Rechtsstreit Brings gegen Sombetzki

Essen/Gelsenkirchen. In dem Rechtsstreit – 4 O 132/16 *– Brings (Leiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamts Gelsenkirchen) gegen Joachim Sombetzki (Blogger) findet der Termin vor dem Landgericht Essen am

Donnerstag, 27.10.2016, 10:30 – 11:00 Uhr,

2. Etage, Sitzungssaal 201,

Zweigertstr. 52, 45130 Essen

statt. Ergebnis: In Anlehnung an das BGH-Urteil (siehe z.B. Seite 7 ff. unter 2.) ergeht ein Urteil, wonach die Klage unbegründet ist.

Pressemitteilung (pdf)

* Nicht zu verwechseln mit dem Termin um 9:00 in Saal 201 in Sachen Lichtenberger vs. Schreiber – 4 O 123/16. Hier geht es um den Jugendamtskandal und seine Auswirkungen in Bochum. Eine Beschreibung der Situation in Bochum findet sich

  • hier. Soweit ersichtlich ohne Angabe eines Impressums. 
  • und hier (Mitte); mit folgendem Wortlaut: „Die Problematik mit vorschnell erlassenen Einstweiligen Verfügungen zeigt sich besonders deutlich im Fall des Bochumer SPD-Stadtrat-Mitglieds und Geschäftsführers der Life-Jugendhilfe Gerd Lichtenberger, der nach Bekanntwerden seiner Verstrickung in einen Jugendamtsskandal mit Hilfe von Einstweiligen Verfügungen versucht hat, zwei seiner Kritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen.“ Autorin: Dr. Monika Hengelbrock
  • Anmerkung meinerseits: Der Fall Lichtenberger (SPD) hat in Bochum im Zuge der MONITOR-Sendung für viel Aufmerksamkeit gesorgt, weil seine Firma Life-Jugendhilfe – anders als die Neustart kft, die seit Jahren nicht mehr aktiv ist – aktuell weiterhin tätig ist, auch wenn sich hier einiges in der Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum mittlerweile geändert hat.
  • Sandra Stoffers berichtet hier über den 10:30 Uhr-Termin.

Haftungsausschluss: Für alle Links beziehe ich mich auf den Hinweis aus dem Urteil des OLG Hamburg, wonach ich für die Inhalte auf den verlinkten Webseiten keine Verantwortung übernehme.

NRWE: LAG Hamm hat entschieden

Hamm/Gelsenkirchen. Heute ist die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm in der NRW-Entscheidungsdatenbank veröffentlicht worden.

Da ich mir im Vorfeld bereits einige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts angesehen habe, die eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde notifizieren, könnte ich bald eine erste Einschätzung geben, ob einer der Gründe, die ich dabei gefunden habe, im Rahmen der LAG-Hamm-Entscheidung virulent werden könnte.

Ob die Stadt Gelsenkirchen überhaupt ein Interesse an einer solchen Entscheidung hätte, habe ich bereits die Tage mit dem Hinweis auf eine Meinung aus einer Facebook-Diskussion veröffentlicht. Der Tenor lautet: Man sollte es so lassen, wie es jetzt ist. Bringt doch eh nichts.

Da die Zeitungsente der WAZ zu diesem Thema jedoch von Pressesprecher Schulmann mir gegenüber klargestellt wurde, hat die Stadt Gelsenkirchen sich mit dem Verwaltungsvorstand noch nicht dergestalt positioniert, obwohl die Bürgerinnen und Bürger – wie meine Befragungen ergeben haben – glauben, dass es so sei.

Ansicht eines Ex-Anwalts zur Erfolgsaussicht der Nichtzulassungsbeschwerde

Facebook, 18. August 2016, 22:22 Uhr. Die Ansicht eines Gelsenkirchener Ex-Anwalts zur Lage bei der Nichtzulassungsbeschwerde:

Ass. X: Welche Entscheidungen es gibt, von denen die Urteilsgründe abweichen, kann definitiv erst nach Erscheinen des Urteils beurteilt werden oder sagt ihr Parteibuch etwas anderes?!

„Zu Revision und Nichtzulassungsbeschwerde siehe §§ 72, 72a des Arbeitgerichtsgesetzes. Soweit ich sehe, gäbe es hier für ein Rechtsmittel von vornherein nicht die geringste Aussicht. Dafür brauchen die Urteilsgründe nicht abgewartet zu werden. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht mal entfernt am Horizont zu erkennen. Abweichende Entscheidungen der im Gesetz genannten Gerichte gleichfalls nicht. Hilft nur, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen. Der Fehler von Dr. Pruin (den man ihm als Nicht-Arbeitsrechtler nicht vorwerfen kann) lag darin, dass er den Eindruck erweckt hat, es könnte mit einer noch so winzigen Aussicht auf Erfolg auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gesetzt werden.“

 

 

Skandale im Auflösungsprozess des Ausschusses: Aus den Reden

Gelsenkirchen. Bei den Reden zur vorzeitigen Schließung des Aufklärungsausschusses (AFJH) ist mir das ein oder andere aufgefallen, über das ich berichten möchte.

Der Verfahrens-Skandal im Jugendamtskandalausschuss-Schließungsprozess

Eminenz?

Zunächst hatte ich über die Kritik von Burkhard Wüllscheidt (GRÜNE) mit seinem Begriff vom „Skandal im Skandal“ berichtet: Damit hat B. Wüllscheidt offenbart, dass er sich ein Gespür für Fragen der Verfahrensgerechtigkeit, die eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Aufklärungsarbeit ist, bewahrt hat.

Seine niederschmetternde Kritik an der Drei-Seiten-Regelung für Sondervoten der Opposition, beinhaltet die Tatsache der Unverhältnismäßigkeit der Mittel. Es offenbare sich jedoch an diesem Vorgehen von SPD und Verwaltung im Zusammenspiel der Kräfte gegen die Opposition, das unhaltbare Vorgehen, wie es sich oft im Aufklärungsausschuss gezeigt habe – sei es von Seiten der Verwaltung oder der SPD (was den Vorsitzenden wohl mit einschließt?!).

Mit einer Anlehnung an das Untersuchungsausschussgesetz des Landes hatte Rechtsdezernent Dr. Schmitt im Aufklärungsausschuss am Freitag, 01.07.2016 noch analog zu § 24 Abs. 3 UAG NRW  die drei Seiten als adäquat zur Regelung „in gedrängter Form“ (= drei Seiten) als heilsbringend verkauft. Davon wollte der OB in der Ratssitzung nichts wissen. Hier bewarb OB Frank Baranowski die Drei-Seiten-Regelung, die Verhöhnung der Opposition auf die Spitze treibend, als Wohltat der SPD.

Aus dieser Verhöhnung durch den OB dürfte der Protest von B. Wüllscheidt, wie man nachfühlen kann, unbewußt seinen inneren Antrieb erfahren haben.

Darüberhinaus wurde diese Verballhornung der geballten Minderheit gegen die SPD-Mehrheit, OB und Verwaltung, durch die Ablehnung des Oberbürgemeisters komplettiert, da Oberbürgermeister Frank Baranowski, auf eine Anfrage von Hr. Akyol (WIN), eine auch nur entsprechende Anwendung des Untersuchungsausschussgesetzes NRW als unmöglich ablehnte: „Wir wenden hier nur die Gemeindeordnung an; sonst nichts.“

Demnächst: Aus den Reden II – Der Personen-Skandal im Jugendamtskandalausschuss-Schließungsprozess