Eine Definition von Korruption + News

Korruptionsdefinition des BKA:

Demnach ist Korruption der „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen.“ (BKA, 2012) Auch die Missachtung von internen Dienstvorschriften, wird hier eingeschlossen (vgl. Peter Svirak, Wien 2009).

News

Mit 232 Verfahren ist der Zielbereich „Öffentliche Verwaltung“ im Jahr 2014 erstmals seit 2008 häufiger betroffen als der Zielbereich „Wirtschaft“ mit 187 Verfahren. Es überwiegt die strukturelle Korruption. Der Schaden beträgt ca. 10 – 20 % des jeweiligen Auftragsvolumens.

Auf dem Anti-Korruptionstag 2015 in Wien berichtete u.a. Josef Barth, Vorstand des „Forum Informationsfreiheit“. Er präsentierte in seinem Beitrag „Im Lichte der Öffentlichkeit: Das Bürgerrecht auf Information als effektives Instrument gegen Korruption“ praxisnahe Fälle mangelnder Transparenz in der Verwaltung.

Abschließend präsentierte Mag. Andreas Wieselthaler, MA MSc, den Entwurf der nationalen Antikorruptionsstrategie im Bereich Prävention. Dabei wies er auf den umfassenden Ansatz der Einbeziehung sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors und der Zivilgesellschaft hin. (hierauf werde ich noch später eingehen!)

Arbeitsgericht: Gütetermin – Ergebnisse

Gelsenkirchen/Hamm. Der Gütetermin im neuen Arbeitsgericht Gelsenkirchen am 03.03.2016, 09:15 Uhr, Saal 310, unter Vorsitz von Richter Rehwinkel, stand ganz unter dem Zeichen der Berufung der Stadt Gelsenkirchen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm.

arbeitsgericht310
Das neue Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Ein ganz schreckliches Gebäude. Überall irren Menschen umher, die etwas suchen, und es nicht finden, weil sie sich ständig verlaufen. Die Parkplatzsituation ist desaströs. Es gibt z.B. für die Prozessvertreter des Arbeitsgerichts nur sechs Parkplätze im Parkhaus, so Richter Rehwinkel.

Die Berufungsklage, so Assessor Herbert für die Stadt als Bevollmächtigter, geht heute raus. Es habe Verzögerungen bei der Zustellung des Urteils an ihn gegeben. Die Frist laufe bis 06.03.2016.

Klima schreibt Terminplanung von Herbert in den Wind

Dann unterhielten sich die Parteien über den möglichen Termin in Hamm. Die Annahme von Ass. Herbert, dass in wenigen Wochen Termin sei, schlug Rechtsanwalt Klima für den Berufungsbeklagten Thomas Frings gleich mal in den Wind. Man möchte schreiben in den Sylter Seewind; denn er verkündete frohlockend, dass er – Klima – Mitte Mai seinen Urlaub auf Sylt verbringen werde, so dass es wohl mit einem frühen Termin vor dem Frühsommer nichts werde. Das habe er auch so mit dem WDR besprochen, die bei ihm angefragt hätten.

Einvernehmliche Kommunikation

Über die Frage, warum eine Beschäftigung bis dahin „nicht zumutbar“ sei, wie Ass. Herbert kurz erwähnte, unterhielt man sich trotz dieser Urlaubspläne überraschenderweise eigentlich nicht. Eigentlich fehlten auch nur Kaffee und Kuchen zu einer illustren Plauderrunde. Jedenfalls wurde sehr einvernehmlich festgestellt, dass ein Aussetzen des Verfahrens mittels Ruhestellens (§ 251 ZPO) die beste Lösung sei. Der junge Richter Rehwinkel, der meines Erachtens – wenn ich seinen spontanen Gesichtsausdruck richtig deute – im ersten Moment ein wenig verwundert erschien, nahm den Ruhen-Beschluss dankbar auf. Sicher hatte er sich im Vorfeld auf eine hitzige Debatte eingestellt, und war sichtlich kurz erfreut, dass er nun nicht zwischen unversöhnlichen Positionen schlichten muss.

Woher diese Einvernehmlichkeit rührt, kann meinerseits heute den Begleitumständen entnommen werden. Vor und nach der Verhandlung gingen die Parteien – Herbert/Mikeley auf der einen und Klima/Frings plus Mitarbeiterin, auf der anderen Seite – sehr kommunikativ miteinander um. Man stand zusammen auf dem Flur; besprach sogar einen Punkt, der die Klage betrifft – wie der MONITOR-Beitrag in einem bestimmten Detail zu bewerten sei.

Der Anschein und eine mögliche Folge

Der äußere Anschein, der damit erweckt wurde, ist sicher etwas, was es in derartigen Prozessen, die denen das Thema Strukturelle Korruption vorkommt, tunlichst zu vermieden gilt. Den Beteiligten war ihrer Unbefangenheit in der Kommunikation auf dem Flur zu entnehmen, dass ihnen dieser Umstand in keinster Weise bewusst ist.

Aufgrund dieser Begleitumstände dürfte es in der Folge um so wichtiger sein, dass ein neutraler Prozessbeobachter den Berufungstermin beim Landesarbeitsgericht wahrnimmt. Wer beabsichtigt mit dem PKW dorthin zu fahren, und sich vorstellen könnte mich mitzunehmen, möge sich bitte per Email bei mir melden. Der Termin wird wohl im Bereich Mai/Juni 2016 liegen.