Die Personalfrage im St. Josef Heim und § 78c SGB VIII

Gelsenkirchen. Beim medialen Streit zwischen Dr. Beck und dem Anwalt von Hr. Wissmann, Dr. Heescher, wurde auf den vermeintlichen Umstand hingewiesen, St. Josef hätte mehr Personal zugesagt.

Das liest sich in der WAZ so:

„Allerdings wird die Aussage bestätigt, dass der Träger des Heimes zugesichert habe, die vereinbarte ,pädagogische Dichte’ durch zusätzlich eingestelltes Personal aufrecht erhalten zu haben.“  Vorher wird die Aussage eines Mitarbeiters des Jugendamtes angeführt, was die Sache zusätzlich so auf den Punkt brings: „Eindeutig ist auch die Aussage eines an der Pflegesatzverhandlungen beteiligten Mitarbeiters, dass die Überbelegung des Heimes Herrn Wissmann für mehrere Jahre bekannt war.

Die Aussage der Stadt Gelsenkirchen dazu in der WAZ liest sich weiterhin noch so:

„Bei den Entgeltverhandlungen habe der Träger erklärt, dass zusätzliches Personal eingestellt worden sei, um bei Überbelegungen die vereinbarten pädagogischen Leistungsstandards zu gewährleisten.“

Ehrlich gesagt fand ich die Geschichte von der Zusicherung zusätzlichen Personals von vornherein unglaubwürdig. Das liegt an der von Herrn Weingarten zugestandenen Unrechtsvereinbarung mit der Schilderung der Aussagen von Hr. Wissmann, dass die Ansicht des Landesjugendamtes nicht maßgeblich sei.

„Wir haben fünf Mitarbeiter im Team!“

Damit wäre aber diese Darstellung der Stadt in der WAZ ohne Wert:

„Dass der Träger seiner Pflicht nicht nachkam und die Überbelegung der Aufsichtsbehörde, dem Landesjugendamt, nicht meldete, davon habe man zum damaligen Zeitpunkt nur schwerlich ausgehen können.“

Denn, wer eine Berechnung vornimmt, sollte seine Grundlage prüfen. Geht so nicht kaufmännisches Rechnen? (vgl. Verteilungsrechnen)

Nachdem ich mittlerweile in das Recht der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ein wenig intensiver herein geschaut habe, bin ich etwas perplex.

Vom Verteilungsrechnen und Postenzählen?

Das kaufmännische Rechnen in Heimen, orientiert sich offenbar an den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. In Absatz 1 von § 78c SGB VIII steht nicht, das Jugendamt dürfe dem Träger in der Zusicherung von Personal vertrauen. Wer die Online-Kurz-Kommentierung auf Haufe liest, kann sich noch ein detailiertes Bild von Autonomie und Grenzen bei Vertragsschluss machen. Jedenfalls ist das Personal ein Kostenfaktor, das weiß jeder. Dieser fließt aber auch in die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ein. („ist aufzunehmen“)

Fehlende Vergewisserung, ob es Personal gibt, als weitere Unrechtsverabredung? Expertenanhörung?!

Wenn Hr. Wissmann auf Verdacht, es gäbe Personal, das in Wahrheit gar nicht existiert, die Vereinbarungen geschlossen hat, dann hätte er – nach meiner Wertung in der Laiensphäre – sich an einer Beihilfe zum Betrug beteiligt, wenn er nicht prüft, ob es das Personal gibt, das Grundlage für die Höhe des Pflegesatzes wird. Kaufleute werden durch das Handelsgesetzbuch zum Zählen verpflichtet. Wer für das Kindeswohl zuständig ist, sollte nach dem Sozialgesetzbuch zum Postenzählen verpflichtet sein. Eine Expertenhörung dürfte hierzu unausweichlich sein. Die Expertenanhörung im Landtag NRW am 24.09.2015 jedenfalls hat ergeben, dass bei Auslandsaufenthalten von Jugendlichen immer wieder Personal fehlt und/oder nicht ausreichend qualifiziert ist.

Mit den oben genannten Aussagen könnte mithin in St. Josef nicht nur die geschäftsmäßige Überbelegung Gegenstand der Verabredung gewesen sein, die Hr. Weingarten zugestanden hat.  Es könnte darüber hinaus die Höhe des Pflegesatzes aufgrund nicht vorhandenen Personals zu hoch angesetzt und von der Stadt Gelsenkirchen über Jahre bezahlt worden sein.

Der finanzielle Schaden für die Stadt Gelsenkirchen

In der Folge wäre der Rechnungsprüfungsbericht der Stadt Gelsenkirchen mit dem Ergebnis, die Stadt hätte keinen finanziellen Schaden erlitten, auch in sofern Makulatur. Hinsichtlich der Überbelegungen, darauf hatte Hr. Wolfgang Meyer (DieLinke) in der Sitzung hingewiesen, dürfte das schon seit dem 25.09.2015 gelten. Denn: „Wenn eine intensivpädagogische Gruppe überbelegt ist, bekommt nicht jedes Kind das, was es braucht. Da fängt Kindeswohlgefährdung an.“, so der Vertreter des LWL Lemkuhl in der Sitzung des AFJH. „Mithin wäre die verabredete Leistung nicht erbracht worden“, so Meyer, der nach eigener Auskunft über viele Jahre im Jugendamt Herne gearbeitet hat.

Wer Interesse hat, schaut sich die Berechnungsformulare zur Leistungs- und Entgeltvereinbarung im Bericht der Stadt Gladbeck im Anhang an. Die Zahl der pädagogischen Mitarbeiter ist d e r Ausgangswert für die Vereinbarungen über die Höhe der Sätze.

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