Gelsenkirchen. Die mir zugetragene Information stimmt offenbar.
Das bestätigt eine offizielle Mitteilung des Arbeitsgerichts:
„Der Verkündungstermin (13.11.2015) in 2 Ca 965/15 ist aufgehoben worden.
Über den Inhalt eines evtl. Vergleichs kann keine Auskunft erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen Michael Slawinski
Geschäftsleiter Arbeitsgericht Gelsenkirchen“
Dieses schnelle Ende könnte eine gute Wendung für den Aufklärungsausschuss haben. Möglicherweise steht Frau Gresch nun für eine Anhörung zur Verfügung. Könnte doch sein!?!
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