Zum nichtöffentlichen Teil der 2. AFJH-Sitzung

Gelsenkirchen. Wer meine Beiträge bisher gelesen hat, weiß, dass ich ein großer Verfechter von Offenlegung bin. Demokratie funktioniert so am besten, weil Gewaltenteilung als demokratisches Prinzip nicht ohne Informationen stattfinden kann. Das Informations-Grundrecht, sowie die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschreiben den Zustand, der in der Praxis jäh zu selten Berücksichtigung findet. Wenn man auf die Ebene der Institutionen, insbesondere der Kommunalen Selbstverwaltung eintaucht, wähnt man sich im Vergleich mit dem, was das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren als ständige Rechtsprechung festgeschrieben hat, im Mittelalter. Dazu braucht es nicht des Eintauchens in Hartz IV-Strukturen. Es genügt sich Theorie und Praxis bei den kommunalen Petitionen in Gelsenkirchen anzusehen. Das ist ein Trümmerfeld. Vergleichbar mit dem Zustand des Dreißigjährigen Krieges auf dem Schlachtfeld des kommunal-demokratischen Rechtstaats.

Auf kommunaler Ebene regieren Gutsherren oder Fürsten mit ihren Vasallen und dem Fußvolk nach eigener Fasson und Zuschnitt. Sie versuchen Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Verlegen Sitzungen in einen nichtöffentlichen Teil, stellen die Stadtverordneten unter Geheimhaltungspflicht und verhindern somit, dass Informationen in eine Öffentlichkeit gelangen, die ihnen die Macht streitig machen könnten.

Nun, man könnte dieses System nach Gutsherrenart getrost auch korrumpiert nennen. Das würde noch einmal deutlich machen, dass diejenigen, die sich wehrlos von seiner Machtstruktur der Kommunalfürsten vereinnahmen lassen, eingebunden sind in ein Gesamtsystem der Macht von dem sie sich in gewisser Weise einen Vorteil erhoffen. Jeder nach seiner Art strebt danach, an der Macht der kommunalfürstlichen Regentschaft teilzuhaben. Dafür kann man auch schon ohne weitere Gegenwehr die strikte Geheimhaltung in nichtöffentlichen Sitzungen akzeptieren.

Die Bürger reagieren darauf mit Verdruß. Politische Verdrossenheit macht die Runde. Immer mehr Menschen wollen sich nicht an der Gesellschaft beteiligen. Das passiert auf allen Ebenen. Im Verein, in der Kita, in der Schule, im Quartier, im Rathaus.

Wer den Jugendamtskandal anfangs mit Interesse verfolgte, sitzt schon jetzt, gut drei Monate später, am Geschehen desinteressiert woanders. Gemessen an der Zahl der Arbeitslosen hätten in der zweiten Sitzung mindestens 100 Menschen den Ratssaal bevölkern müssen. Stattdessen waren es gerade mal geschätzte zwanzig. Davon waren ungefähr die Hälfte „beruflich“ interessiert vor Ort. Zum Beispiel habe ich Hr. Weingarten mit Anhang, den Zeuge Hausberg, Parteienbeobachter, Anke Jedamzik vom Kinderschutzbund, erkannt.

Die WAZ tut ihr Übriges dazu, in dem sie über die Sitzung schreibt, es wäre in sieben Stunden nichts neues dabei herausgekommen.

Dazu habe ich meinen Kommentar in dem Artikel zum Wasserschaden im Jugendamt geschrieben. Wenn aus Fehlverhalten ein Skandal wird, und die örtliche Presse das mit keinem Wort zur Kenntnis nimmt, in welch einer Gesellschaft lebt man dann? In einer ignoranten, in einer korrupten, in einer undemokratischen, in einer Desinformationsgesellschaft oder in einer desinteressen Gesellschaft. Es ist am Ende von allem etwas.

Moderne Demokratie und Informationsgesellschaft verschlafen?

Um dagegen etwas zu tun, versuche ich weiter mit Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Machtstruktur der Geheimniskrämerei aufzubrechen, um dieser Gesellschaft wieder Hoffnung zu geben, dass sich etwas ändern lässt. Zuletzt gelang das mit Hilfe des LDI NRW bezüglich der nichtöffentlichen Sitzung zum Rechnungsprüfungsbericht der Stadt Gladbeck zu den Vorfällen in Pecs. Die Strukturen sind im Prinzip da. Man kann sie auch nutzen. Dazu muss man sich allerdings bewegen. Muss etwas dazu lernen. Das gilt für die Beteiligten auf beiden Seiten des Machtkorridors.

Hier nun mein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

2 Gedanken zu “Zum nichtöffentlichen Teil der 2. AFJH-Sitzung

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