Kindeswohlgefährdungen: Statistik, Neuerungen und das liebe Geld

Berlin/Düsseldorf/Gelsenkirchen. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat als amtliche Statistikstelle für Nordrhein-Westfalen die neuen Zahlen für NRW im Bereich der Meldungen der Jugendämter zu Kindeswohlgefährdungen vorgelegt. „2016 gab es in NRW 9,4 Prozent mehr Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als 2015“, so der Titel der Pressemitteilung.

Die WAZ berichtet über die Zahlen zu Gelsenkirchen und stellt positiv heraus, dass die Zahl der Fälle in denen keine Hilfe geleistet werden musste gestiegen sei. Das macht mich stutzig.

Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW: Schätzungen statt Dateninterpretation

für NRW

Die Kritik des Kompetenzzentrums Kinderschutz NRW gibt mir recht in meinem Zweifeln. „Jens Pothmann: Nein, es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Statistik das genaue Ausmaß von Kindeswohlgefährdung beschreibt. Hier sind wir weiterhin auf mehr oder wenige plausible Schätzungen angewiesen. Die »8a-Statistik« sagt vielmehr etwas über das Handeln der Jugendämter im institutionellen Kinderschutz aus.“

Im Übrigen sieht das Kompetenzzentrum den Begriff der Kindeswohlgefährdung aus den Konrad-Adenauer-Jahren möglicherweise als überaltet an. „Das erste ist eine wissenschaftstheoretische Arbeit zum Begriff der Kindeswohlgefährdung. Die Definition stammt aus den 1950-er Jahren, und im Mittelpunkt des Projektes steht die Frage, ob sie auch heutzutage noch zeitgemäß ist. Die Kinderrechte sind ja darin in keiner Weise berücksichtigt.“

Bundestag verabschiedet neues Gesetz zum Schutz vor Gewalt (in Einrichtungen)

Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegenüber Kindern

Das neue Gesetz führt, meines Erachtens als wesentliche Neuerung, die Hilfe für Kinder und Jugendliche durch eine externen Ombudsperson ein. Diese Erfahrung ist im Zuge des Jugendamtskandals in Gelsenkirchen im Zusammenhang mit den Überbelegungen im St. Josef Kinderheim sicher eine wertvolle Verbesserung der Position der Rechtsstellung von Kindern gegenüber Heimleitung und Jugendamt. An dieser Stelle ist natürlich Vorsicht bei der Auswahl der Ombudspersonen angezeigt. Wie die Aufklärung im AFJH-Ausschuss im Gelsenkirchener Rathaus gezeigt hat, sind die Verflechtungen zwischen Heimleitung, Jugendamt und Kinderschutzbund derart ausgeprägt gewesen, dass die Neutralität der Ombudspersonen in Zukunft ein wesentliches Kritierium für das Gelingen dieser neuen Kontrollinstitution sein wird.

In diesem Zusammenhang sei auf den Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Situation der Ombudspersonen in Skandinavien aus dem Jahr 2013 verwiesen.

Neutrale Ombudspersonen – wieder nur ein Traum, der am Geld scheitern wird?

Die Stadt München und andere Städte haben schon länger einen Kinderbeauftragten. Nun geht es erklärtermaßen um externe Kontrollpersonen zur Einhaltung der Kinderrechte.

Ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe aus dem Jahr 2013 zeigt, dass einige der auch jetzt im neuen Gesetz erwähnten Neuerungen bereits damals als Innovationen bei der Betriebserlaubnis eingeführt worden sein sollen, die aber, wie die Praxis zeigt, offenbar nicht die gewünschten Erfolge gezeitigt haben. Es wäre demnach wünschenswert, wenn die praxeologische Umsetzung des Gesetzes die erhofften Wirkungen zeigt und die Beschwerden von Kindern über Einrichtungen zu wirklichem Umdenken im Handeln führen – ohne dass der schnöde Mamon dem Ganzen wieder mal einen Strich durch die Kinderrechte macht, weil die Kommunen – speziell solche wie Gelsenkirchen, die unter notorischem Geldmangel leiden – sich eine solche Qualität in den Einrichtungen letztlich nicht leisten können. Wie der Jugendamtskandal und seine Aufklärung im Ansatz aufgezeigt haben, war ein Grund für die problematische Situation der Kinder und Mitarbeiter des St. Josef Kinderheims die Aushandlung möglichst niedriger Entgeltsätze von Seiten der Gelsenkirchener Jugendamtsleitung, die durch das damalige Wirtschaftlichkeitsdenken im SGB VIII eingeführt worden war.

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