Über den „schlechten Ruf“ von Jugendhilfeausschüssen

Gelsenkirchen/NRW. Der Paritätische hat im Jahr 2012 eine Arbeitshilfe zum Jugendhilfeausschuss herausgegeben. Die Lektüre hat mich veranlasst die Tipps und Infos des Paritätischen für die Gelsenkirchener Aufklärungsarbeit im Jugendamtskandal – vor dem Hintergrund einer geforderten Beteiligung des Jugendhilfeausschusses an den Leistungs- und Entgeltvereinbarungen – im Netz bereit zu stellen.

Wenn der Paritätische auf Seite 7 über den schlechten Ruf von Jugendhilfeausschüssen berichtet, so kann man auf die Idee kommen, zu fragen, welche Parallelen es dazu im Fall des Jugendamtskandals in Gelsenkirchen gibt. Auf Seite 6 berichtet der Verband so:

„Oft sind es auch knallharte politische Machtverhältnisse durch die die Praxis der Arbeit im Jugendhilfeausschuss bestimmt wird. Man lernt dann alsbald, dass man alles Recht der Welt haben kann und dass es einen nicht vor heftigen und nachhaltigen Sanktionen schützt, wenn man sich nicht an diesen Machtstrukturen orientiert. So kann etwa eine Fraktion versuchen, möglichst viele freie Träger in ihre Fraktionsstrategien verbindlich  einzubinden, um sich so „ihre“ Mehrheit im Jugendhilfeausschuss zu sichern. Und sie kann dann deutlich zu verstehen geben, dass sie Mittel und Wege findet, diesem Verband empfindlich Fördermittel zu entziehen, wenn der Verband sich dieser „Fraktionsdisziplin“ entzieht. Wie gesagt: es gibt viele solcher Praxisbeispiele und oft bestimmen sie den Alltag der Jugendhilfeausschussarbeit stärker als Kenntnis oder Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen.“

Ein Bezugspunkt zum Gelsenkirchener Skandal findet sich in folgender Formulierung auf Seite 7 so skizziert:

„Allen Beteuerungen und Sonntagsreden zum Trotz: die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind in dieser Gesellschaft randständig. Sie stehen nicht im Zentrum der Probleme, denen diese Gesellschaft sich stellt und für die sie ihre Ressourcen aufwendet, und sie befinden sich im Konflikt mit weitaus durchsetzungsfähigeren Interessengruppen. Wer dem entgegenarbeiten will, hat einen schweren Stand:

  • Dem Interesse, möglichst wenig vom gesellschaftlich produzierten Reichtum der – staatlich vermittelten – gesellschaftlichen Verfügung zukommen zu lassen und dem Interesse, von den Mitteln zur staatlichen Verteilung möglichst viele wieder unmittelbar in den Verwertungskreislauf des privaten Kapitals einzubinden, steht das Interesse an ausreichenden Angeboten für junge Menschen und fachlich vertretbaren Arbeitsbedingungen für die Menschen, die mit ihnen arbeiten, entgegen.“

Vergleicht man diese Kritik an einer Sonntagsreden-Gesellschaft, die Leuchtturmprojekte und Modellprojekte initiiert statt Regelstrukturen für die Bedarfe der Kinder zu schaffen, dann ist man gefühlt sehr nah dran an den aktuellen konkreten Problem vor Ort.

Dazu gehört im Rahmen des zurzeit aktuellen Themas des Jugendamtskandals, dass sich mit der nächsten Sitzung des Aufklärungsausschusses AFJH im Gelsenkirchener Rathaus, am 10.02.2016, dieser die Frage der Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung gemäß den §§ 77, 78 a bis 78 g SGB VIII vor Augen halten wird – oder vor Augen halten sollte. Denn es ist durchaus fraglich, ob die Erkenntnisse von Peter Tertocha (GRÜNE), die er dem AFJH zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung anlässlich seiner Akteneinsicht präsentiert hat, vollständig das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden. Da mögen gewisse Interessen gegen sprechen, die der Paritätische, wie geschildert, im Ansatz recht gut skizziert hat. Ob und welcher Ansatz für die Situation in Gelsenkirchen davon zutreffend sein mag, darf jeder für sich selbst entscheiden.