OB: Recht und Pflicht zur Befassung – TOP

Einen Nachtrag muss ich machen, jetzt, wo ich über die Fernleihe ein schlaues Buch vor mir habe.

Da lese ich gerade, dass der CDU-Antrag im Hauptausschuss zur Befassung mit der Frage, wie zuvor im Hauruck-Verfahren vorgegangen wurde, der OB diesen so oder so auf der Tagesordnung hätte behalten können. Da er das Recht habe das Gremium  (Ausschuss oder Rat) zur Befassung mit einer bestimmten Materie zu zwingen. Aufgrund eines Urteils des OVG NRW sei die GO NRW im Jahr 2007 deswegen extra geändert worden.

Uups. Das hätte der OB besser wissen müssen.

Tagesordnung festsetzen

Mein Name ist Hase – ich nehm den Stift für die Tagesordnung..und verschwinde.

Das gilt natürlich auch für den Fall, dass der OB den vom Hauptausschuss mit Mehrheit der SPD abgesetzten und in den Rat verschobenen Antrag, nicht auf die Tagesordnung des Rats setzte; mit der Bemerkung, der Hauptausschuss könne nicht die Tagesordnung des Rates festlegen. Weit gefehlt. Aber der Bürgermeister, doch wohl. Und eine Fraktion.

Pflicht des OB – Recht der Fraktion die TOP zu bestimmen

Der OB hätte von seinem Recht, einen Ausschuss oder den Rat mit einer Sache zu befassen, Gebrauch machen sollen. Hier wie dort. Hier wie da, hat er es nicht getan. Im Gegenteil. Er hat so getan, als hätte er damit nichts zu tun.

Auch in Bezug auf das Recht einer Fraktion einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen, hat er sich nicht gesetzeskonform verhalten. In § 58 Abs. 2 Satz 4 GO NRW ist ausdrücklich geregelt, dass zumindest der Vorschlag der SPD-Fraktion, den Rat mit dem CDU-Hauruck-Antrag zu befassen, vom OB als Ratsvorsitzenden in die Tagesordnung des Rates zwingend aufzunehmen war.

 

 

 

Hilfe, das Ratsinformationssystem nervt!

So gelangt man zum gewünschten Inhalt

Auf den Artikel zur komplizierten bis gar nicht erfolgreichen Auffindung des Dokumentes mit der Drucksachennummer 14-20/7, habe ich zwei Rückmeldungen bekommen. Im Prinzip bestätigen beide die Skizze, die aufzeigt, wie verworren es ist, um zum Dokument zu gelangen und sich insgesamt schlau gemacht zu haben, was wie laufen soll.

Denn, es ist ja nicht damit getan, den Link zu erhalten. Es geht ja auch darum, zu erfahren, in welchem Kontext der Inhalt steht.

Wege zum Wissen

Insgesamt benötigt man dazu in einem Browserfenster drei Tabs.

  1. Tab: Für die Vorlagensuche
  2. Tab: Für die Sitzungssuche
  3. Tab: Für die 2. Sitzungssuche

Vorlagensuche

Dann geht es zur Vorlagensuche weiter in Schritten:

  1. Schritt: Vorlagensuche von 20 (Standardeinstellung) auf 99 (maximal) einstellen  –  [Tipp an die Macher: Bitte Voreinstellung auf Maximal ändern!!]
  2. Schritt: Drucksachennummer in das Feld eingeben: 14-20/7
  3. Schritt: Eingebung abwarten, dass die Nr. 7 am Ende der Liste der Suchergebnisse steht
  4. Schritt: Link anklicken und Öffnen des Kleinen Zusatzfensters abwarten
  5. Schritt: Hier teilen sich die Lösungswege.
    a. Zum einen möchte man das Dokument einsehen.
    b. Zum anderen möchte man etwas über die Abstimmung in der Sitzung erfahren.
  6. Schritt: Dokument anwählen. Hier erfährt man, dass das Dokument zur Sitzung am 03.07.14 relevant wird: „Das weitere Verfahren hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse regelt der Rat in seiner Sitzung am 3. Juli 2014.“
  7. Schritt: Sitzung anwählen. Hier erfährt man, dass das Dokument zur Sitzung am 16.06.14 als TOP 7 aufgerufen worden war. Zustand: „ohne Abstimmung“

    15 Mitglieder – Minderheitenschutz beim Wahlverfahren?
  8. Schritt: Sitzung am 03.07.14 (im dritten Tab) TOP 2 mit der Drucksache 14-20/62 anklicken. Hier erfährt man die Proportionen der 15 zu bestimmenden Ausschussmitglieder nach dem Wahlverfahren Hare-Niemeyer bzw. aufgrund einheitlichen Wahlverfahrens. (Wobei aber klar sein sollte, wie viele Mitglieder jeweils aufgrund der gewählten Stimmen entsandt werden können.) [Hier würde ich gern mal einen Vergleich sehen, zwischen dem Wahlverfahren dHondt (HSH II), Hare-Niemeyer (Kommunalwahlperiode ab 2014) und Sainte-Laguë/Schepers, das im Bundestag benutzt wird.]
  9. Jubeln – Geschafft! – Motivation für die Aufnahme ins Langzeitgedächtnis!
  10. Wissen speichern.

GRÜNE NRW entwickeln mysteriöse Musteranfrage

Gelsenkirchen/Düsseldorf. Die GRÜNEN in NRW haben, im Zuge des Gelsenkirchener Jugendamtskandals, eine Musteranfrage wegen der Arbeit des Jugendamts in einer Kommune entwickelt. Es werden drei Fragen formuliert. Die ersten beiden Fragen beziehen sich auf die konkrete Arbeit eines Jugendamts. Die dritte Frage betrifft Nebentätigkeiten der Mitarbeiter. Diese letzte Frage interessiert hier.

Nebentätigkeiten aller Mitarbeiter eines Jugendamtes

In diesem Zusammenhang werfe ich die Frage auf, was treibt die GRÜNEN in NRW an, so eine Frage zu formulieren. Sie steht im Zusammenhang mit den Fragen zur Arbeit eines Jugendamts recht isoliert im Raum.

Dazu gibt es bislang keine Erklärung. Vielleicht wird eine Erklärung noch nachgereicht.

In Gelsenkirchen hat der OB jedenfalls seinen Referatsleitern grundsätzlich sein Vertrauen ausgesprochen. Darüber dürfte noch zu reden sein.

Misstrauen in sämtliche Jugendamts-Mitarbeiter?

Ob das mit einer Anfrage bezüglich sämtlicher Mitarbeiter des Jugendamtes allerdings der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden. Denn es fehlt einfach der notwendige Nachweis für eine solche Frage. Wieso sollten plötzlich sämtliche Mitarbeiter des Jugendamtes in einem korruptionsgefährdeten Bereich arbeiten? Das wäre ja Voraussetzung für eine solche Frage. Die wird in der Musteranfrage so formuliert:

„3. Welche genehmigten Nebentätigkeiten gibt es bei wie vielen Beschäftigten des Jugendamtes der Stadt/des Kreises xxx? Bitte beschreiben Sie die Arbeitsbereiche, den zeitlichen Umfang und das Datum der Genehmigung.“

Als Erklärung kann ich mir nur denken, dass es allseits einen großen Nachholbedarf bei den notwendigen Fragen zur Korruptionsgefährdung und Korruptionsbekämpfung gibt. Möglicherweise kann ja das Gemeindeprüfungsamt (GPA NRW) hier mit einer Beratung in den Kommunen aushelfen, die meinen, sie müssten nun unnötigerweise jeden Stein umdrehen, weil darunter ein Nebenverdienst versteckt sein könnte.

Das Unwissen zeigt – Strukturelle Verbesserung ist nötig

Der Fall zeigt, dass das MIK NRW seinen Runderlass zur Pflicht machen sollte, um strukturelle Verbesserungen zu erzielen. Und Kommunen, die bereits im Dunstkreis des Skandals stehen, wie Dorsten und Bochum, diesen sofort freiwillig umsetzen sollten.

Gelsenkirchen hat Sonderstatus als Mutationszentrum

Gelsenkirchen sollte hingegen weiter machen, wie bisher. Denn nur so kann die Mutation der Kampf-Tigerenten abgeschlossen werden. Durch eine Abweichung von der Strategie des vollsten Vertrauens in sämtliche Referatsleiter würde der Mutationsprozess schwer gestört. Die Kampf-Tigerenten würden ihre Entwicklung nicht abschließen können, um möglicherweise – mit ihrem vorbildhaften Wirken über die Stadtgrenzen hinaus – indirekt mehr als nur Gelsenkirchen zu retten. Das wäre doch schade.

 

(K)eine Info – 14-20/7 oder Trick 17?

Gelsenkirchen. Die Info des OB vom 20.05.2015 über den vermeintlichen „Untersuchungsausschuss“ enthält auf Seite 2 (unten) eine Info, die vielleicht keine ist. Oder, die vielleicht eine ist, aber von der wir nichts wissen.

Auf Seite 2 (unten) heißt es:

„Zur Bildung und Besetzung eines Ausschusses hier noch einmal im Einzelnen folgende Hinweise (siehe auch Drucksache Nr. 14-20/7)“

Drucksache Nr. 14-20/7

14-20/7 – findet sich so die Datei?
Eine Drucksache Nr. 14-20/7 ist im Ratsinformationssystem zur Ratssitzung am 21.05.2015 jedoch nicht enthalten.
Einen solchen Datensatz findet das Ratsinformationssystem nicht.
Tatsächlich wissen eingeweihte Nutzer des Systems, dass mit dieser Drucksachennummer immer Drucksachen zu einem Thema als Datensätze in einem Archiv gesammelt werden.
Zum Beispiel für den 02.06.2015 zur Bezirksvertretung-Süd: hier

Der Trick mit der 7 – eher Trick 17 mit Absatzfalle?

Die Verwaltung hat jedoch zur Ratssitzung eine solche Archivverwaltungsdatei nicht im Ratsinformationssystem abgelegt.
Fragt sich nun: Hat sie eine solche Information überhaupt angelegt, auf die sie verweist. Ist das die Lösung.
Will man auf diese Weise die Aufklärung in die Irre leiten? Oder ist die Lösung ein Trick 17?
Möglich wärs. Aber dann mit Absatzfalle, sprich Fremdüberlistung!

Der Öffentlichkeit fehlt die Info

Wie soll die Öffentlichkeit nun an die wichtige Information kommen, die nicht in das Informationssystem eingearbeitet ist?
Haben sie die Stadtverordneten bekommen?
Gibt es sie überhaupt?
Gehört das alles zum TTT-System der Stadt?

 Antwort erhielt ich vom GF der GRÜNEN in GE: Patrick Jedamzik Die Vorlage ist unter https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/…/Vm9y…/14/n/62286.doc. Das Ratsinformationssystem ist da etwas nervig. Habe es bei Vorlagen gefunden, nachdem ich die Zahl der Treffer massiv erhöht hatte.

Verfahrensfehler bei Installierung des Ausschusses

Gelsenkirchen. Am 21.05.2015 wurde der Ausschuss im Sinne von § 55 Abs. 3 GO NRW mit der Stimme von Oberbürgermeister Frank Baranowski im Rahmen der Beschlussfassung für den SPD-Antrag gewählt.

Vor der Sitzung hatte OB Frank Baranowski in der Drucksache 14-20/1550 vom 20.05.2015 einige rechtliche Hinweise für die Bildung eines Jugendamt-Ausschusses veröffentlicht. Dort werden einige Kommentar-Autoren zur Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zitiert.

Bei der ersten Lektüre am Vormittag vor der Hauptausschusssitzung sind mir beim ersten Überfliegen gleich zwei Fehler aufgefallen. Davon erzählte ich meinem Sitznachbarn. Bei der Abstimmung im Rat schaute ich folglich genau hin. Der OB hatte für den SPD-Antrag gestimmt. Bei der Wahl der Ausschussmitglieder stimmte er nicht mit.

Also bestellte ich in der Fernleihe einige Bücher um diesen und weiteren vermeintlichen Fehlern auf den Grund zu gehen.

Die Wahrheit aus Büchern!

Gestern kam das erste Buch aus der Fernleihe an. Insofern kann ich nunmehr eine erste Rückmeldung geben.

Drei Fehler in der ersten Kategorie „Falsche Information“ vor Konstituierung des Ausschusses

Die ersten Fehler liegen darin, dass die Vorinformation des OB mit der Drucksachenvorlage bereits eine unzureichende Information über die rechtlichen Rahmenbedingungen des zu installierenden Ausschusses gibt. Es gibt drei Fehler, die der Drucksache innewohnen:

  1. Auf Seite 2 (unten) wird breit ausgeführt, dass der Oberbürgermeister die zentrale Stellung bei der Aufklärung inne hat. Diese könne nicht auf einen Ausschuss übertragen werden.
  2. Ein Ausschuss könne nur die Kompetenzen aus § 55 GO NRW auf Akteneinsicht und Auskunft haben. „Bei Personalakten besteht ganz allgemein die Einsichtsbeschränkung, wenn schutzwürdige Belange Betroffener und Dritter berührt sind.“ – Der Hinweis auf das Recht zur Hinzuziehung von Sachverständigen fehlt.
  3. Auf Seite 3 wird die Anzahl der gültigen Stimmen mit 66 „unter der Voraussetzung, dass alle Mitglieder des Rates anwesend sind, an der Abstimmung teilnehmen und alle Mandatsträger gültige Stimmen für eigene Wahlvorschläge abgeben“. Es fehlt die differenzierte Erwähnung der rechtlichen Besonderheiten bei der Bildung eines Ausschusses mit den infrage stehenden Kompetenzen nach § 55 Abs. 3 iVm. § 58 Abs. 1 GO NRW mit der Konsequenz, dass der OB nicht über die Fraktionsvorschläge der SPD bzw. GRÜNEN abstimmen darf. Auf Seite 3 heißt es dazu in Absatz 1 lediglich: „Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.“ Und auf Seite 2 oben: „wobei der Oberbürgermeister nur bei der Bildung von Ausschüssen Stimmrecht hat, bei den Beschlüssen über Struktur und Besetzung hat er kein Stimmrecht.“ –

Ein Fehler in der zweiten Kategorie „Falsche Wahl“ bei Installierung des Ausschusses

OB stimmt mit, trotz kurzem Info!

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied des Rates. Grundsätzlich darf der Bürgermeister bei der Konstituierung eines Ausschusses mitwählen. Nicht aber über die Frage der Befugnisse. Hier wurde über den GRÜNEN- bzw. den SPD-Vorschlag beides in einer Wahl erledigt.

  1. Aufgrund der Sonderregelung des § 40 Abs. 2 GO NRW darf der Bürgermeister bei der Installierung des Kontrollausschusses nach § 58 Abs. 1 u. 3 GO NRW, also bei der Festlegung der Befugnisse eines Ausschusses, nicht mitwählen. Der OB hat für den SPD-Vorschlag zur Installierung des Ausschusses gestimmt, der die Befugnisse des Ausschusses festlegt! Das ist gesetzlich nicht zulässig. [Richtigerweise hat der OB bei der personellen Besetzung des Ausschusses nicht mitgewählt. Das ist nach § 40 Abs. 2 iVm. § 50 Abs. 3 GO NRW auch gesetzlich so vorgesehen.]

Fazit

Die Vorabinformationen des OB zur Wahl und zur Konstituierung des Ausschusses sind falsch bzw. lückenhaft. Niemand war ausreichend informiert, dass der OB bei den kombinierten Anträgen zur Einrichtung des Ausschusses nicht vollumfänglich mitstimmen darf. Der OB hat für den SPD-Vorschlag gestimmt, der die Befugnisse des Ausschusses festlegt. Das ist ihm per Gesetz nicht erlaubt. Seine Stimmbeteiligung für den SPD-Vorschlag zur Konstituierung der Befugnisse des Ausschusses war nicht zulässig. Die Wahl ist ungültig.

Im Sinne Peter Tertochas Ansicht, wonach Nebenschauplätze zu meiden sind, dürfte diese ungültige Wahl lediglich eine historische Fussnote sein, die in keinem Geschichtsbuch auftauchen wird.

 

 

 

 

Ein Beispielfall aus der Rechtsprechung

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden von 2012, macht deutlich, welchen Stellenwert auch die Allgemeinheit in so einem Fall bei der Urteilsfindung spielen kann.

Entscheidungsgrund: Allgemeinheit hat kein Verständnis!

„Eine Regelrechtsprechung für ein Dienstvergehen, dem ein Verstoß gegen die Nebentätigkeitsbestimmungen zugrunde liegt, hat sich wegen der großen Spannweite denkbarer Verfehlungen nicht herausgebildet. Die Bemessung der Maßnahme hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles, wie etwa dem Umfang und Ausmaß der Vorgänge und dem Grad des Verschuldens ab. Hiervon ausgehend kann ein Verstoß unterschiedliches disziplinarisches Gewicht haben (mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11.01.2007 – 1 D 16/05).

Ein Beamter, der – wie der Beklagte – über einen jahrelangen Zeitraum systematisch und vorsätzlich Genehmigungsvorschriften des Nebentätigkeitsrechts missachtet und gegenüber dem Dienstherrn das wahre Ausmaß der Nebentätigkeiten durch falsche Angaben auf jährlichen Nebentätigkeitsabfragen verschleiert, beeinträchtigt das für die Ausübung seines Berufs erforderliche Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit auf das Schwerste, so dass das Vertrauensverhältnis als endgültig zerstört anzusehen ist. Bei einem derart schwerwiegenden,vorsätzlichen Versagen im engsten Kernbereich, wie es dem Beklagten vorzuwerfen ist, geht die Kammer von der Höchstmaßnahme als Richtschnur für die Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme aus. Davon ausgehend kommt es für die weitere Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart zugunsten des Beamten ins Gewicht fallen, dass eine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist. Solche durchgreifenden Milderungsgründe in Bezug auf das Persönlichkeitsbild, die persönlichen Verhältnisse und das dienstliche Verhalten der Beklagten (§ 16 Abs. 1 Satz 3 HDG) liegen indes nicht vor.“ Quelle

„Soweit der Beklagte geltend macht, der Umstand, dass er auf ein 30-jähriges und unbeanstandetes Dienstverhältnis zurück blicken könne, sei nicht angemessen berücksichtigt, ist darauf hinzuweisen,dass die festgestellten Pflichtverletzungen bis in das Jahr 1991zurückreichen und damit etwa die Hälfte seiner Dienstzeit betreffen, so dass von einem 30-jährigen beanstandungsfreien Dienstverhältnis nicht die Rede sein kann.“ Rn 105

„Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensverlustes ergeben sich keine besonderen Umstände, die zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen. Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn wie zur Allgemeinheit ist vorliegend aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung endgültig zerrüttet. Der Beamte hat mit seinem Verhalten gezeigt, dass er für den Dienstherrn untragbar geworden ist und diesem ein Verbleiben des Beamten im Dienst nicht zugemutet werden kann. Auch die Allgemeinheit hätte kein Verständnis, wenn ein Beamter, der im Rahmen seiner Dienstausübung so schwerwiegende Verfehlungen begeht, weiter seinen Dienst ausüben könnte.“ Rn 107

Verfahrensdauer: 5 Jahre       (2007 – 2012)

Dr. Döppner und seine Erklärungen – Ein Stimmungsbild

In der Ratssitzung vom 21.05.2015 erklärte Hr. Döppner von Deloitte Legal für die Stadt Gelsenkirchen den Sachverhalt der schnellen Entscheidung mittels Aufhebungsvertrag mit folgenden Gründen (nicht in logischer Reihenfolge):

  1. Die Frist des § 626 BGB von zwei Wochen musste eingehalten werden. Dazu gehört auch die Zeit in der die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden muss. An dieser Stelle geht es in der Darstellung in der Gesamtschau drunter und drüber, weil Hr. Döppner den Fall nicht sauber so darstellt, dass er zwischen Dienststellenleiter (OB) und Kündigungsberechtigtem (Rat) trennt, sondern aus der Unschärfe in der Darstellung den offenbar erwünschten Effekt erzielt, dass es zum Aufhebungsvertrag keine bessere Alternative gegeben habe.Tatsächlich ist, wenn der Kündigungsberechtigte – der Rat – Kenntnis erlangt erst der Fristbeginn. Ersatzweise, falls die Satzung das vorsieht, die Kenntnis des Hauptausschusses. Das ist aber noch fraglich.“Denn im Verfahren nach § 108 Abs. 1 BPersVG habe nicht der Kündigungsberechtigte, sondern der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einzuholen und, falls er sie nicht erhalte, das Gericht anzurufen.“ –  Es macht nicht den Eindruck, dass Dr. Döppner diesen Unterschied darlegen wollte. Und, „Nur wenn die empfangsbedürftige Kündigung bereits ausgesprochen worden wäre, wäre dies so fehlerhaft, daß eine Zustimmungsersetzung durch das Gericht nicht mehr in Betracht käme.“ Bei Hr. Döppner klang es genau anders herum. Quelle
  2. Zumindest hätte er vielleicht auch erklären müssen, dass beim Nachschieben von Gründen „hinsichtlich dieses neuen Tatbestandes (Gemeinde) die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt“ bleibt.
  3. Die Höhe der Abfindung beläuft sich nach Angaben von Dr. Döppner auf ein Monatsgehalt pro Dienstjahr. (Das wurde in der Sitzung durch Nachfrage von Pirat Hansen gleich bemängelt!)
    Richtig ist: Die Höhe der Abfindung wird im Einzelfall festgestellt. Die Regel ist ein halbes Monatsgehalts. Es kann auch noch weniger sein. Möglich ist aber auch ein Monatsgehalt. In diesem Fall ist das aber eher unwahrscheinlich.
    Warum stellte Hr. Döppner genau diesen Aspekt heraus?!

 

Kein Klima der Aufklärung

Opposition hat den Vorsitz – aus Tradition!

Gelsenkirchen/Berlin. Ein Gegenstück zum Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss (HFBP) ist u.a. auf Bundesebene der Haushaltsausschuss. Dort gibt es, zu meiner Überraschung, eine Tradition, was den Vorsitz des Ausschuss angeht. Die stärkste Oppositionsfraktion in der Berliner Republik bekommt ihn.

Wenn man nach Gelsenkirchen blickt, und diese Situation, die aus dem Gedanken der demokratischen Kontrolle erwachsen ist, auf die Stadt überträgt, hätte auf jeden Fall nicht die Mehrheitsfraktion SPD den Vorsitz im Aufklärungsausschuss bekommen dürfen.

Gelsenkirchen: Verschlafenes Nest!

Was lernen wir daraus?

Gelsenkirchen: Verschlafenes Nest – ohne demokratische Tradition!

In der Gelsenkirchener Provinz gibt es keine demokratische Tradition, sondern Provinzdenken?!

Was zeichnet das Provinzdenken aus?

Dass in der Öffentlichkeit der Medien wie WAZ, WDR oder REL sich niemand vernehmbar daran stört, dass die Partei, deren Mitbeteiligung an der Pecs-Connection im Zentrum der Aufklärung stehen wird, sich selbst in die kontrollierende Funktion der Ausschussvorsitzenden bringt; alle drei Aussschussvorsitzende stellt und sich damit maßgeblich selbst kontrolliert – und auch im Ausschuss die Mehrheit der Sitze den zu Kontrollierenden gehören.

Märchenhafte Zustände

Wenn man darüber ein Kinderbuch oder eine Sendung mit der Maus machen würde, wie demokratische Gewaltenteilung funktioniert oder eben nicht funktioniert hat, was dann im Rahmen von Überprüfungen getan wird, wie die Kontrolle in Händen der Kontrollierenden ist, dann würde jedes Kind denken, wir leben in mafiösen Zuständen in Italien. Nein, ruft mein inneres Kind. So bin ich mit Kuhlmann und Meya aufgewachsen. Das kenn ich nicht anders. Wir sind in Gelsenkirchen!

Zu spät für Veränderung?

Ich fordere hiermit alle Demokraten in diesem Land auf, einen solchen Zustand nicht weiter hinzunehmen, wonach die zu Kontrollierenden selbst an maßgeblicher Stelle als Kontrolleure sitzen. Oder ist es dafür zu spät? Wird sich solch eine Tradition aus dem demokratischen Gedanken der Gewaltenteilung nie in Gelsenkirchen etablieren können? Die jüngsten Ereignisse sprechen dafür. Hier in Gelsenkirchen wird sich diesbezüglich nichts ändern. Es sei denn, die Tigerenten mutieren doch noch zu Kampf-Enten. Oder gibts das nur im Comic? Und die Realität bleibt immer gleich ungerecht?! Das Wahre und Gute gewinnt nie im wirklichen Leben?!?

 

PM 682/2015

GE. Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe gegründet. 22.05.2015

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 21. Mai 2015 einen Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe gegründet. Gegenstand der Arbeit des Ausschusses zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe (AFJH) ist • Die Analyse und Sicherung von sachverhaltsrelevanten Vorgängen, Sachverhalten und Zusammenhängen in Verbindung mit dem Komplex von Handlungen, welcher Anlass und Grundlage der Berichterstattung des ARD-Magazins „Monitor“ war. • Die Identifizierung und Analyse von Dokumenten im Kontext der Abwicklung und Finanzierung intensivpädagogischer Maßnahmen sowie weiterer fallbezogener Daten, die im Zusammenhang mit den erhobenen Vorwürfen stehen könnten, dazu gehören die fallbezogenen buchhalterischen Unterlagen. • Die Auswertung von Dokumenten und Aussagen sowie Hintergrundrecherchen, über die in den Sachverhalt involvierten Personen und Gesellschaften, soweit sie zur Verfügung stehen (dabei handelt es sich um folgende Themenkomplexe: Neustart Kft, Stadt Gelsenkirchen, Kinderheim St. Josef und St. Augustinus Heime GmbH, Kinderschutzbund Gelsenkirchen, Reiterhof Tekeres) • Die Untersuchung und Bewertung der gesamten Geschäftstätigkeit der Neustart Kft. Dieses soll insbesondere hinsichtlich der Durchführung und Abrechnung der durchgeführten intensivpädagogischen Maßnahmen und der Aktivitäten zur Gewinnung von Maßnahmeteilnehmern geschehen. • Die Untersuchung und Bewertung der Rolle des Kinderheimes St. Josef im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten der Neustart Kft. Dieser Aspekt soll insbesondere auch mögliche Zusammenhänge bezüglich der Entwicklung der Auslastung des Kinderheimes der laufenden Erweiterung der Platzzahlen und der Kreditförderung des Heimes durch die Stadt Gelsenkirchen aufklären. • Die Untersuchung und Bewertung der kinder- und jugendpolitischen Aktivitäten der Stadt Gelsenkirchen und von Verbänden bzw. Gesellschaften aus Gelsenkirchen in Pécs und Umgebung, soweit sie auf ein Fehlverhalten von städtischen Mitarbeiter/innen oder zulasten der Stadt Gelsenkirchen schließen lassen. Dieses soll insbesondere auch hinsichtlich möglicher Verbindungen zur Neustart Kft. bzw. zu handelnden Personen aus den genannten Zusammenhängen einschließlich möglicher Verflechtungen im Zusammenhang von evtl. dort vorhandenem Immobilienbesitz dieser Personen, Verbände und Gesellschaften geschehen. • Die Untersuchung und Bewertung der Vorgänge um die vom Jugendamtsleiter und seinem Stellvertreter erfolgten bzw. dann zurückgezogenen Nebentätigkeitanzeigen von November 2004 bzw. Februar 2005. • Die Untersuchung der Abläufe und Wahrnehmung der Verantwortung im Rahmen der zuständigen Fach- und Dienstaufsicht. • Um mögliche Zusammenhänge zu früheren Entwicklungen und Aktivitäten in Pécs herzustellen, kann der Untersuchungszeitraum ausdrücklich auch Zeiträume vor 2004 umfassen.

Mitglieder des Ausschusses sind für die SPD die Stadtverordneten

Herr Dr. Haertel, Herr Leichtweis, Frau Ossowski, Herr Peters, Herr Dr. Pruin, Herr Randelli und die sachkundigen Bürger Herr Micheel und Herr Watermeier,

für die CDU die Stadtverordneten

Herr Karl, Herr Kurt und der sachkundige Bürger Herr Vauken,

für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN der Stadtverordnete Herr Tertocha,

für die Fraktion DIE LINKE der sachkundige Bürger Herr Meyer,

für die Fraktion AfD der Stadtverordnete Herr Jansen,

für die Fraktion PRO NRW der Stadtverordnete Herr Hauer.

Als beratende Mitglieder sind im Aussschuss

für die WIN der Stadtverordnete Akyol

für die Piraten der Stadtverordnete Hansen

für die AUF der sachkundige Bürger Herr Arnecke

für die FDP der Stadtverordnete Schäfer.

Den Ausschussvorsitz hat der Stadtverordnete Manfred Peters (SPD),

Stellvertreter sind die Stadtverordneten Herr Haertel und Herr Leichtweis. 682 / 2015

Der Teufel steckt im Detail

Tigerenten-Teufel, der auch im Detail steckt – alles harmlos!?

Gelsenkirchen. Das Anzeigenblatt „Stadtspiegel“ berichtet in der Samstagausgabe vom 23.05.15 über die Einsetzung des Ausschuss zur Aufklärung des Jugendamt-Skandals. Die Autorin „Sisi“ teilt mit, dass der SPD-Antrag angenommen wurde. Wobei die Opposition geschlossen für den Antrag der GRÜNEN votierte, „der sich allerdings nur in Details vom SPD-Antrag unterschied.“

Nun, was „Sisi“ der Öffentlichkeit als Detailabweichung hinstellt, ist im Großen und Ganzen gesehen ein Unterschied wie Tag und Nacht.

1. Detail: Kein Zeugenbefragungsrecht

Der allerwichtigste Unterschied ist der, dass der Ausschuss kein Zeugenbefragungsrecht hat. Das macht ihn zu einem zahnlosen Tiger. Dieses als Detail zu beschreiben, wie „Sisi“ es verharmlosend im Stadtspiegel tut, bedeutend quasi der Tigerente Zähne wachsen zu lassen. Da mit Manfred Peters (SPD) als Ausschussvorsitzender aber möglicherweise gleich der Bock zum Gärtner gemacht wurde, der auch als Zahnchirurg antreten soll, wird dieser voraussichtlich jeden Versuch der Opposition, in kritische Detailfragen zu gehen, unterbinden; sprich, er wird ständig und stets bemüht sein der Opposition den Zahn zu ziehen, der ihr im Verlaufe der Sitzungen auch nur ansatzweise zu wachsen droht, wenn pikante „Details“ des gesamten Klüngels der Pecs-Connection bekannt würden.

2. Detail: Ein zähneziehender Ausschussvorsitzender

Der Vorsitzende als Zahnchirurg: Der Opposition soll kein Zahn wachsen

Der Opposition soll kein Zahn wachsen. Diese Aufgabe des Ausschussvorsitzenden dürfte klare Marschroute der SPD sein. Dafür hat sie den bekannten „Strippenzieher“ und „Seilschaftler“ (Gärtner-Engel) Manfred Peters an den Seziertisch platziert. Dieser soll, so Gärtner-Engel, für seine rigorose, an Unfairness grenzende Sitzungsführung bekannt sein. Ebenfalls sei er ihr durch abfällige Bemerkungen aufgefallen.

Der Vorsitzende eines Ausschusses hat, wie man zuletzt bei der Hauptausschuss – und Ratssitzung sehen konnte, bestimmte Möglichkeiten das Verfahren zu steuern, so dass bestimmte Sachen nicht zur Aufklärung kommen.

Ausschussvorsitzende: Taktieren gegen das Gute möglich

Ausschussvorsitzende: Taktieren gegen das Gute möglich!

Im vorliegenden Fall wurde der OB als Vorsitzender des Hauptausschusses am 21.05.15 in der Weise tätig, dass er das Absetzen des CDU-Antrags, in der extra von ihm zur Besprechung dieses Punktes weit von 14 Uhr auf 11 Uhr vorverlegten Sitzung, zur Kritik an der fehlenden Vorlage im Hauptausschuss und der damit verbundenen zeitlichen beschränkten Entscheidungsmöglichkeit, nicht beanstandete.

Und nun kommt der Clou. Wiederum als Vorsitzender der Ratssitzung am 21.05.15, um 15 Uhr, setzte der OB das Thema nicht, wie unter seinem Vorsitz im Hauptausschuss beschlossen, in der Ratssitzung – wie allgemein vermutet worden war, weil ja unter seinem Vorsitz der Beschluss gefasst wurde – auf die Tagesordnung.

„Tricksen, Täuschen, Tarnen“ im Amt

Allgemeine Verwunderung stört den OB nicht weiter in seinem planvollen Vorgehen. Des OB`s eigene Worte eines systematischen Vorgehens bestehend aus „Tricksen, Täuschen und Tarnen“ fallen einem spontan ein. Auf Befragen von Hr. Heinberg, wo denn der verschobene CDU-Antrag zur Aufklärung geblieben sei, er könne ihn in den Tagesordnungspunkten nicht finden, erklärt der OB als Vorsitzender der Ratssitzung schroff, mit leicht zittriger Stimme:  „Der Hauptausschuss könne nicht die Tagesordnung des Rats beschließen“. – Ja aber, möchte man ihm entgegnen, dann wäre es doch wohl des Vorsitzenden Aufgabe gewesen den Hauptausschuss-Beschluss der SPD zur Absetzung des CDU-Antrags und die Verschiebung in die Ratssitzung als objektiv unmöglich gar nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Nebenkriegschauplätze

Halten wir fest: Die kritische Auseinandersetzung im Hauptausschuss hätte stattfinden können und müssen. Der SPD-Antrag zur Absetzung war nicht beschlussfähig, da objektiv Unmögliches damit verbunden war. So etwas darf ein Vorsitzender nicht zur Entscheidung annehmen. Der OB hat als Vorsitzender im Hauptausschuss dafür gesorgt, dass ein unangenehmes Thema nicht einfach im Nichts verschwindet. Oh Wunder, welche Möglichkeiten ein Ausschussvorsitzender hat. Er kann ungewollte Kritik einfach ins Leere laufen lassen. Mit der Redezeitbegrenzung von fünf Minuten für die kleinen in der Opposition war das Werk vollendet.

Mehr muss man zu den Einflussmöglichkeiten eines Vorsitzenden eigentlich nicht sagen. Die „zahnlosen Tigerenten“ der Opposition haben, soweit dies derzeit bekannt ist, gegen den Vorsitzenden wegen des o.g. Schachzuges keinen Einspruch eingelegt oder sich bei der Kommunalaufsicht oder dem Verwaltungsgericht beklagt. Das würde, so Peter Tertocha in einem seiner Beiträge, nur Nebenkriegsschauplätze herstellen, was insgesamt zu einem Ablenken vom Hauptthema führen würde. Die Opposition ist also schon gut beraten. Bleibt zu hoffen, dass ihre Toleranz in diesen Verfahrensdingen nicht zu einem völligen Verlust all ihrer Kontrollrechte führt.

Aber wer weiß, ob die Tigerenten nicht doch noch zu Kampf-Enten mutieren?! Bei dem bereits bis jetzt von mir Erlebten, halte ich das im Prinzip durchaus für möglich.