Kalkulierte Leistungsentgelte

Gelsenkirchen/Bonn/Berlin. Als beinahe visionär muss einem im nachhinein der Beitrag von Alfons Wissmann erscheinen, den er 2002 in Berlin im Rahmen einer Vortragsreihe vorgestellt hat.

„Bedeutung der neuen Regelungen nach §§ 78 a-g SGB VIII und erste Erfahrungen bei der Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe (Workshop des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. am 17./18.06.2002 in Berlin)“

Der Titel des Beitrags aus Gelsenkirchen:

Rolle der Jugendämter in Theorie und Praxis – Alfons Wissmann
Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Gelsenkirchen“

Seine Lösung des Dilemmas (S. 53 ff.) für die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zu den Leistungsentgelten nach § 78ff. SGB VIII, hat er im Jugendamt Gelsenkirchen mutmaßlich in die Praxis umgesetzt:

  • Wie soll der Spagat zwischen sukzessiver Mittelkürzung und künftig steigendem Jugendhilfebedarf mit immer komplexer werdenden Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen gelingen?
  • Werden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einerseits und Qualität andererseits überhaupt noch zu verbinden sein?
  • Stehen das geforderte und absolut notwendige Kostenbewusstsein und Sozialpädagogik nicht in einem unauflösbaren Konflikt zueinander?

Wie die Lösung des Dilemmas aussah, wissen wir jetzt. Bereits der Deloitte-Bericht (S. 11) hat darauf hingewiesen. Die geschäftsmäßigen Überbelegungen hat Geschäftsführer Weingarten von St. Augustinus bestätigt. Er gibt im AFJH an, Herr Wissmann habe ihm nicht den Eindruck vermittelt, dass dies rechtswidrig sei. Im Gegenteil er habe seine dahingehenden Bedenken mit der Bemerkung verworfen, die vom LWL hätten keine Ahnung. Der Bericht von Peter Tertocha nach Akteneinsicht bestätigt laut Pressebericht der WAZ vom 12.12.2015 im Übrigen, dass dieses Vorgehen aktenkundig gemacht wurde.

Wenn man nun die Lösung sieht, und berücksichtigt, das Alfons Wissmann Leiter der Entgeltkommission war, so ist das alles sehr ominös.

Meine Hoffnung, dass der Landtag auf meine Anregung hin bald mit einer Expertenbefragung zur Aufklärung beiträgt, steigt mit zunehmender Kenntnis der begleitenden Umständen wie diesen.

Bis dahin empfehle ich zum Einstieg den Beitrag von Reiner Kröger. Hier wird viel von dem deutlich, was an Grundannahmen des Gesetzgebers gewollt und in der Praxis und Verantwortung der örtlichen Jugendämter – wie auch der Landesjugendämter – grundsätzlich nicht eingelöst zu werden drohte, weil dies ein Umdenken erfordert, das zum Zweck des pädagogischen Nutzens (!)  Arbeit macht. Ebenfalls visionär sind bis heute diese Hinweise und Warnungen von R. Kröger. Wenn man sich das Desaster in Gelsenkirchen nun anschaut, wird klar, was er damals gemeint hat.

Hinterlasse einen Kommentar