Urteil in Sachen Brings jetzt in NRW-Datenbank

Essen/Gelsenkirchen. Das Urteil zum Landgerichtstermin vom 27. Oktober 2016 ist auf meinen Antrag in der NRW-Entscheidungdatenbank veröffentlicht worden.

Nun, da der Aufklärungsausschuss im Gelsenkirchener Rathaus vorzeitig geschlossen worden ist, gibt es keine allzu große Aufmerksamkeit für dieses Thema. Das wird sich durch dieses Urteil auch nicht ändern.

Der Vollständigkeit halber sei zum besseren Verständnis nur erwähnt, dass die „J-Anfrage“ eine Abkürzung der Veröffentlichungsstelle ist. Warum der ursprüngliche Inhalt „IFG-Anfrage“ codiert werden muss, erschließt sich mir nicht. Ebenso, wie die Änderung der ursprünglichen Überschrift in  „Der Untreue-Tatbestand C“ es wirklich nicht bringt.