Ergebnisse aus dem Arbeitsgericht in Sachen Frings ./. Stadt GE

Gelsenkirchen. Der Kammertermin vor der 4. Kammer war für mein Empfinden von Anfang bis Ende haarsträubend.

Anfang (9:35 Uhr)

Vorsitzende der Kammer:  Richterin Dr. Helena Röhrich

und zwei ehrenamtliche Richter:

  1. Hr. Delantonio
  2. Dr. Stefan Lob
    erscheinen mit halbstündiger Verspätung, weil der komplexe Fall vorab beraten werden musste.

Ende

Tenor
4 Ca 988/15 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 18.05.2015 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte (Stadt Gelsenkirchen).

3. Der Streitwert wird auf 16.800,00 EUR festgesetzt.

Zwischendrin

Die Vorlage für die morgige Ausschusssitzung des AFJH „Sachstandsbericht zur Belegung der Gelsenkirchener stationären Jugendhilfeeinrichtungen durch das JA Gelsenkirchen 2011-2014, Dok 14-20/2282“ wurde von Frings-Anwalt Klima, mit einem Satz zitiert, wonach es nach Auskunft der Stadt Gelsenkirchen selbst gar keine Überbelegungen gab:

„Die gesamten Belegungszahlen durch das JA Gelsenkirchen lassen nicht den Schluss zu, dass bei St. Josef eine planmäßige Überbelegung vorgenommen und bis in die jüngste Zeit fortgesetzt worden ist.“ (S. 3)

Wie soll Hr. Frings dann von solchen gewußt haben, geschweige denn an ihnen beteiligt gewesen sein?

Die Beklagte rügte zwar das Vorbringen als verspätet. Aber was das Gericht gehört hat, ist schon mal im Gehörgang auf dem Weg zum Gehirn, auch wenn das Gericht später sagt, es wäre nicht entscheidungserheblich, so dass man der Beklagten Stadt GE nicht eine Erklärungsfrist hierzu einräumt.

Die Beklagte (Stadt Gelsenkirchen) hat mit ihren Anwälten Thorsten Herbert (KAVNW) und Marieke Mickeley mehrfach drauf hingewiesen, dass in der letzten Sitzung des Aufklärungsausschusses Überbelegungen nicht nur in Notfällen in St. Josef festgestellt worden sind, die der LWL-Vertreter Lehmkuhl als Kindeswohl gefährdend bezeichnet.

Dem Gericht fehlte bei dem Vortrag der Stadt insgesamt der Moment, wo der vorliegende Verdacht aus dem Gesamtzusammenhang der vorgetragenen Dinge einen dringenden Verdacht begründet, der rechtlich geeignet ist eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, angesichts der Umstände, dass der Kläger (Frings) nach 33 Berufsjahren tariflich unkündbar ist.

Mein Fazit

Das Interesse der Öffentlichkeit an einer Beendigung der Tätigkeit von Hr. Frings im Jugendamt scheint mir wesentlich zu kurz gekommen zu sein. Wie soll die Stadt Gelsenkirchen bitte schön ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass Hr. Frings als stellvertretender Jugendamtsleiter weiter im Jugendamt arbeitet?

Und wieder einmal fand keine Zeugenvernehmung statt. Das verstehe ich nicht. Vielleicht hätte man die letzte AFJH-Sitzung mit Herrn Weingarten, Herrn Hausberg und Herrn Lehmkuhl auf Video aufnehmen und dem Gericht vorspielen sollen!?! Es machte auf mich den Eindruck, dass das Gericht nicht so recht zu wissen schien, was nach der letzten AFJH-Sitzung überhaupt aktueller Stand der Dinge ist. Dem Vorbringen der Beklagten Stadt Gelsenkirchen fehlte es nach Auskunft von Richterin Dr. Röhrich an der „Qualität“ des Vorwurfs der Überbelegung, der entscheidend sei.

Wieso eigentlich, fragt sich der aufmerksame Beobachter, nachdem Hr. Weingarten alles offen und frei zugestanden hat. Fragt sich, was hat die Beklagte davon dem Gericht nicht mitgeteilt, dass es zu der Überzeugung kommt, es liege kein dringender Verdacht der zur Kündigung berechtigt vor? Das ist für aufmerksame Beobachter doch völlig unverständlich. Laut WAZ will die Stadt in Berufung gehen. Gut so!

Aussicht

Eine neue Diskussion über Videoaufnahmen im Rathaus wird die Städte in Zukunft beschäftigen müssen. Im Landtag wurde dazu schon etwas vorbereitet. Wir brauchen nicht nur im Fussball den Videobeweis. – Nein, das ist natürlich populistisch.

Es braucht einfach nur mehr Qualität. Mehr Wahrheit und Ehrlichkeit im Vortrag und mehr Verantwortungsbewusstsein für die Interessen der Öffentlichkeit, der Bürgerinnen und Bürger und speziell der Kinder.

 

Ein Gedanke zu “Ergebnisse aus dem Arbeitsgericht in Sachen Frings ./. Stadt GE

  1. interessant wäre ja auch, ob die anderen Beteiligten alle völlig unbehelligt so weitermachen können wie bisher.weil sie längst ihr scherflein im trockenen haben. Man muss nur Pecs und Xenos mit den bekannten namen googlen und erfährt auch heute noch, die Ungarn-Connection hat schon jahre zuvor jugendliche für „berufsprojekte“ in dieselbe gegend geschickt. und alle sind sie miteinander verwoben. ich sehe allerdings schwarz, ob man den jahrzehntelangen filz von spd, awo und co bis zum heutigen tag – durch heirat, beziehungsabhängigkeiten und lebensgemeinschaften zusätzlich gefestigt – gerichtlich verurteilen will, kann. unmoral ist ja nicht strafbar.

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