Gelsenkirchen. Die GRÜNEN bemängeln mit gestriger Stellungnahme die fehlende Veröffentlichung der Sondervoten auf der Website der Stadt Gelsenkirchen. Damit liege ein weiterer Beweis für die fehlende Neutraliät vor. Ein deutlicher Mangel an Demokratie, der sich einreiht in eine Kette von Unzulänglichkeiten?
Die Forderung
Die WAZ berichtet über die aktuelle Pressemitteilung auf der Website der GRÜNEN. Dort bemängelt Burkhard Wüllscheidt, dass noch nicht einmal die drei Seiten Sondervoten der abweichenden Oppositionsparteien – nach drei Wochen – veröffentlicht werden:
„Bis heute hat die Stadt Gelsenkirchen es nicht für nötig befunden, diese Stellungnahmen der anderen Parteien gleichwertig mit dem Abschlussbericht zu veröffentlichen. Stattdessen befindet sich auf der städtischen Homepage weiterhin der aussagelose „Abschlussbericht“, den die Verwaltung erstellt hat.
Burkhard Wüllscheidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Der Umgang mit den abweichenden Meinungen ist offensichtlich für einige Verantwortliche der Stadtverwaltung ein Problem. Während alle anderen Meldungen tagesaktuell sind, hält man die Stellungnahmen der anderen Parteien zum Jugendamtsskandal offensichtlich für unwichtig. Neutralität sieht anders aus.“
Fordern die GRÜNEN mit dem Neutralitätsgebot einen Rechtsbruch der Verwaltung mit der Gemeindeordnung?
Minderheitenschutz ist im Rat, wo alle Mitglieder des Rats doch Teil von Verwaltung sind, nicht vorgesehen. Wenn diese Ansicht der SPD-Mehrheitsfraktion stimmt, fragt sich: Was wollen die GRÜNEN? Einen Minderheitenschutz in Gelsenkirchen, den die Gemeindeordnung NRW nicht vorsieht?
Bericht anhängen: Anwendung von Gemeindeordnung oder UAG NRW?
Fragt sich eigentlich nur, ob es für Kommunen eine rechtliche Vorgabe, den Bericht anzuhängen, überhaupt gibt. Wenn ich die SPD-Mehrheitsfraktion und Verwaltung unisono richtig verstanden habe, vollzieht die Verwaltung zusammen mit der SPD in Gelsenkirchen doch alles nach Recht und Gesetz. Damit wäre die Frage verbunden, was will die Ratsfraktion der GRÜNEN mit ihrem Neutralitätsvorwurf einfordern: Dass Minderheitenrechte beachtet werden.
Das Thema hatten wir doch hinlänglich. Minderheitenschutz gibt es in Gelsenkirchen – wo alles nach der Gemeindeordnung NRW abgehandelt wurde – einfach nicht.
Wollen die GRÜNEN nun doch, dass ihre Rechte für ein Sondervotum [„in gedrängter Form“ = „drei Seiten“ gemäß 24 Abs. 3 UAG NRW] nun auch komplett nach dem Untersuchungsausschussgesetz NRW (UAG NRW) behandelt wird, und folglich jeder Sonderbericht der Minderheit im AFJH „dem Bericht des Untersuchungsausschusses anzuschließen“ ist.
Würde das nicht bedeuten, dass die GRÜNEN einen Rechtsbruch fordern? Jedenfalls hat der Oberbürgermeister in der abschließenden Ratssitzung am 07. Juli 2016 darauf bestanden, dass alles nur nach der Gemeindeordnung abgewickelt wird. Und eine Pflicht die Berichte dem offiziellen Abschlussbericht anzuhängen, ergibt sich halt konkret nur aus dem Untersuchungsausschussgesetz NRW.
Das Ergebnis, dass die Sondervoten dem Abschlussbericht der Verwaltung nicht angehängt werden, weil das UAG NRW nicht anwendbares Landesrecht ist, wie der Oberbürgermeister meint, wäre dann halt einfach nur mal wieder unglücklich, aber nicht ungesetzlich.