Nach „Wasserschaden“ nun auch „Dachschaden“ im Jugendamt?

Gelsenkirchen. Da die Stadt Gelsenkirchen für die fragliche Situation rund um die im AFJH-Ausschuss angegebenen SAP-Probleme im Jugendamt bis Samstag keine Erklärung eingereicht hat, veröffentliche ich meine Reaktion zu diesem Sachverhalt – nach Antwort von SAP auf meine Anfrage – ohne ihren Kommentar. Die Erklärung der Stadt Gelsenkirchen dürfte für die nächste AFJH-Sitzung am 25.09.2015 zu erwarten sein.

Bis dahin darf sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild machen, ob die Verwaltung nicht nur einen Wasserschaden, sondern auch einen „Dachschaden“ aus dem Jugendamt, respektive des Rathauses, zu melden hat. Anders als mit diesem satirischen Einschlag kann die Situation meinerseites derzeit nicht verarbeitet werden, die nach meiner Anfrage durch die Antwort von SAP entstanden ist. Die Antwort findet sich hier. (Anm.: Hervorhebungen und Unterstreichungen, sowie Einfügung des Logos stammen von mir. Die Antwort erfolgte per Email.)

Keine Umstellung auf SAP im Jugendamt

Krisenmanagement braucht Krisenmanager

Danach hat es im Jugendamt offenbar keine Umstellung auf SAP gegeben. Weder im Jahr 2006, noch sonst. Die Angaben der Verwaltung in der letzten AFJH wären danach falsch. Das legt die Vermutung nahe, dass die benötigten Daten und Fakten zur Aufdeckung der erwünschten Sachverhalte wegen anderer Gründe nicht vorgelegt wurden. Darüber kann gemutmaßt werden. Gerüchte können entstehen. Damit entsteht das Gegenteil von Vertrauen, was durch die Aufklärungsarbeit eigentlich erreicht werden soll.

Krise braucht professionelles Krisenmanagement

Mein Rat an Verwaltung und Politik kann nur sein, sich bei professionellen Krisenberatern zu informieren, wie man Aufklärung richtig betreibt, um dem erklärten hären Ziel wirklich nahe kommen zu können. Oder sollte das gar nicht beabsichtigt sein? Da werden die Stimmen lauter, die sagen: „Haben wir doch vorher gewußt, dass das so laufen wird.“

So wie jetzt für diese Menschen klar ist, wie die Anwort der Verwaltung sein wird: “ Ja, da haben wir als Rechnungsprüfungsamt einen Fehler gemacht. Das passiert. Wir entschuldigen uns dafür.“

Wie oft das noch geht, ist allerdings fraglich.

Zielkollision: Aufklärung und Vertrauen versus Ruhe

Jedenfalls ist es Aufgabe des Aufklärungsausschusses, zu analysieren, was als Abhilfe geeignet ist. Ist das Haus nach Wasserschaden im Keller und „Dachschaden im Oberstübchen“ noch reparaturfähig oder muss es abgerissen und neugebaut werden? Jedenfalls meint Krisenberater Roselieb in einem FAZ-Interview, dass „nach dem Ausbruch der Krise die Beteiligten häufig zu wenig lösungsorientiert seien, es herrsche starkes Gruppendenken.“ – „Zu guter Letzt fehle oft eine ordentliche Nachbereitung. „Meistens wollen die Betroffenen mit dem Thema dann nichts mehr zu tun haben“, berichtet er, „Hauptsache, es herrscht wieder Ruhe.“


Anhang:

Spruch des Jahres: „Das wichtigste für ein Jugendamt ist sein guter Ruf.“

Tipps fürs Krisenmanagement – FAZ: Hilfe von außen ist oft nötig – Lehrgänge Krisenmanager – Buchtipp:

„Um potenziell heikle Themen innerhalb und außerhalb der eigenen Institution frühzeitig erkennen und sich systematisch darauf vorbereiten zu können, installieren immer mehr Unternehmen Systeme zum Issues Management. Prof. Dr. Ulrike Röttger von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Prof. Dr. Diana Ingenhoff von der Universität Fribourg (Schweiz) stellen die Systeme vor.

Partnerprodukte der GES-Systemhaus

HCM im Einsatz

SAP wiki

Jugendamtskandal weitet sich wohl aus: Nach Wasserschaden nun auch „Dachschaden“?

Gelsenkirchen. Im Rahmen der siebenstündigen Sitzung vom 21.08.2015 ist das ein oder andere Neue ans Tageslicht befördert worden. Unter anderem konnte ich bereits über einen „Wasserschaden“ berichten. Über andere Erkenntnisse zu berichten, hatte ich noch nicht die Zeit. Das hole ich die Tage nach. Es standen wichtige Recherchen an, die Vorrang hatten.

Ein Ergebnis dieser Recherche liegt mir jetzt vor. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Gelsenkirchen darauf antworten möchte. Möglicherweise ist ihr das aber auch zu peinlich, und sie schweigt sich aus. Mal sehen.

Ich warte mal noch bis Samstag auf eine Antwort der Stadt.

So viel bereits vorweg. Bislang sieht es ganz nach einem vergleichbaren Ereignis, wie dem Wasserschaden aus. Vorab läuft das Thema bei mir unter dem Arbeitstitel „Dachschaden“.

Dann also bis Samstag.

Der Ausschuss, der Verwaltungsvorstand und die leidige Frage: Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

Datenschutz bei Mitarbeiterdaten, die nicht in die Öffentlichkeit des Internet gehören – geht wie?

Gelsenkirchen. Mit dem Eklat um den Wasserschaden im Jugendamt, der dilettantischen Schwärzung des ersten RPA-Berichts, der sich leicht ausschalten ließ, womit die Namen sichtbar wurden, ist der Streit um die nicht zugelassene Anhörung des Zeugen Hausberg, der zum 21.08.2015 erschienen war, ein wenig zu kurz gekommen.

Immerhin hat die Presse dies als eine vertane Chance kommentiert. Und hat über die Vorfälle teilweise noch im Nachhinein berichtet. Einerseits wurde das Geschehen als Online-Panne, mit der Verwaltung einen Fehler begangen hat, abgetan; die nun mal passieren. So wie das auch Hr. Behrendt vom RPA sehen wollte. Natürlich ist irren menschlich, aber im Bereich von Verwaltungsabläufen gibt es halt bestimmte Vorgaben. Und wenn die eingehalten werden, wird das Fehlermachen im Bereich des Datenschutzes beherrschbar.

Kontrolle ist Fehlermanagement

Ich will hier also versuchen über die Dimension zu sprechen, die das Ganze für die Funktion der Kontrolle hat, die insgesamt möglich ist. Und zum anderen über die Kontrolle, die im vorliegenden Skandalgeschehen speziell der Ausschuss für den Rat ausüben soll. Denn beides ist bei den Presseberichten, mit Nachsicht fürs allzu Menschliche, nicht im Ansatz herausgestellt worden. Deshalb versuche ich hier mal einen ersten Ansatz der tiefergehenden Erklärung in diese Richtung.

Wer kontrolliert was, warum, wieso, weshalb und wen?

Kontrolle: Was weiß die linke Hand über die rechte?

Das Gewaltenteilungsprinzip in der Kommune spielt bei dieser Darstellung die Hauptrolle.

Der Sachverhalt dazu noch einmal in Kürze

Die Diskussion über die Anhörung zweier Zeugen, die Peter Tertocha (GRÜNE) dem Ausschuss für den 21.08.2015 vorgeschlagen hat, wird von Rechtsdezernent Dr. Schmitt – mit je unterschiedlicher Begründung – abgelehnt. Bis zu diesem Zeitpunkt, so der Eindruck, den die Öffentlichkeit selbst, und über einige Mitglieder des Ausschusses im Ratssaal hat, ist nicht bekannt, dass Dr. Schmitt, wie er später erklären wird, gleichzeitig Betreuungsdezernent des Ausschusses ist. Aber der Reihe nach:

  1. Es gibt zwei Anträge zur Anhörung:
    – Klaus Brings (Mitarbeiter im Jugendamt, zuständig für den Abschluss von Leistungsverträgen mit Heimen, sogenannte Heimverträge)
    – Dirk Hausberg (ehemaliger Mitarbeiter der St. Augustinus Heime GmbH im St. Josef Heim)
  2. Dr. Schmitt lehnt die Anträge mit folgender Begründung ab:
    – Klaus Brings. Der Mitarbeiter wäre einer besonderen Drucksituation bei einer Anhörung ausgesetzt. Er würde möglicherweise von Sachen reden, die er sonst nicht sagen würde. [Zwischenruf Hr. Akyol: Ja, genau das wollen wir hören.] Und er würde sich dabei möglicherweise selbst belasten, ohne das zu wollen. Insoweit hat der OB als Hauptverwaltungsbeamte und Dienstherr seine Fürsorgepflicht auszuüben. Er muss den Mitarbeiter schützen. Das hat auch der Personalrat inzwischen eingefordert. So dass es keine Anhörung von Hr. Brings [und damit möglicherweise keines anderen Mitarbeiters] geben wird.
    – Dirk Hausberg. Drei Tage vor beantragter Anhörung im Ausschuss vereinbart Dr. Schmitt einen Anhörungstermin mit Hr. Hausberg im Beisein von Hr. Kemper im Rathaus. Dr. Schmitt lehnt die Anhörung im Ausschuss mit Verweis auf die Verfahrensrichtlinien ab; die er im Übrigen unlängst für grundsätzlich völlig unnötig angesehen hat, angesichts bestehender Regelungen durch Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Ausschüsse der Stadt Gelsenkirchen. Die Verfahrensrichtlinien würden die heutige Anhörung am 21.08.2015 nicht zulassen. Darin sei geregelt, dass die Anhörung von Zeugen zur nächsten Sitzung stattfinden müsse.
  3. Peter Tertocha (GRÜNE) kritisiert diese Ansicht von Dr. Schmitt heftig. Durch die Anhörung der Verwaltung am Mittwoch sei ja wohl deutlich geworden, dass eine Dringlichkeit vorläge, die er aber nicht gutheiße, da dies die Aufgabe des Gremiums sei. Diese nun dem Gremium abzusprechen, sei ziemlich hahnebüchen, denn die allgemeine Regelung für die Aussschüsse der Stadt Gelsenkirchen und die damit verbundene Praxis zeigen sehr deutlich, dass diese Möglichkeit der sofortigen Anhörung besteht, wenn der Ausschuss das möchte. Dieser Grundsatz widerspreche nicht der Regelung, wie der Ausschuss grundsätzlich arbeiten solle. Es gebe immer Ausnahmen von Regeln. Die vorweggenomme Anhörung und der Verweis der Verwaltung auf die Verfahrensregeln stellen einen schweren Verstoß dar. Immerhin werde damit auch mehr als ein Geschmäckle transportiert. Es könnte sogar Beeinflussung des Zeugen angenommen werden, wenn man so vorgeht. „Das klinge nach Beeinflussung, so Tertocha.“, schreibt die WAZ.
  4. Der Ausschuss. Der Ausschuss möchte im Nachgang von Dr. Schmitt wissen, wieso er den Zeugen Hausberg angehört hat. „Wie kommen sie dazu, so etwas zu tun?“, fragt Hr. Akyol. Die Antwort von Dr. Schmitt, er recherchiere für die Verwaltung, scheint alle im Saal ein wenig zu überraschen. Auf weitere Nachfrage erwähnt Dr. Schmitt seine Funktion nicht nur für die Verwaltung, sondern auch die des Betreuungsdezernenten für den Ausschuss. Dies scheint immer noch einige zu überraschen. Angesichts der angeklungenen Behinderungen bei der Anhörung des Zeugen Hausberg ist das nachvollziehbar

Der Zeuge Hausberg wird aufgrund des Vorschlags von Dr. Schmitt – nach Mehrheitsbeschluss mit SPD-Mehrheit – an diesem Tag nicht angehört. Die SPD hat sich zusammen mit der Verwaltung wieder einmal gegenüber dem restlichen Ausschuss durchgesetzt.

Die vom Ausschuss nach Ratsbeschluss zu Kontrollierenden, kontrollieren die Kontrolleure

Die leidige Frage in einer Demokratie ist  immer: Wer kontrolliert eigentlich wen?

Siehe dazu Teil II:

Gewaltenteilung, Dr. Schmitt in Doppelfunktion (Recherchearbeit für die Verwaltung und Kontrolle des Ausschusses),…

 

Von der Bedeutung der Aufklärungsarbeit für das Gemeinwesen

Gelsenkirchen. Der Ausschuss zur Aufklärung von Fehlverhalten, Verflechtungen und Verstrickungen rund um das Jugendamt hat in seiner zweiten Sitzung am 21.08.15 in vielerlei Hinsicht eine Kehrtwende erfahren.

Mit dem Wasserschaden im Jugendamt als „Entschuldigung“ für verloren deklarierte Daten und Fakten, ist die Verwaltung an einen Punkt angelangt, der etwas versinnbildlich: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung ist untergegangen. Das Vertrauen kann mit so einer Mitteilung eines Wasserschadens, zumal, wenn sie nur zäh und zögerlich vonseiten der Verwaltung daher kommt, nicht so schnell wiedererlangt werden. Bis an diesen Punkt geglaubte Bemühungen, ein Stück weit Vertrauen wieder erlangt zu haben, gehen mit so einer Meldung baden.

Dasselbe gilt für die Anhörung eines Zeugen und die damit verbundene Kritik – drei Tage bevor der Ausschuss ihn anhören soll; wie im Fall Hausberg durch Anhörung von „Betreuungsdezernent“ Schmitt und Hr. Kemper. Wenn die Verwaltung einen Antrag auf Anhörung eines Zeugen, aus dem Ausschuss heraus, derart benutzt, dass sie den Zeugen kurz vor dem Ausschusstermin eigenständig anhört, dann ist ein solches Verhalten bemerkenswert. Die Skandalisierung der hieran geäußerten Kritik ebenfalls. In der Nachbetrachtung lassen sich dazu folgende Überlegungen anstellen:

  1. Der Ausschuss hat eine gewisse Aufgabe und Funktion zu erfüllen. Diese Funktion kann er nur mit der Verwaltung zusammen erfüllen, denn es betrifft in erster Linie die Verwaltung, die Gegenstand der Arbeit des Ausschusses ist, der etwas korrigieren soll, was in der Verwaltung schiefgelaufen ist.
  2. Wenn die Verwaltung die Arbeit des Ausschusses an seiner Statt vorwegnimmt, sendet sie damit ein wichtiges Signal aus. Dieses Signal konterkariert die Ausschussarbeit. Es stört den Beziehungsprozess, der sich zusammen mit der Verwaltung gegenüber den Menschen neu gestalten soll. Wenn die Menschen durch die Ausschussarbeit den Eindruck gewinnen können, dass der Ausschuss in der Lage ist, die Fehler, die in den Reihen der Verwaltung passiert sind, zu erkennen, zu analysieren und zu beseitigen, kann bei den Bürgerinnen und Bürgern neues Vertrauen entstehen.
  3. Wenn aus den Reihen des Ausschusses heraus, der Antragsteller der Fraktion (hier: Peter Tertocha von den GRÜNEN) dieses eigenmächtige, unterminierende Verhalten der Verwaltung kritisiert, geschieht das mit berechtigtem Interesse. Wenn derjenige aus dem Stand hierbei eine scharfe Formulierung wählt, ist diese gerechtfertigt. Im politischen Machtkampf ist sie oft das einzige, mithin das erste Mittel der Verteidigung der Position, die den Ausschussmitgliedern mit dem Ratsauftrag der Kontrolle der Verwaltung zugewachsen ist. Wenn die Verwaltung, wie in Person von Dr. Schmitt geschehen, diesen Ratsauftrag der Verwaltungskontrolle untergräbt, ist gerade der Sinn und Zweck des Ausschusses zunächst komplett evident geworden. Im Scheitern des Kontrollauftrages erwächst und erneuert sich die Dringlichkeit der Kontrolle der Verwaltung.
  4. Dieser Erneuerungsprozess wird gestört von einer Presse, die über die Ereignisse – im Wege einer Hofberichterstattung – die politische und gesellschaflich bedeutsame Dimension verkennt, die auf dem Spiel steht. Sie
    Crisis what Crisis? Der Erneuerungsprozess aus der Krise heraus. führt zunächst weiter in die Krise hinein.

    handelt dabei mehr als fahrlässig. Sie fördert die Bedingungen, die sie zerstört. Die Presse lebt von freier Meinungsäußerung zur Verteidigung legitimer Interessen, die sie selbst bei dem politisch verantwortungsvoll Handelnden als solche nicht erkennt.

Der Jugendamtskandal stellt eine Krise des Gemeinwesen Stadt dar, die mit der Ausschussarbeit die Fehler aufarbeiten soll, um neues Vertrauen in der Öffentlichkeit in die Verwaltung zu schaffen. Wenn die Verwaltung diesen Prozess fortgesetzt unterwandert, wird die Krise evident und die Notwendigkeit der Arbeit des Ausschusses zunehmend deutlich  sichtbar. Mit der zweiten Krisensitzung des Ausschusses lässt sich feststellen, dass die Arbeit des Ausschusses sehr erfolgreich ist, denn zu keinem Zeitpunkt vorher war sichtbarer, wie dringend die Verwaltung einer Kontrolle durch den Rat bedarf, dessen verlängerter Arm der Ausschuss ist.

Zum nichtöffentlichen Teil der 2. AFJH-Sitzung

Gelsenkirchen. Wer meine Beiträge bisher gelesen hat, weiß, dass ich ein großer Verfechter von Offenlegung bin. Demokratie funktioniert so am besten, weil Gewaltenteilung als demokratisches Prinzip nicht ohne Informationen stattfinden kann. Das Informations-Grundrecht, sowie die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschreiben den Zustand, der in der Praxis jäh zu selten Berücksichtigung findet. Wenn man auf die Ebene der Institutionen, insbesondere der Kommunalen Selbstverwaltung eintaucht, wähnt man sich im Vergleich mit dem, was das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren als ständige Rechtsprechung festgeschrieben hat, im Mittelalter. Dazu braucht es nicht des Eintauchens in Hartz IV-Strukturen. Es genügt sich Theorie und Praxis bei den kommunalen Petitionen in Gelsenkirchen anzusehen. Das ist ein Trümmerfeld. Vergleichbar mit dem Zustand des Dreißigjährigen Krieges auf dem Schlachtfeld des kommunal-demokratischen Rechtstaats.

Auf kommunaler Ebene regieren Gutsherren oder Fürsten mit ihren Vasallen und dem Fußvolk nach eigener Fasson und Zuschnitt. Sie versuchen Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Verlegen Sitzungen in einen nichtöffentlichen Teil, stellen die Stadtverordneten unter Geheimhaltungspflicht und verhindern somit, dass Informationen in eine Öffentlichkeit gelangen, die ihnen die Macht streitig machen könnten.

Nun, man könnte dieses System nach Gutsherrenart getrost auch korrumpiert nennen. Das würde noch einmal deutlich machen, dass diejenigen, die sich wehrlos von seiner Machtstruktur der Kommunalfürsten vereinnahmen lassen, eingebunden sind in ein Gesamtsystem der Macht von dem sie sich in gewisser Weise einen Vorteil erhoffen. Jeder nach seiner Art strebt danach, an der Macht der kommunalfürstlichen Regentschaft teilzuhaben. Dafür kann man auch schon ohne weitere Gegenwehr die strikte Geheimhaltung in nichtöffentlichen Sitzungen akzeptieren.

Die Bürger reagieren darauf mit Verdruß. Politische Verdrossenheit macht die Runde. Immer mehr Menschen wollen sich nicht an der Gesellschaft beteiligen. Das passiert auf allen Ebenen. Im Verein, in der Kita, in der Schule, im Quartier, im Rathaus.

Wer den Jugendamtskandal anfangs mit Interesse verfolgte, sitzt schon jetzt, gut drei Monate später, am Geschehen desinteressiert woanders. Gemessen an der Zahl der Arbeitslosen hätten in der zweiten Sitzung mindestens 100 Menschen den Ratssaal bevölkern müssen. Stattdessen waren es gerade mal geschätzte zwanzig. Davon waren ungefähr die Hälfte „beruflich“ interessiert vor Ort. Zum Beispiel habe ich Hr. Weingarten mit Anhang, den Zeuge Hausberg, Parteienbeobachter, Anke Jedamzik vom Kinderschutzbund, erkannt.

Die WAZ tut ihr Übriges dazu, in dem sie über die Sitzung schreibt, es wäre in sieben Stunden nichts neues dabei herausgekommen.

Dazu habe ich meinen Kommentar in dem Artikel zum Wasserschaden im Jugendamt geschrieben. Wenn aus Fehlverhalten ein Skandal wird, und die örtliche Presse das mit keinem Wort zur Kenntnis nimmt, in welch einer Gesellschaft lebt man dann? In einer ignoranten, in einer korrupten, in einer undemokratischen, in einer Desinformationsgesellschaft oder in einer desinteressen Gesellschaft. Es ist am Ende von allem etwas.

Moderne Demokratie und Informationsgesellschaft verschlafen?

Um dagegen etwas zu tun, versuche ich weiter mit Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Machtstruktur der Geheimniskrämerei aufzubrechen, um dieser Gesellschaft wieder Hoffnung zu geben, dass sich etwas ändern lässt. Zuletzt gelang das mit Hilfe des LDI NRW bezüglich der nichtöffentlichen Sitzung zum Rechnungsprüfungsbericht der Stadt Gladbeck zu den Vorfällen in Pecs. Die Strukturen sind im Prinzip da. Man kann sie auch nutzen. Dazu muss man sich allerdings bewegen. Muss etwas dazu lernen. Das gilt für die Beteiligten auf beiden Seiten des Machtkorridors.

Hier nun mein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Mit Wasserschaden zum Jugendamtskandal

Gelsenkirchen. Nach der siebenstündigen zweiten Sitzung des kurz AFJH betitelten Aufklärungsausschusses zum Fehlverhalten in der Jugendhilfe ist eine maßgebliche Veränderung eingetreten. Es ging für die Öffentlichkeit ersichtlich nie nur um das Fehlverhalten einzelner, wie es die SPD oder St. Augustinus heute noch immer am liebsten hätten. Und da die Mehrheit bei der SPD liegt, durfte sie nicht nur die völlig überflüssigen Verfahrensrichtlinien für den Aufklärungsausschuss bestimmen, mit denen ein Antrag der Opposition nach Auffassung von Rechtsdezernent Schmitt gestern zum ersten Mal reglementiert werden sollte, sondern auch den Namen des Ausschusses.

Den Grünen war der Name des Ausschusses nach unverhohlener Meinung von Hr. Tertocha schnurzspiepegal. Die Opposition hüllte sich im Übrigen in Schweigen, was auch eine Gleichgültigkeit ausdrücken kann. Auch, wenn die SPD monierte, es werde immer vom Jugendamtskandal und dem Jugendamtskandal-Ausschuss gesprochen – denn es gäbe gar keinen Jugendamtskandal, sondern nur das Fehlverhalten Einzelner – regte sich dazu in der Opposition lediglich Hr. Akyol auf, was bis gestern zu einem freundschaftlichen Dauerdisput mit Hr. Haertel führt. Mehr nicht.

Das könnte könnte sich mit dem heutigen Tag ändern.

Vom Fehlverhalten Einzelner zum strukturellen Jugendamtskandal

Mit der gestrigen Sitzung sind nunmehr Sachverhalte – quasi aus dem Keller des Jugendamtes – ans Tageslicht befördert worden, die den Zustand eines ausgewachsenen Skandals beschreiben. Korruptionssachverhalte sind, wie Prof. Bannenberg in ihrer Habilitationsschrift darlegt, nach unterschiedlichen Kriterien einzuordnen. Meine Expertise ergab, dass die Verhältnisse von der Dimension wie sie Deloitte in ihrem Bericht in einem Organigramm der Verflechtungen aufzeigte, von der Struktur, die Frau Prof. Bannenberg als strukturelle Korruption bezeichnet. Wenn sich bestimmte Bedingungen dazu gesellen, dann kann von einem Skandal gesprochen werden. Diese Bedingungen liegen oft im Bereich der Verhinderung der Aufklärung. Auch das lässt sich in dem Fachbuch zur Korruption sehr gut nachlesen.

Wasserschaden im Jugendamt verhindert Aufklärung

Stein des Anstosses war gestern der Sachverhalt, der auf Nachfrage von Hr. Tertocha (GRÜNE) ans Tageslicht befördert wurde. Hr. Tertocha wollte von Hr. Behrendt (RPA) wissen, wieso in dem Bericht von nicht mehr zu eruierenden Daten aufgrund von Aktenvernichtung gesprochen wird. Was da der Hintergrund sei? Nun, ich will es kurz machen. Hr. Behrendt ließ sich alles aus der Nase ziehen. Hr. Schreck (kommissarischer Jugendamtsleiter) sprang ein, um Hr. Behrendt zu unterstützen, der sich sichtlich schwer tat. Als Ergebnis der Aufklärung steht im Raum, dass Akten durch einen Wasserschaden im Keller des Jugendamtes vernichtet worden seien. Und das SAP-System macht es, seit der Umstellung auf dieses System im Jahr 2006, ofterdings unmöglich auf Daten zuzugreifen, die somit nicht zur Aufklärung zur Verfügung stehen.

Das Ganze darf nunmehr, wie ich finde, zurecht als Skandal bezeichnet werden; zumal dieser Sachverhalt nicht gleich offengelegt wurde, sondern nur auf Nachfrage mühsam als Entschuldigung daher kommt.

Stadt Gladbeck veröffentlicht Bericht nach Intervention des LDI NRW

Sehr geehrter Herr Sombetzki,

im Nachgang zu dem Schreiben Herrn Dr. Hüppers vom 17.07.2015 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Gladbeck sich trotz einiger Bedenken entschlossen hat, den von Ihnen erbetenen Bericht in das Internet einzustellen.

Sie können den Bericht unter http://www.infos-gladbeck.de/01-Internet/Bericht_Ungarn_geschuetzt.pdf einsehen.

Michael Brüggemann
Stellv. Leitung Rechtsamt
Willy Brandt Platz 2
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 992621



Jugendamt: RPA-Bericht zu Auslandsaufenthalten ist online

„Nach der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes über das mögliche Fehlverhalten von zwei Mitarbeitern des Gelsenkirchener Jugendamtes im Zusammenhang mit der ungarischen Jugendeinrichtung „Neustart“ durch die Stadt Gelsenkirchen steht ab sofort auch der Bericht des Gladbecker Rechnungsprüfungsamtes online zur Verfügung.

Grundsätzlich sind Berichte des Rechnungsprüfungsamtes nicht öffentlich. Die Stadt hat sich zu diesem besonderen Schritt aber entschieden, um damit einen Beitrag zur Aufklärung dieses spektakulären Falles zu leisten, der Anfang Mai durch verschiedene Medienberichte für bundesweites Aufsehen gesorgt hatte.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit dem Bericht in seiner letzten Sitzung bekanntlich ausführlich beschäftigt. Ergebnis: Seitens des Jugendamtes der Stadt Gladbeck wurden bei der Unterbringung in Ungarn alle gesetzlichen und örtlichen Vorgaben eingehalten. Ein Vergehen städtischer Bediensteter wurde ausdrücklich nicht festgestellt.

Ab sofort ist dieser RPA-Bericht nun auch auf der städtischen Homepage unter http://www.gladbeck.de nachzulesen. Dabei wurden einige wenige Sätze geschwärzt, um Rückschlüsse auf die Beteiligten zu vermeiden. Damit wird dem Datenschutz Rechnung getragen.

20.08.2015

2. Sitzung des Skandal-Ausschusses

Gelsenkirchen. Die WAZ hat ihren Bericht schon fertig. Schnell ist nicht gleich gut. Ich lasse mir bis morgen Zeit. Muss erst noch drüber schlafen, was ich alles gehört und gesehen habe.

Die juristischen Antworten von Dr. Schmitt müsste ich erst mal verarbeiten. Wenn ich ihm zuhöre und genau weiß, es gibt noch eine zweite juristische Sichtweise, die sicher nicht über seine Lippen kommen wird, frage ich mich natürlich schon so langsam, was kann ich noch tun, damit den Ausschussmitglieder klar wird, dass es seine Aufgabe ist, sie als Ausschussmitglieder in ihrer Arbeit zu unterstützen und nicht zu behindern. Und dass es wichtig ist, zu wissen, dass es in der Juristerei keine eine Meinung gibt. Das sollte sich langsam rumgesprochen haben. Bevor ich über die leichte Beute von Hr. Schmitt ein Klagelied anfange, lege ich eine andere Platte auf.

Vielen Dank nach Düsseldorf für die großartige Unterstützung. Danke, für die tolle Arbeit!

Mit diesem guten Gefühl, dass irgendwann doch alles einen Sinn bekommt, kann ich mich wohlig in die Nacht verabschieden.

Öffentliche oder nichtöffentliche Befragung?

Gelsenkirchen. Die beantragte Befragung zweier Zeugen zur Frage der systematischen Überbelegung von St. Josef, ist der Stadt wohlmöglich peinlich. Denn mit Hr. Brings haben die GRÜNEN einen städtischen Mitarbeiter des Jugendamts als Zeugen benannt, der durchaus in der Lage ist, zu den Verhandlungsabläufen mit St. Josef/Augustinus Heime GmbH etwas zu sagen.

Wie aus meinem Bericht vom 17.08. hervorgeht, ist die St. Augustinus Heime GmbH nämlich durchaus anspruchsvoll mit ihren Belegungen umgegangen. Zur Angabe des Geschäftsberichts, wonach diesbezüglich „Gespräche mit den Jugendämtern und den eigenen Mitarbeitern geführt wurden„, könnten beide Zeugen sicherlich etwas sagen. Hr. Hausberg hat das schon in einem Interview mit dem WDR getan. Er wäre sicher bereit, etwas zu dem Geschäftsgebaren seines ehemaligen Arbeitgebers auszusagen. Wenn man ihn denn hören will. Ob Hr. Brings von seinem Arbeitgeber Stadt Gelsenkirchen die Zustimmung zur Aussage bekommt, ist eher zweifelhaft. Denn sie birgt die Gefahr in sich, dass Hr. Brings die Wahrheit sagen müsste.

Wer sich fragen sollte, warum der Mitarbeiter des Jugendamts J…B…, der im Bericht als Helfer bei den Reiterhoffreizeiten in Ungarn erwähnt wird und als arbeitsrechtlich sanktioniert getadelt wurde, nicht aussagen soll, dem sei gesagt, dass für diesen Freitag nicht das Thema „Freizeiten“ auf der Tagesordnung steht, sondern Neustart/St.Josef. Je nach Art der arbeitsrechtlichen Sanktion ist eine Aussage des Hr. B. jedoch mehr als fraglich. Allein (nach-)vertragliche Schweigepflichtobliegenheiten seitens seines Arbeitgebers Stadt Gelsenkirchen könnten das verhindern.

Zerklüftung in Rot – Gelsenkirchen, eine Stadt im Wandel?

Gerüchten in der Gelsenkirchener Bevölkerung zufolge, wird der Ausschuss von den Genannten – nach Mehrheitsbeschluss der SPD – am Ende keinen einzigen anhören.

Über die Tragfähigkeit solcher Mehrheitsbeschlüsse habe ich mich bereits grundsätzlich  geäußert. Meiner Meinung nach sind sie nicht möglich, da der Ausschuss die Aufklärung nach Beschluss des Rates umzusetzen hat, und damit in seiner Beschlussfähigkeit sehr beschränkt handlungsfähig ist. Bisher hat das in der politischen Debatte niemanden interessiert, wie auch so manch anderes in Gelsenkirchen niemanden mehr zu interessieren scheint. Die Aufmerksamkeit gegenüber der Angelegenheit ist, angesichts der gezeigten Machtattitüden der SPD im Ausschuss, der die Opposition nichts wirklich entgegen zu setzen haben scheint, in der Bevölkerung gegen Null abgesunken.

Ohne die öffentliche Aufmerksamkeit hätte die SPD ihr Ziel erreicht, vom Thema massiv abzulenken. Damit könnte am Samstag bereits das Kapitel Aufklärung geschlossen werden. Zumindest, wenn es die gemutmaßten Mehrheitsbeschlüsse zu den Zeugenbefragungen gibt, und am Ende nur die Berichte hin und her diskutiert werden, bis keiner mehr weiß, wer was warum geschrieben oder gedünkelt hat.

Akteneinsicht setzt Akten voraus – Der Preis von Demokratie

Gelsenkirchen. Der Aufklärungsausschuss bedarf als Akteneinsichtsausschuss notwendigerweise Akten um seine Arbeit im Ratsauftrag erledigen zu können. Das Vernichten von Akten wirkt dem entgegen.

Insofern hat Hr. Kurth (CDU) in der ersten Sitzung am 12.06.15 die Anfrage gestellt, ob die Aktenvernichtung ab sofort gestoppt würde. Er hat das in drei Fragen gefasst (Anfrage Kurth), die die Verwaltung nun beantwortet hat.

Empfehlungen der KGSt zu den Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen

Die Vorschriften, die von der Verwaltung erwähnt werden, stammen aus 2006. Sie gibt es im Internet. Auf 132 Seiten darf man sich etwas Passendes zum Befragungsgegenstand aussuchen. Das Entscheidende darzustellen war der Verwaltung wohl zu viel Arbeit.

Und sie wollte, wie die Antwort zeigt, durchaus den Aspekt auf den Jugendhilfebereich legen, der mit dem Skandal nur in Bezug auf das St. Josef-Heim zu tun hat, weil ja, wie jedes Kind in Gelsenkirchen mittlerweile weiß, keine Gelsenkirchener Kinder und Jugendliche in Ungarn waren. Vergleichbare Angaben zu den Personalakten vermisst man jedoch. Typisch, möchte manch Kenner der Materie einwerfen. Und: Ablenken wollen auf St. Josef. Die Verwaltung gehört dringend refomiert, höre ich andere sagen. Das ist längst überfällig, werden wieder andere meinen.

Funktionieren im Netzwerk

Jedenfalls musste ich die Verwaltungs-Vorlage herunterladen um sie hier zum Download sicher zur Verfügung stellen zu können, da der Link zum Ratsinformationssystem wiederholt nicht funktioniert. Wieder einmal. Auch so eine Baustelle, die zur Dauerbaustelle mutiert; wo man sich fragt, ist das eigentlich Absicht, wo sich doch Gelsenkirchen einen teuren (und damit leistungsstarken?!) Rechner gegönnt hat, wie die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem jüngsten Bericht leicht monierend erwähnt.

Im Rechnungsprüfungsamt (RPA)-Bericht vom 31.07.2015 wurde darauf hingewiesen, dass punktuell keine Aussagen getroffen werden könnten, weil Akten möglicherweise vernichtet wurden. Darauf geht die Verwaltung in ihrer Antwort vom 22.07.2015 nicht ein. Warum die Antwort nicht den RPA-Bericht abgewartet hat, ist auch nicht glücklich. So schafft man kein Vertrauen.

Schnittstellenmanagement-Problem: Wer macht den ersten Schritt auf den anderen zu

In puncto Aktenaufbewahrung empfiehlt die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement in ihrem KGSt-Bericht 04/2006 ausdrücklich ein Zusammenwirken, unter anderem so:

„Ausgehend von den gebotenen Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen werden darin u. a. Möglichkeiten und Grenzen des Zusammenwirkens zwischen den aktenführenden Organisationseinheiten einerseits und dem Kommunalarchiv andererseits beschrieben.“  (S. 3)

Warum im Sinne einer solchen Empfehlung dennoch die eine Hand am 22.07.2015 und die andere Hand am 31.07.2015 agiert, ist gruselig.

Fazit

Im Grunde darf Hr. Kurth die ganze Anfrage noch einmal neu machen. Aber er kann sie jetzt schon praxisnah spezifizieren, dahingehend wer mit wem im Geflecht 51 und 10 und RPA zusammenarbeitet oder eben nicht zusammenarbeitet, um die Aufklärungsarbeit zu gewährleisten.

Schnittstellenmanagement in der Querverbindung ist nicht leicht. Warum das RPA nicht sagen konnte, welche Akten und warum (30 Jahre-Frist) und wo (Archiv) gelandet sind, ist beschämend, weil eigentlich urbürokratisches Handwerkszeug.

Aber leider ist die Kürze der Antworten schlichtweg Behörden-Alltag. Wobei sich immer ein Rest an ungutem Gefühl dahingehend  einstellt, die Verwaltung möchte die entscheidenden Dinge verheimlichen. Die Gratwanderung zwischen effektiver und effizienter Bearbeitung zugunsten der schnellen Abfertigung, die möglichst die kritischen Fragestellungen versteckt, ist eine Sache, die der Gesetzgeber mit dem Rat als ausführendes und konrollierendes Organ als Gegenpol von Verwaltung grundsätzlich gesehen hat. Leider funktioniert die Kontrolle nur so gut, wie die Fragen – und so hartnäckig die Nachfragen sind. Das ist der Preis von Demokratie. Sie ist für alle Beteiligten lästig.