Essen/Gelsenkirchen. Das Urteil zum Landgerichtstermin vom 27. Oktober 2016 ist auf meinen Antrag in der NRW-Entscheidungdatenbank veröffentlicht worden.
Nun, da der Aufklärungsausschuss im Gelsenkirchener Rathaus vorzeitig geschlossen worden ist, gibt es keine allzu große Aufmerksamkeit für dieses Thema. Das wird sich durch dieses Urteil auch nicht ändern.
Der Vollständigkeit halber sei zum besseren Verständnis nur erwähnt, dass die „J-Anfrage“ eine Abkürzung der Veröffentlichungsstelle ist. Warum der ursprüngliche Inhalt „IFG-Anfrage“ codiert werden muss, erschließt sich mir nicht. Ebenso, wie die Änderung der ursprünglichen Überschrift in „Der Untreue-Tatbestand C“ es wirklich nicht bringt.
Gelsenkirchen. Aus der Politik gibt es erste Reaktionen auf die Entscheidung von Stadträtin Annette Berg, OB Frank Baranowski und des Verwaltungsvorstandes dem Rat – und damit der SPD-Mehrheitsfraktion – Herrn Wolfgang Schreck als neuen Referatsleiter des Jugendamts zur Wahl vorzuschlagen.
Wenn es bei den Stimmen unter anderem heißt, es handele sich um das Publikmachen von Informationen „aus dem nichtöffentlichen Teil der kommenden Ratssitzung“ (WIN-Ratsfraktion¹), so ist gegen diesen Kritikpunkt einzuwenden, dass die Öffentlichkeit in NRW durch die Gemeindeordnung einen Rechtsanspruch darauf hat, über Tagesordnungspunkte auch von nichtöffentlichen Sitzungen im Wesentlichen informiert zu werden. Die Information der Öffentlichkeit, dass Wolfgang Schreck zur Wahl vorgeschlagen wird, geht demnach meines Erachtens konform mit der Gemeindeordnung NRW.
Art und Weise der Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die Art und Weise der Unterrichtung der „Öffentlichkeit in geeigneter Weise“ ( § 48 Abs. 2 GO NRW) sollte nach den Grundsätzen einer ordentlichen Gemeindeführung im Wege einer offiziellen Pressemitteilung erfolgen. Das ist geschehen. Die Pressemitteilung stammt vom 18. November 2016.
Fehlendes vertrauensvolles politisches Handeln
Trotzdem wird von der WIN-Fraktion fehlende Klarheit und Transparenz, verbunden mit wenig vertrauenswürdigem Handeln, wie folgt kritisiert:
Weitergehend „zeigt sich die WIN Ratsfraktion entsetzt über diesen mehr als unsensiblen Verwaltungsvorgang. Noch bei der Vorstellungsrunde der neuen Dezernentin Frau Berg bestätigte diese, dass man auf jeden Fall eine externe neue Jugendamtsleitung suchen und auch finden würde. Nun, erst ein paar Wochen nach diesem Treffen zeigt sich, alles gelogen. Die Verwaltung scheint keinerlei Interesse daran zu haben, den Skandal komplett aufzuarbeiten und viel schlimmer, sie begeht Wortbruch. Daneben leistet die Verwaltung Parteien wie der AfD damit einen Bärendienst, da sich viele Bürgerinnen und Bürger wieder in ihrer Meinung bestätigt fühlen, der etablierten Politik sei nicht zu trauen. Die WIN Ratsfraktion wird in der kommenden Ratssitzung gegen die Ernennung von Dr. Schreck zum neuen Leiter des Referats Erziehung und Bildung stimmen.“ ¹
Struktur-funktionalistische Modelle der Soziologie und moderne Korruptionsforschung
Nach Smelser sind die soziologischen Methoden geeignet jede Form gesellschaftlichen Handelns zu bewerten. „Letztlich kann Korruption nicht als Manifestierung von unnatürlichen und niedrigen Motiven, sondern von Motiven, die sich in eher akzeptablen alltäglichen Handlungen widerspiegeln, begriffen werden.“, lautet sein dritter Leitsatz.
Diese wissenschaftliche Herangehensweise an Fragen der Struktur und Funktion von Gesellschaften, ist durchaus geeignet die erklärtermaßen berechtigte Kritik gegenüber fehlendem Vertrauen in politisches Agieren, das zurzeit den roten Faden in unserer postfaktischen Zeit (Merkel) darstellt, zu verstehen.
Andererseits hat sich seit der Postulation dieser These im Jahr 1971 in der wissenschaftlichen Forschung Einiges geändert. Aktuell würde ich in diesem Zusammenhang thematisch eher auf den derzeitigen Stand der Forschung zur „Korruptionsprävention in Behörden“ (Bücker-Gärtner) und die Frage von Compliance-Management und Reputationsverlust (Schaupensteiner) verweisen.
Auf letzteren Aspekt verweist die WIN-Fraktion mit ihrer Kritik, wenn sie von „Wortbruch“ und Vertrauensbruch gegenüber der etablierten Politik spricht; was näher darzulegen und zu beweisen wäre. Denn der Reputationsverlust, den die Stadt Gelsenkirchen und das Jugendamt erlitten haben, hat – wie der Fall Pia Steinrücke verdeutlichen könnte – die Probleme nicht kleiner gemacht.
Eine Aufarbeitung dessen steht noch aus und wird von der WIN-Ratsfraktion in der Kürze ihrer Kritik, die sie nicht einmal auf ihrer offiziellen Website – auch nicht auf ihrer WIN-Facebookseite – veröffentlicht hat, dann auch nur vage und allenfalls im Entferntesten angerissen.
Zwischenfazit
Ein entschlossenes Fordern von Klarheit und Transparenz sieht irgendwie anderes aus. Die Ratssitzung sollte ein Aufarbeiten dieser Aspekte im öffentlichen Teil der Sitzung ermöglichen. Denn Korruptionsprävention geht nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, wie Experten wissen.
Die vier Bereiche der Aufmerksamkeit
Die wesentlichen Prinzipien der Korruptionsprävention lassen sich in vier Bereiche unterteilen:
a) Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche
b) Mehr-Augen-Prinzip
c) Transparenz
d) Personalauswahl und Personalrotation.
Mit der Einführung der Compliance-Richtlinie von April 2016 darf davon ausgegangen werden, dass die Stadt Gelsenkirchen den „Jugendamtskandal“ – im Prinzip – als Fall von Korruption erkannt hat und mit dieser Richtlinie eine von verschiedenen Vorbeugemechanismen eingeführt hat, die zur Einhaltung der Gesetze – also auch des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW – führen soll.
Mein Fazit
Die Entscheidungen über ein „Anti-Korruptionskonzept“ und die Installierung eines Anti-Korruptionsbeauftragten sollten mit einem ähnlichen Fingerspitzengefühl erfolgen, wie die Entscheidung über die neue Referatsleitung des Jugendamtes. Zur Kontrolle braucht es diesbezüglich in der postfaktischen Zeit der Postdemokratie der Beteiligung einer weitgehend informierten Öffentlichkeit, worauf ich – erklärtermaßen – bereits in einem früheren Artikel, hingewiesen habe. Dies entspricht dem Stand der kriminologischen Wissenschaft und Forschung. „Die Überprüfung der schon bestehenden Regelungen zur Korruptionsprävention und deren Zusammenfügung in ein einheitliches Compliance-System mag zwar einmalig zeitintensiv sein, es bietet jedoch auch langfristige Rechtssicherheit.“ , weiß Experte Michael Terwiesche.
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Quelle:
¹ auf Facebook in einem Kommentar zur Meldung von REL
Gelsenkirchen/Essen. Wochenlang geschieht nix. Und dann kommt alles in einer Woche. Das kennen viele aus ihrem Berufs- und Privatleben. Oft ist das nicht amüsant, wenn alles auf einmal zusammenkommt.
In dieser Woche kommen zwei Ereignisse aus dem Themenbereich Jugendamtskandal zusammen:
Zum einen ist das Urteil im Landgerichtsprozess Brings ./. Sombetzki raus. Zum anderen schlägt Stadträtin Annette Berg dem Oberbürgermeister den kommissarischen Referatsleiter Wolfgang Schreck zum neuen Referatsleiter des Jugendamts vor, wie die WAZ unter der Überschrift „Schreck wird Referatsleiter“ berichtet.
Synchronizität
Fragt man danach, was die Welt im Innersten zusammenhält, stößt man zwangsläufig auf den Begriff der Synchronizität. In seiner Vorrede seines Buches warnt C.G. Jung die Leser: „Man habe sich nicht nur auf
Exkursionen in die dunklen, zweifelhaften und von Vorurteilen behafteten Gebiete einzustellen“. Synchronizität sei mehr als Serialität. „Diese betrachtet er als kuriose – bloß amüsante – Koinzidenzen, denen das schöpferisch verwandelnde Potenzial der Synchronizität fehle.“, so die Beschreibung über Jungs Annahme, das der Unterschied in einer produktiven Ausgestaltung liege.
Fragt sich, worin der kreative Aspekt liegen könnte, die beide Ereignisse für das Erleben der Gesellschaft in Gelsenkirchen bedeutsam macht.
Diskurs über „das System“ steht noch aus
Angesichts der bisherigen Aufklärungsversuche in den verschiedenen Bereiche der Politik, Verwaltung und den Medien, hat der Jugendamtskandal bisher keinen Diskurs im Bereich dessen gebracht, was das Handeln der Einzelnen Akteure erst ermöglichte. Hier fehlt noch eine systematische Aufarbeitung der Strukturen, die den Jugendamtskandal erst möglich gemacht haben. An dieser Stelle sind sich die CDU und die GRÜNEN in ihren jeweiligen Abschlussberichten einig; hier fehlt es noch an weiterer Aufklärung – die man im Übrigen in der laufenden Ratsarbeit fortzuführen gedenkt.
Fazit
Dann schaun wir doch mal, was den zur Kontrolle der Verwaltung und SPD-Mehrheitsfraktion berufenen Mandatsträgern im Rathaus zu dieser Personalie eines neuen Referatsleiters aus der alten Garde der Mitarbeiter rund um die Führungsmänner Wissmann/Frings einfällt.
Essen/Gelsenkirchen. In dem Rechtsstreit – 4 O 132/16*– Brings (Leiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamts Gelsenkirchen) gegen Joachim Sombetzki (Blogger) findet der Termin vor dem Landgericht Essen am
* Nicht zu verwechseln mit dem Termin um 9:00 in Saal 201 in Sachen Lichtenberger vs. Schreiber – 4 O 123/16. Hier geht es um den Jugendamtskandal und seine Auswirkungen in Bochum. Eine Beschreibung der Situation in Bochum findet sich
hier. Soweit ersichtlich ohne Angabe eines Impressums.
und hier (Mitte); mit folgendem Wortlaut: „Die Problematik mit vorschnell erlassenen Einstweiligen Verfügungen zeigt sich besonders deutlich im Fall des Bochumer SPD-Stadtrat-Mitglieds und Geschäftsführers der Life-Jugendhilfe Gerd Lichtenberger, der nach Bekanntwerden seiner Verstrickung in einen Jugendamtsskandal mit Hilfe von Einstweiligen Verfügungen versucht hat, zwei seiner Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.“ Autorin: Dr. Monika Hengelbrock
Anmerkung meinerseits: Der Fall Lichtenberger (SPD) hat in Bochum im Zuge der MONITOR-Sendung für viel Aufmerksamkeit gesorgt, weil seine Firma Life-Jugendhilfe – anders als die Neustart kft, die seit Jahren nicht mehr aktiv ist – aktuell weiterhin tätig ist, auch wenn sich hier einiges in der Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum mittlerweile geändert hat.
Sandra Stoffers berichtet hier über den 10:30 Uhr-Termin.
Haftungsausschluss: Für alle Links beziehe ich mich auf den Hinweis aus dem Urteil des OLG Hamburg, wonach ich für die Inhalte auf den verlinkten Webseiten keine Verantwortung übernehme.
Hamm/Gelsenkirchen. Heute ist die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm in der NRW-Entscheidungsdatenbank veröffentlicht worden.
Da ich mir im Vorfeld bereits einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts angesehen habe, die eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde notifizieren, könnte ich bald eine erste Einschätzung geben, ob einer der Gründe, die ich dabei gefunden habe, im Rahmen der LAG-Hamm-Entscheidung virulent werden könnte.
Ob die Stadt Gelsenkirchen überhaupt ein Interesse an einer solchen Entscheidung hätte, habe ich bereits die Tage mit dem Hinweis auf eine Meinung aus einer Facebook-Diskussion veröffentlicht. Der Tenor lautet: Man sollte es so lassen, wie es jetzt ist. Bringt doch eh nichts.
Da die Zeitungsente der WAZ zu diesem Thema jedoch von Pressesprecher Schulmann mir gegenüber klargestellt wurde, hat die Stadt Gelsenkirchen sich mit dem Verwaltungsvorstand noch nicht dergestalt positioniert, obwohl die Bürgerinnen und Bürger – wie meine Befragungen ergeben haben – glauben, dass es so sei.
Facebook, 18. August 2016, 22:22 Uhr. Die Ansicht eines Gelsenkirchener Ex-Anwalts zur Lage bei der Nichtzulassungsbeschwerde:
„Zu Revision und Nichtzulassungsbeschwerde siehe §§ 72, 72a des Arbeitgerichtsgesetzes. Soweit ich sehe, gäbe es hier für ein Rechtsmittel von vornherein nicht die geringste Aussicht. Dafür brauchen die Urteilsgründe nicht abgewartet zu werden. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht mal entfernt am Horizont zu erkennen. Abweichende Entscheidungen der im Gesetz genannten Gerichte gleichfalls nicht. Hilft nur, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen. Der Fehler von Dr. Pruin (den man ihm als Nicht-Arbeitsrechtler nicht vorwerfen kann) lag darin, dass er den Eindruck erweckt hat, es könnte mit einer noch so winzigen Aussicht auf Erfolg auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gesetzt werden.“
Gelsenkirchen. Bei den Reden zur vorzeitigen Schließung des Aufklärungsausschusses (AFJH) ist mir das ein oder andere aufgefallen, über das ich berichten möchte.
Der Verfahrens-Skandal im Jugendamtskandalausschuss-Schließungsprozess
Zunächst hatte ich über die Kritik von Burkhard Wüllscheidt (GRÜNE) mit seinem Begriff vom „Skandal im Skandal“ berichtet: Damit hat B. Wüllscheidt offenbart, dass er sich ein Gespür für Fragen der Verfahrensgerechtigkeit, die eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Aufklärungsarbeit ist, bewahrt hat.
Seine niederschmetternde Kritik an der Drei-Seiten-Regelung für Sondervoten der Opposition, beinhaltet die Tatsache der Unverhältnismäßigkeit der Mittel. Es offenbare sich jedoch an diesem Vorgehen von SPD und Verwaltung im Zusammenspiel der Kräfte gegen die Opposition, das unhaltbare Vorgehen, wie es sich oft im Aufklärungsausschuss gezeigt habe – sei es von Seiten der Verwaltung oder der SPD (was den Vorsitzenden wohl mit einschließt?!).
Mit einer Anlehnung an das Untersuchungsausschussgesetz des Landes hatte Rechtsdezernent Dr. Schmitt im Aufklärungsausschuss am Freitag, 01.07.2016 noch analog zu § 24 Abs. 3 UAG NRW die drei Seiten als adäquat zur Regelung „in gedrängter Form“ (= drei Seiten) als heilsbringend verkauft. Davon wollte der OB in der Ratssitzung nichts wissen. Hier bewarb OB Frank Baranowski die Drei-Seiten-Regelung, die Verhöhnung der Opposition auf die Spitze treibend, als Wohltat der SPD.
Aus dieser Verhöhnung durch den OB dürfte der Protest von B. Wüllscheidt, wie man nachfühlen kann, unbewußt seinen inneren Antrieb erfahren haben.
Darüberhinaus wurde diese Verballhornung der geballten Minderheit gegen die SPD-Mehrheit, OB und Verwaltung, durch die Ablehnung des Oberbürgemeisters komplettiert, da Oberbürgermeister Frank Baranowski, auf eine Anfrage von Hr. Akyol (WIN), eine auch nur entsprechende Anwendung des Untersuchungsausschussgesetzes NRW als unmöglich ablehnte: „Wir wenden hier nur die Gemeindeordnung an; sonst nichts.“
Demnächst: Aus den Reden II – Der Personen-Skandal im Jugendamtskandalausschuss-Schließungsprozess
Städteranking 2016, 29. Sept. 2016. Was mich am meisten beim aktuellen Städteranking erstaunt, ist nicht der letzte Gesamtplatz, sondern das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Gelsenkirchen bei den Kita-Plätzen (Seite 5). Die Verwaltung legt hier seit Jahr und Tag der Stadtgesellschaft nahe, wie toll das Angebot diesbezüglich in Gelsenkirchen sei.
In einem Artikel in der WAZ heißt es dazu noch im Jahr 2015: „.. versichert Holle Weiß, kommissarische Geschäftsführerin von Gekita. Mit dieser Quote liegt Gelsenkirchen weiterhin höher als vergleichbare Nachbarn.“ Und weiter: „Jede Einrichtung ist durch ihr besonderes Profil geprägt und trägt dazu bei, dass Kinder und Familien in Gelsenkirchen ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot wählen können.
Und jetzt das: Platz 59 bei den U 3 – weit in der unteren Hälfte der 69 Großstädte ab 100.000 Einwohner.
Das ist sehr enttäuschend. Platz 59 bedeutet, nur 10 Städte sind noch schlechter.
Schauen wir uns die kreisfreien Nachbarstädte an.
Herne: Platz 61 Oberhausen: 66 Bottrop: 63 Duisburg: 68
Dortmund: 50 Bochum: 53 Essen: 48
Fazit
Die gute Stimmung, die von Seiten der Verwaltung gemacht wird, ist besser als der gute Ruf und die Platzierung im Städtevergleich.
Gelsenkirchen. Auf meine Anfrage vom 19.08.2016 zur „Zeitungsente“ der WAZ vom Dienstag, 17.08.2016 hat die Lokalredaktion bisher nicht geantwortet.
Ehrlich gesagt, erwarte ich auch keine Antwort mehr.
Kein Dementi der Stadt Gelsenkirchen
Dass die Stadt Gelsenkirchen – in Kenntnis der Falschmeldung – kein Dementi heraus gibt, enttäuscht nicht wirklich. Man erwartet ja schon gar nichts anderes mehr, als das alles dafür getan wird, den Glauben in der Stadtgesellschaft zu nähren, dass die Sache rund um den Jugendamtskandal komplett erledigt sei.
Wenn ich mir die Fachliteratur zur Pressearbeit in Kommunen ansehe, habe ich das Gefühl, die Autoren der Verbände leben in einer Märchenwelt. Aber es sind halt auch Tipps in Form von Grundregeln (S. 6 ff., 11 !) für diejenigen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht in diesem Sinne richtig machen und damit das produzieren, was die Autoren Schneider und Lehrer als Folgeprobleme beschreiben.
Gelsenkirchen. Auf die Rückmeldung der Stadt Gelsenkirchen, es habe bislang keinen Verzicht auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegeben, hat die WAZ bisher noch nicht reagiert. Meine Anfrage liegt der Redaktion seit dem 19.08.2016 vor.