechtsfragen des Ausschusses, Dr. Schmitt, setzte sie ihren Dickkopf durch und verabschiedete für den Ausschuss Verfahrensrichtlinien, die nach der Rechtsansicht von Dr. Schmitt überflüssig sind. Er formuliert dies laut Protokoll der Sitzung vom 21.08.2015 (S. 12) so:

„Herr Dr. Schmitt führte aus, dass es für das Akteneinsichtsbegehren einen äußeren rechtlichen Rahmen gebe, der den Umfang der Befugnisse und die Grenzen normiere. Zu berücksichtigen seien hier die Gemeindeordnung NRW, das Landesdatenschutzgesetz NRW und die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse (GeschäftsO). Seine persönliche Auffassung als Jurist sei, dass angesichts dieses bestehenden äußeren Rahmens eine Verfahrensrichtlinie nicht erforderlich sei.“

Dass Dr. Schmitt diese Ansicht in einer der nächsten Sitzungen so nicht mehr vertrat, hat auch eine Dimension. Die liegt sicherlich nicht in rechtlichen Aspekten begründet. Denn die Ansicht, dass der Ausschuss keine Verfahrensrichtlinien braucht, ist für den AFJH genauso richtig, wie für die Verfahrensrichtlinien, die die Stadt vor einem Jahr für Petitionen erließ; auch diese sind wegen der Regelung von § 24 Abs. 2 GO NRW und den Regeln der Hauptsatzung völlig überflüssig.

In der gleichen Weise verbreitet die Verwaltung auf ihrer neuen Website eine irre Rechtsauffassung, wonach Anregungen und Beschwerden in Form von Beanstandungen gegen Verfahrensrichtlinien keine Eingaben im Rahmen des Grundrechts auf Petition auf kommunaler Ebene – § 24 GO NRW – seien, sondern nur einfache Verwaltungsarbeit, die über den Mängelmelder laufe.

Das liest sich dort so:

„Bei nachfolgenden Beispielen handelt es sich nicht um Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW:

  • defekte Straßenbeleuchtung
  • Beanstandung von Verfahrensrichtlinien
  • nicht geleerte Mülltonnen

In solchen Angelegenheiten nutzen Sie bitte den Mängelmelder GE-meldet oder richten eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung.“

Da möchte man den Mängelmelder in die Mülltonne hauen. Es reicht langsam.

Wer ordnet bitte mal den Laden. Sollte das nicht die Aufgabe des Rechtsdezernenten sein, in derartigen Fragen die richtigen Antworten zu geben. Für die Website, für den Ausschuss und für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger?

Wer zum Teufel in Politik, Verwaltung und Ausschussarbeit die Federführung hat, wird deutlich, wenn man sich das Verhalten von Dr. Schmitt im AFJH jetzt zu Gemüte führt. Er hat sich zur Beschlussfähigkeit nicht geäußert. Wollte die SPD ihn bloßstellen? Hat er Haertel und Co. an anderer Stelle kritisiert? Sollte das die Zurechtweisung sein? Die Klarstellung, wer eigentlich das Sagen hat? Man kann nur mutmaßen, warum sich der zuständige Experte in Rechtsfragen für den Ausschuss wiederholt nicht durchsetzt. Immerhin hat er es jetzt nicht einmal versucht, sich gegen die SPD-Mehrheit zu behaupten. So ist Vorsitzender Peters für ihn in die Bresche gesprungen und hat die Kohlen aus dem Beschlussfeuer geholt. Nur leider fällt es ob dieses menschlichen Zuges von Hr. Peters schwer, sich über das Hinwegsetzen der ungeklärten Beschlusslage zu freuen.

Bei alledem bleibt der fade Nachgeschmack, der einem auch von der Website entgegen haucht, wenn die Verfahrensrechte als einfache Verwaltungsangelegenheit angesehen werden und nicht als Ausdruck der Umsetzung der Rechtsordnung im Sinne der Verwirklichung der Grundrechte.

Wenn die Grundannahme nicht mehr stimmt, dass das Recht die Gerechtigkeit nicht selber schafft, aber über die Normsetzung die Bedingungen dafür, die im politischen Diskurs in der Praxis verwirklicht werden müssen, fehlt es an Fairneß im Verfahren; fehlt es an Verfahrensgerechtigkeit.

Im gegenteiligen Sinne wird die Herabsetzung der geltenden Verfahrensgesetze, Verfahrensgrundsätze und Verfahrensrichtlinien als unwichtige Banalitäten erlebbar, wenn sie von der Politik und Verwaltung nach eigenem Dünken jeweils wie gewünscht im gewillkürtem Akt zurecht gebogen werden.

Mit feinem Gespür für diese Dinge hat Peter Tertocha (GRÜNE) den Antrag der Verwaltung kritisiert, einen Mitarbeiter aus einem Vorstandsbereich, der nicht dem Rechtsdezernenten zugeordnet ist, zum stellvertretenden Schriftführer zu wählen. Die SPD hat diese Kritik mit plumpen Unterstellungen ohne jedes Feingefühl für diese Dinge im Ausschuss bombadiert. Mit dem Widerspruch von Hr. Tertocha hätte die Wahl ohne weitere Wahlvorschläge eigentlich nicht stattfinden dürfen. Dr. Schmitt gab an, dass er aus der Not heraus, keinen anderen Schriftführer aus seinem Dezernant gefunden zu haben, nur diese Möglichkeit habe. Für mein Empfinden hat sich Dr. Schmitt damit um Redlichkeit bemüht, gleichgültig wie glaubhaft diese Entschuldigung auch sein mag. Er hat immerhin den Anschein gewahrt, zu wissen, was sich gehört. Kompliment dafür von meiner Seite. Denn ohne konkrete Anhaltspunkte ist der Tatbestand der fehlenden Objektivität nicht trifftig. Wenn nicht damit im Zusammenhang konkrete Umstände glaubhaft gemacht werden, die auf den Mangel einer objektiven Einstellung der an dem Erkenntnis oder Beschluß Mitwirkenden hindeuten, fehlt die hinreichende Grundlage für die Annahme einer Befangenheit.

Immerhin gab Dr. Schmitt zusätzlich zu Protokoll, dass die Bestellung von Hr. Fokkink als einmalige Berufung angedacht sei.

Angesichts des sich zunehmend ausweitenden Kreises an Mitwissern ist allerdings fraglich, ob der Vorwurf der SPD, Hr. Tertocha unterstelle alle Mitarbeiter aus dem VB 4 einem Generalverdacht, nicht den Umständen nach wenigstens einer näheren Prüfung unterzogen werden muss. Derartiges Gerechtigkeitskalkül geht der SPD dann aber doch zu weit. Als Platzhirsch fühlt sie sich in ihrem Herrschaftsanspruch, zu bestimmen wie es läuft, beeinträchtigt.

Es darf erwartet werden, dass Dr. Schmitt – wie er zu erkennen gab – allein mit dem Einwand von Hr. Tertocha wohl verstanden hat, welche Bedeutung diese Verfahrensfrage der Bestellung des nächsten stellvertretenden Schriftführers für die öffentliche Meinungsbildung hat.

Sinn und Zweck von Öffentlichkeit im Aufklärungsausschuss

Gelsenkirchen. In der Sitzung vom 24.09.2015 gab es mehrere Aspekte, die ich einzeln thematisch herausarbeiten werde.

Öffentlicher Zugang zur Meinungsbildung

Beginnen will ich mit einem Thema, dass in der Sitzung kurz kontrovers diskutiert wurde. Es handelt sich dabei um Sinn und Zweck von Öffentlichkeit in der Ausschusssitzung, wie sie Sascha Kurth (CDU) zuletzt formuliert hatte.

Da sich nicht alle Mitglieder des Ausschusses an der Diskussion beteiligten – sicher auch um keinen Nebenschauplatz zu eröffnen, der die Anhörung der drei Gäste zeitlich gefährdet – sollten sich von meiner Kritik nur diejenigen angesprochen fühlen, die sich geäußert haben. Leider war das Gesagte für mich so erschreckend, dass ich die Bedeutung von Öffentlichkeit noch einmal herausstellen möchte.

Zur Klarstellung der Funktion von Öffentlichkeit habe ich beim OB an den Ausschussvorsitzenden eine Petition eingereicht. Deren Inhalt findet sich hier.

Erste Einschätzung der gestrigen Sitzung

Gelsenkirchen. Leider bin ich derzeit gesundheitlich angeschlagen, so dass es vorab nur zu einer Kurz-Info reicht:

  • Für eine erste Einschätzung ist der WAZ-Bericht nicht schlecht. Etwas mehr Information darf es aber schon sein. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es einige Inputs gab, wonach man annehmen darf, dass demnächst noch einige Mitarbeiter des Jugendamts disziplinarische Konsequenzen fürchten müssen.

    Ob das St. Josef-Heim geschlossen werden sollte, ist eine Frage, die oft gestellt wurde. Selbst von Hr. Pruin. Der Vertreter des Landesjugendamt, Hr. Lehmkuhl (LWL) wird wohl einige unruhige Nächte diesbezüglich haben.

  • Dabei ist das St. Josef nach Auskunft von Weingarten d a s Kinderheim Gelsenkirchens und ein über die Stadtgrenzen hinaus anerkannt gutes Haus. Die Frage, ob ein rechtswidriges Handeln, wie von Weingarten offen zugestanden, also zur Schließung des Heimes führt, ist mit der Betriebserlaubnis unter Auflagen bis 2016 erst einmal beantwortet. Landesjugendamt und Stadt Gelsenkirchen brauchen ein Jugendheim. Das wissen die Betreiber offenbar und haben sich Narrenfreiheit ausbedungen, der bis 2016 erst mal Grenzen gezogen sind.

  • Die Ansicht von Hr. Lehmkuhl – LWL – ist treffend wiedergegeben. Mit jedem Kind, das zusätzlich in die Gruppe kommt, erhalten die anderen nicht die ihnen zustehenden Hilfen. Damit tritt die Kindeswohlgefährdung ein, wenn Überbelegung nicht nur vorübergehend, sondern ein geplanter Dauerzustand ist, der zwischen Jugendamt Gelsenkirchen und der Geschäftsführung von St. Augustinus (u.a. Weingarten persönlich) seit 1998 jährlich verabredet wurde.

  • Wer noch etwas mehr erfahren möchte, dem sei diese Dokumentenvorlage zur Lektüre empfohlen, auf die auch Peter Tertocha (GRÜNE) nachdrücklich hinwies.
  • Den BDO-Bericht aus der Dokumentenvorlage kann man getrost vergessen.
  • Inwieweit der Rechnungsprüfungsbericht der Stadt Gladbeck zur Erkenntnisgewinnung des Ausschusses taugt, da er letztlich der Verteidigung der Interessen der Stadt Gladbeck dienen soll, wurde ebenfalls ansatzweise kontrovers diskutiert. Die Vertreter der Verwaltung sehen das Papier als verkörperte Wahrheit an, wohingegen Vertreter der Opposition mit dem Argument den Nachweis brachten, dass sich die Stadt Gladbeck in der Pflicht sieht, sich zu rechtfertigen. Der Rechnungsprüfungsbericht muss man demnach als eine Verteidigungsschrift zur Wahrung der städtischen Interessen ansehen.
  • Wenn man den Gedanken weiterspinnt, hat allerdings das RPO-Gutachten aus Gelsenkirchen keinen anderen Zweck und muss mit ähnlich kritischem Blick betrachtet werden.
  • Mein erstes Zwischenfazit: Der zahnlose Tiger – AFJH – hat endlich seine Zähne gefunden. Interessanterweise war unter den Ausschussmitgliedern eine gewisse solidarische Menschlichkeit zu spüren, als klar wurde, dass die Akteure über Jahre letztlich eine fortgesetzte Kindeswohlgefährdung verabredet haben. Der Ausschuss könnte sich damit als Einheit gefunden haben, der sich auch in Zukunft bei kritischen Fragen nicht den Mund verbieten lässt. Das wäre angenehm, weil dann solche Mätzchen, wie heute von der SPD, sich bei einem Antrag nicht an der Abstimmung zu beteiligen, dem Vergessen angehören würde.

CDU Bochum: Lichtenbergers LIFE, Staatsanwaltschaft und Rechnungsprüfung

Bochum. Die CDU hat mittlerweile die fehlenden bzw. schleppenden Informationen der Verwaltung in Bochum zum Anlass genommen, auf eine stärkere Prüfung der Vorkommnisse und Verhältnisse rund um die LIFE GmbH durch Staatsanwaltschaft und Rechnungsprüfung zu setzen. Die Pressemitteilung der CDU hier im Wortlaut:

„CDU-Fraktion verlangt Überprüfung sämtlicher „LIFE“-Vorgänge durch das Rechnungsprüfungsamt
Fraktionsvorsitzender Christian Haardt MdL

Fassungslos hat die CDU-Fraktion zu Kenntnis genommen, dass das Geschäftsgebaren der Life Jugendhilfe GmbH, die dem SPD-Ratsmitglieder Lichtenberger gehört, jetzt auch zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt hat.

„Natürlich gilt für Herrn Lichtenberger, wie für jeden anderen Bürger auch, die Unschuldsvermutung“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt. „Wir müssen allerdings auch ein Augenmerk darauf richten, dass Betreuungsmaßnahmen, wegen deren nun im Bezug auf Dorsten offenbar ermittelt wird, auch für das Bochumer Jugendamt durchgeführt worden sind. Hier wollen wir Klarheit, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, so Haardt weiter.

Die CDU-Ratsfraktion hat gestern beschlossen, einen Antrag zur Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes in die nächste Ratssitzung einzubringen. Das Rechnungsprüfungsamt soll sämtliche Vorgänge untersuchen, die im Zusammenhang mit Herrn Lichtenberger bzw. der Life GmbH stehen. Hintergrund für den Antrag ist neben den Ermittlungen gegen Herrn Lichtenberger auch der Umstand, dass die Verwaltung die bisher gestellten Fragen nur unzureichend und unvollständig beantwortet hat. Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, dass Teile der Sozialverwaltung hier entweder bewusst „mauern“ oder aber die notwendigen Informationen selbst nicht haben. „Wenn man die Frage nach der Qualifikation eines Betreuers nicht sofort beantworten kann und offenbar erst beim Träger der Maßnahme nachfragen muss, dann spricht das klar gegen die behauptete laufende Überprüfung der Leistungen des Trägers“, so Karsten Herlitz, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion.

„Für unsere Fraktion ist unverständlich, warum die Verwaltung hier bei der Aufklärung den Eindruck erweckt, auf der Bremse zu stehen“ ergänzt Christian Haardt. „Wir hoffen, dass das Rechnungsprüfungsamt hier schnell für Klarheit sorgt.“

Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte – Nährboden für die Neustart kft

Düsseldorf/Bochum/Gelsenkirchen. Die heutige Experten-Anhörung im NRW-Landtag hat eines deutlich gemacht. Auslandsaufenthalte von Jugendlichen sind seit ehedem ein rechtlich wenig abgesichertes Terrain. Die Gesetzesänderung von 2005, die den vorherigen (ungeregelten) Zustand verbessern wollte, hat nicht die nötige Wirkung erzielt.

Mängel überwiegen

Kein märchenhafter Aufenthalt bei nichtfachlichem Personal

Es überwiegen die Mängel, die vor allem Prof. Holger Wendelin aus Bochum recht ungeschönt offenlegt. Dagegen liest sich die Stellungnahme von LIFE-Geschäftsführer und SPD-Ratsmitglied Gerd Lichtenberger oberflächlich wie ein Märchen aus 1001-Nacht. Bei genauerem Hinsehen erfüllen seine Rahmenbedingungen, wo der Betreuer über Wochen den Schützling hier vor Ort besucht – wenn er denn kommt, weil auch das Setting als Startbasis ausreichen kann – nicht die Qualitätsanforderungen an Fachausbildung und Besichtigung des Projektortes durch den Jugendlichen, wie das nach Anicht des LVR zu erwarten sein müsste.

Erkenntnisse für korruptive Rahmenbedingungen

Für Gelsenkirchen ist nunmehr entscheidend zu sehen, welche von diesen Bedingungen zusammen genommen die korruptiven Rahmenbedingungen darstellen, die zu einer Neustart kft führen konnte. Schaut man ins Gesetz, wonach nur anerkannte Träger Auslandsmaßnahmen anbieten dürfen, worauf der Vertreter des LVR hinweist, fragt man sich ohnehin, wie die Neustart kft überhaupt an den Start gehen konnte. Möglicherweise hat hierbei die korruptive Ausnutzung der Reputation als Jugendamtsleiter und stellvertretende Jugendamtsleiter im Zusammenspiel mit dem Kinderschutzbund Gelsenkirchen e.V. und dem St. Josef-Heim ausgereicht, zu suggerieren, der Träger sei möglicherweise der Kinderschutzbund.

Der Nährboden in Pecs/Ungarn

Nun muss man in Gelsenkirchen nur noch herausarbeiten, wie der Nährboden für die korruptiven Bedingungen – auch vor Ort in Pecs – aussah, dass die Umsetzung auch tatsächlich gelang.

Dabei dürfte die Rolle der Beziehungen von Hr. Meißner und Hr. Wissmann zum Bürgermeisteramt von Pecs eine wichtige Rolle spielen. Denn nach Prof. Wendelin sind die Maßnahmen oft erst auf „deutliche Interventionen mancher Gastländer zurückzuführen“. (S. 5)

Die Pecs-Connection und das weite Feld in NRW

Mit den Einschätzungen aus der Landtagsanhörung insgesamt könnte der Geschehensablauf der Gelsenkirchener Ereignisse, die zum Jugendamtskandal geführt haben, ansatzweise besser nachvollzogen und die notwendigen Konsequenzen herausgearbeitet werden.

Insoweit nach Auskunft von Prof. Wendelin immer wieder Träger vehement gegen Veränderungen und Verbesserungen gekämpft haben, wird deutlich, dass der Skandal kein Zufall ist, sondern von handfesten wirtschaftlichen Interessen der Träger getragen wird. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Auslandsverschickungen liegt laut Prof. Wendelin in NRW. „Weiterhin gibt es auch noch immer Jugendämter, die die Vorgaben des KICK nicht konsequent umsetzen (etwa bei der Fachkraftprüfung) und die Brüssel – IIa- Verordnung“. Es gibt auch keine intrinsische Motivation der Träger und Jugendämter. Das ist die erschreckende Bilanz des Bochumer Professors.

Das Jugendamt als Ort korruptionsgefährdeter Bereiche

Bekämpfung von Reformen und fehlende Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Wirksame Korruptionsprävention im Bereich des Jugendamts geht wohl anders. Sie wird vordringlich bei einer gesetzeskonformen Umsetzung anzusetzen haben. Sowohl im Bereich der bisher bekämpften sachlich-fachlichen Verbesserungen, die nachzuholen sind, als auch im Bereich der Korruptionsprävention nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, deren Umsetzung vor Ort in den einzelnen Städten, in den gemeindlichen Einrichtungen und öffentlichen Stellen in Bezug auf die gefährdeten Bereiche besser kontrolliert gehören, sind die Hebel anzusetzen.

.

Haus der Stadtgärtnerei für den KSBG – auch ein Ergebnis der strukturellen Korruption?

Gelsenkirchen. Wie genau Hr. Frings das Haus der ehemaligen Stadtgärtnerei im Bulmker Park geangelt hat, wird der Aufklärungsausschuss AFJH noch grundlich aufzuklären haben.

Dass dieser Hauskauf für den Kinderschutzbund ebenfalls Teil des Geflechts struktureller Korruption im Rahmen des Jugendamtskandals anzusehen ist, darf bis dahin zweifelsohne angenommen werden.

Auch die Tatsache, dass der Kinderschutzbund Gelsenkirchen, der Kinderschutzbund NRW und die WAZ den Umzug am 15.11.2015 in das skandalumwobene Haus als Zeichen der Erledigung des Jugendamtskandal für den Kinderschutzbund ansehen, darf zu diesem strukturellen Geflecht hinzugerechnet werden. Es ist schlechterdings geradezu ein deutlicher Hinweis auf strukturelle Korruption, wenn die Beteiligten schnell zur Tagesordnung übergehen wollen, ohne die Sachverhalte ausreichend aufgeklärt zu haben.

Korruption gilt als multikausales Phänomen. Über den Bismarckschen Reptilienfond, auch für Journalisten, bis hin zur gesellschaftlichen Anarchie Hobbes’scher Prägung enthält es eine gefährliche Zerstörungskraft.

Reptilienfond

Warum der OB dennoch in den ersten Sitzungen des Hauptausschusses weiter auf Vertrauen, statt auf Kontrolle seiner Führungskräfte in den Referaten setzt?

Die Antwort könnte einem Interview mit einer Korruptionsexpertin des Deutschen Städtetages entnommen werden:

„Politiker sind nicht nur resistent, sich selbst Korruptionsregeln zu geben und sich diesen zu unterwerfen, sie bewirken auch, dass so mancher gute Ansatz in der Verwaltung zunichte gemacht wurde. München und Frankfurt hatten die besten Korruptionsbekämpfungsstrategien. Diese haben jedoch fortwährend Korruptionsfälle zutage gefördert, so dass der Eindruck entstand, dass Frankfurt und München als einzige Städte Hochburgen der Korruption wären. Politikern, die den Anreiz haben, wieder gewählt zu werden, kann dann der Druck durch die öffentlichen Reaktionen zu stark werden, so dass sie für eine Änderung (Entschärfung) der Korruptionsstrategien plädieren.“ – „Problem bei solchen einseitigen Regelungen ist, dass ein Teil der Effizienz von Präventionskonzepten verschenkt wird, weil sich Verwaltung zu Unrecht pauschal verdächtigt fühlt.“

Quelle: Gespräch mit Birgitt Collisi (Dt. Städtetag). In: Ingo Pies u.a. –  Zur Theorie und Praxis der Korruptionsbekämpfung. S. 258 ff (260) (dig.)