Offener Brief an die Verwaltung – „Eine Formalität verwaltungstechnischer Art“

Gelsenkirchen. Wenn ich mir das anschaue, was gerade im Briefverkehr mit der Verwaltung passiert, beschleicht mich zusehends ein bestimmtes Gefühl. Manch Bürgerin und Bürger, die schon länger intensiver mit der Verwaltung zu tun haben, kennen das sicherlich.

Auf einer Gelsensport-Vollversammlung stand mal ein Delegierter aus einem Sportverein auf, und ließ in Richtung Verwaltung eine Menge Dampf ab. Das ist jetzt cirka fünf Jahre her. Damals dachte ich nur: Wow, dem Mann und seinem Verein müssen sie üblich mitgespielt haben. Er sprach über die Unfähigkeit der Verwaltung und viele andere Dinge in deren Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich, dass mir schwindelig wurde. Das Gefühl jetzt, erinnert mich ein wenig an diesen Schwindel.

Was ist jetzt passiert. Es sind mehrere Dinge.

Erst das eine…

Auf Briefe kommt wochenlang keine Rückmeldung, dass man das Gefühl hat, der Brief wäre möglicherweise gar nicht angekommen, was natürlich nicht sein kann, weil ein gesichertes Zustellungsverfahren gewählt wurde.

Dann kommt ein Brief von einer anderen Stelle, die einen längst abgeschlossen geglaubten Prozess, der mit einer Beschwerde angegangen wurde, auf einer für nicht möglich gehaltenen tieferen Prozessebene für beendet erklärt. Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde wird mitgeteilt, dass bereits Beschwerde vorliegt – ohne zu erwähnen, dass diese auf einer anderen Prozessebene stattfindet. Nun ensteht der Eindruck beide Prozesse wären miteinander verwoben. Stattdessen sind sie voneinander getrennte Verfahren. Fach- und Dienstaufsicht sind ja zwei voneinander trennbare Paar Schuhe. Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht.

Dann wieder dasselbe…

In einer anderen Angelegenheit wird zum wiederholten Male eine falsche Gesetzesgrundlage als Basis des Verwaltungshandelns gewählt. Obwohl auch dies bereits moniert wurde, geschieht es erneut. Auch hier kam auf die erste Beschwerde bisher keine Rückmeldung. Dann das erneut falsche Handeln von anderer Seite. Obwohl dieses bereits offensichtlich rechtswidrig und damit nichtig ist, wird noch ein weiterer, neuer Verwaltungsverfahrensablauf zu dem falschen Handeln hinzu erfunden. Auch zu diesem Themenkomplex gibt es bereits eine konkrete Regelung. Auf die wird sich aber nicht bezogen, sondern das überraschend Neue eingebracht.

Die Befreiung

Da das Ganze offensichtlich rechtswidrig und damit nichtig ist, gilt es rechtlich als nicht existent. Daher mach ich jetzt mal nichts, außer der interessierten Verwaltung und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern ganz allgemein davon zu berichten, dass mich das nicht nur sehr an die alte Geschichte vor über fünf jahren erinnert, sondern auch an Asterix in Rom. Da ich noch lachen kann, möchte ich alle an diesem Thema Interessierten zum Lachen einladen. Das lockert, löst den Menschen von der mit ihm verhafteten, zu regelnden Materie. Neues Handeln kann entstehen. Im Film kann man beispielhaft sehen, wie das funktionieren kann. In diesem Sinne euch allen eine vergnügliche Los-Lachung auf das sich bald etwas ändert im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung.

„Erst wollen sie das eine, dann wieder dasselbe.“

 

 

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