Gelsenkirchen. Mit dem Dokument 14-20/1989 zur Sitzung des AFJH am 25.09.2015 haben zwei Mitarbeiter Auskunft erteilt zu einem Sachverhalt, zu dem Peter Tertocha in der Sitzung feststellt, die haben offenbar bescheid gewußt.
Nun ging der Sitzung ein Bericht von Stadtdirektor Dr. Beck voraus, in dem dieser über eine Mitarbeiterbefragung im Jugendamt Auskunft gab. Danach war bekannt, dass bei der Meldung „belegt“ von St. Josef, intern über Hr. Frings, Hr. Wissmann, oder über Fr. Gresch als Leiterin des Jugendheims, noch ein Platz zu bekommen war.
Durch den o.g. Bericht und die Mitarbeiterbefragung wird klar, die Überbelegungen waren Teil des Alltagsgeschäfts im Jugendamt. Und das über die Jahre, die Hr. Weingarten nannte. Seit 1998.
Wenn auf diese Art und Weise deutlich wird, dass – wie Hr. Weingarten mitteilt, das Jugendamt seinerseits eine Mitteilungspflicht aus AG-KJHG hat – die Mitarbeiter dieser Pflicht allesamt nicht nachgekommen sind, fragt sich, wie sie sich exkulpieren können. Durch eine einfache Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen möglicherweise nicht.
Es wäre wichtig, wie bei der Anhörung von Hr. Hausberg, der eindrucksvoll die Arbeitsbedingungen in St. Josef schilderte, sich ein Bild von den Verhältnissen im Jugendamt zu machen. Wie konnte es sein, dass die Mitarbeiter das Kindeswohl in Form der ständigen Überbelegungen im Heim so sehr aus den Augen verlieren? Wie waren die Arbeitsbedingungen, dass die Mitarbeiter derart pflichtvergessen reagierten?
Der AFJH bot Hr. Hausberg für seine diesbezüglich nahegehenden Ausführungen viel Raum. Es wurde interessiert nachgefragt, welche konkreten Bedingungen im einzelnen bei ihm welche Gedanken, Gefühle, Reaktionen auslösten. Wie er sich moralisch zurecht fand, unter dem Druck der äußeren Bedingungen. Warum er nicht früher reagierte. Warum er keine andere Möglichkeit sah, erst so spät seine Meldung zu machen. Ob er sich nicht mit Kollegen und der MAV zusammen tun konnte?
Diese Fragen der interessierten Ausschussmitglieder würde die Öffentlichkeit auch gern in Beziehung auf die Situation der Mitarbeiter im Jugendamt hören. Immerhin geht es im Anschluss darum, dafür zu sorgen, dass eine derart massive Kindeswohlgefährdung nie wieder vorkommt. Das ist ohne eine Aufarbeitung der Arbeitsbedingungen nicht vorstellbar.
Möglicherweise kann Dr. Beck diesbezüglich die Personalvertretung befragen, welche Beschwerden in all den Jahren vorgebracht wurden, und wie die Personalvertretung versucht hat, darauf zu reagieren. Im Ausschuss sitzt immerhin der ehemalige Vorsitzende der Personalvertretung Jürgen Micheel (mehr als 20 Jahre als Vorsitzender des Personalrates). Vielleicht kann der Ausschuss durch seine Befragung sich indirekt und anonym ein besseres Bild machen.
In der WAZ erschien im Jahr 2007 ein Bericht in dem Jürgen Micheel erwähnt wird. Der Artikel stammt von Lars-Oliver Christoph und behandelt die Arbeitsbedingungen von Schulsekretärinnen. Er hat den Titel: „Warum haben Sie nichts getan?“
Diese Frage müssen sich alle Mitarbeiter des Jugendamts und der Personalvertretung stellen, die mit der ständigen Überbelegung ihren Alltag berufsmäßig absolviert haben.
Das Lob des OB, eine gute Kultur der Mitbestimmung zu haben, muss sich in der Praxis bewährt haben. Wie konnte es unter solch guten Bedingungen zu einem derartigen Ausfall an Zivilcourage unter den Mitarbeitern im Jugendamt kommen?
Auf den WAZ-Artikel gibt es mit Datum vom 01.10.2015 eine Rückmeldung von Rechtsanwalt Dr. Heescher. (Offenbar Anwalt von Hr. Wissmann)
Antwort von Dr. Beck auf den Brief des Anwalts von Herrn Wissmann.